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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 16.01.2011, 11:18
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Registriert seit: 16.01.2011
Beiträge: 3
Standard Wann Kündigen??

Hallo, werde demnächst eine neue Arbeitsstelle antreten.
In meinembefristeten Vertrag steht, die Kündigung kann zum Ende des Monats mit einer Frist von 4 Wochen ausgesprochen werden. Bedeutet das, ich kann meine Kündigung zwar schon jetzt einreichen (18.1.2011), sie gilt dann aber erst ab Ende des Monats zum 28.2.2011 ?????
Schon jetzt ein herzliches Danke!!!!
Mia
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  #2  
Alt 16.01.2011, 11:37
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Genauso ist es.

nebenbei: warum willst du denn kündigen? Wielange läuft Dein Vertrag noch?
__________________
Grüsse,

Mandy

Ich beantworte ab sofort KEINE PN mehr, weshalb Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung erhielt. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN LESEN!!!!!)!
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  #3  
Alt 16.01.2011, 18:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.01.2011
Beiträge: 3
Standard

Danke für die Beantwortung meiner Frage ;-))
Ich kündige ,weil ich mich beruflich verbessern kann und es in meiner bisherigen Anstellung keinerlei Möglichkeiten diesbezüglich für mich gab.Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis Oktober 2011.

LG Mia
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  #4  
Alt 16.01.2011, 20:21
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Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
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Eigenkündigung bringt bei ALG I eine Sperre und bei ALG II eine Sanktion.
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  #5  
Alt 16.01.2011, 20:54
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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....aber nur im Falle der Arbeitslosigkeit. Dies scheint ja hier nicht der Fall zu sein, sondern einfach ein Wechsel des Arbeitgebers.
__________________
Grüsse,

Mandy

Ich beantworte ab sofort KEINE PN mehr, weshalb Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung erhielt. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN LESEN!!!!!)!
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  #6  
Alt 16.01.2011, 22:26
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Beiträge: 4.208
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Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
....aber nur im Falle der Arbeitslosigkeit. Dies scheint ja hier nicht der Fall zu sein, sondern einfach ein Wechsel des Arbeitgebers.
Wenn es so gemeint ist kann die TE nicht einfach vorfristig kündigen. Ein befristeter Arbeitsvertrag läuft bis zum im Vertrag vorgesehenen Ende ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Will dann TE vorher aussteigen muß sie darüber Einvernehmen mit dem Arbeitgeber herstellen.

Befristung - Lexikon Arbeitsrecht: befristeter Arbeitsvertrag
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  #7  
Alt 16.01.2011, 22:36
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
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Liest du auch, was du verlinkst?

Zitat:
Die ordentliche Kündigung vor Ablauf der Befristung ist ausgeschlossen.
Dies gilt auch für eine vorzeitige Kündigung des Arbeitnehmers.
  • Ausnahme:
der Arbeitsvertrag oder ein auf das Arbeitsverhältnis anwendbarer Tarifvertrag lassen die ordentliche Kündigung auch vor Ablauf der Befristung zu
????

Ich glaube nein, sonst wüsstest du aufgrund dessen:

Zitat:
In meinembefristeten Vertrag steht, die Kündigung kann zum Ende des Monats mit einer Frist von 4 Wochen ausgesprochen werden.
dass sie eben sehr wohl vor Ablauf der Befristung kündigen kann.

Turtle
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  #8  
Alt 17.01.2011, 08:04
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Beiträge: 4.208
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Sorry,

im allgemeinen schon, hatte ich überlesen.
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  #9  
Alt 20.01.2011, 11:28
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Registriert seit: 16.01.2011
Beiträge: 3
Standard Rückzahlung Weihnachtsgeld

Hallo, ich bin es noch einmal.....
Wie ist es mit dem Weihnachtsgeld welches mir gezahlt wurde. Muss ich das dann bei Kündigung zurückzahlen? Ich arbeite in einem Altenheim einer kirchlichen Einrichtung (BAT-KF). Im Vertrag habe ich jedenfalls nichts gelesen oder vielleicht doch überlesen?????

Vielen Dank im voraus
Mia
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