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| Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden. |
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#1
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| Hallo Leute Da ich meinen jon innerhalb der probezeit kündigen werde und noch keinen urlaub innerhalb dieser zeit in anspruch genommen habe, frage ich mich nun ob es möglich ist, mir den urlaub auszahlen zulassen.... Gibt es da feste regelungen oder ist das von arbeitgeber zu arbeitgeber unterschiedlich? Dank und Gruss Peter |
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#2
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| § 7 Abs. 4 BUrlG: "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten." Das bedeutet, dass der Urlaub grundsätzlich während des Arbeitsverhältnissses zu nehmen ist. Nur wenn dies nicht möglich ist (Krankheit oder betriebliche Gründe), ist er auszuzahlen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Zitat:
Andernfalls wäre noch dies zu beachten: Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis in dem jeweiligen Kalenderjahr mindestens 6 Monate (Wartezeit) besteht. (§ 4 BUrlG) Vor Ablauf dieser Wartezeit besteht Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs (Teilurlaub) für jeden vollen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis besteht. (§ 5 BUrlG) |
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