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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 23.11.2009, 08:51
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Standard Urlaub genehmigt und trotzdem gekündigt

Hallo,
bin sehr geschockt gerade.

Hatte einen befristeten Arbeitsvertag von 6 Monaten, auslaufend am 4.11.2009.
Ab dem 2.11. hatte ich 2 Wochen Urlaub genehmigt bekommen und bin selbstverständlich davon ausgegangen, daß der Vertrag verlängert ist dadurch.

Als ich am 15.11. wieder zur Arbeit wollte, erfuhr ich, daß mein Vertrag nicht verlängert wurde, un mir am 3.11. dies per Kurier mitgeteilt wurde.

Ich habe allerdings diesen Brief nie erhalten, und habe Urlaub gemacht statt zum AA zu gehen.

Meine Frage
Geht das rechtlich, mir Urlaub zu geben und gleichzeitig den Vertrag nicht zu verlängern ohne mir dies zu sagen vor Urlaubsantritt?

Bitte, würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann!!

Danke schon mal
LG
Aidu
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  #2  
Alt 23.11.2009, 09:30
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Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ende der Befristung ohne Kündigung. Eine ausdrückliche Verlängerung/Entfristung ist offenbar nicht erfolgt.

Im Regelfall ist der Urlaub noch während des Arbeitsverhältnisses zu nehmen. In deinem Fall ist dies nicht geschehen. Somit hast du Anspruch auf Urlaubsentgelt für die Tage bis 14.11.09. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das Arbeitsverhältnis bereits endete.
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  #3  
Alt 23.11.2009, 13:05
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Hallo Gerald,
danke für deine Antwort!!

Sowas habe ich schon befürchtet, und vom AA werde ich jetzt wohl auch gesperrt (war heute da, aber zu spät)..,

und den Gang zum Arbeitsgericht kann ich mir auch sparen, das wäre morgen letzter Termin.

Aber wovon soll ich leben und Miete und Strom zahlen, wenn ich nirgendwo her Geld kriege?

Mein Sohn wohnt noch bei mir, verdient soviel, daß er für mich mitsorgen müßte, wir also beide am Existenzminimum stehen würden.

Das geht doch auch garnicht!!

Ich bin richtig verzweifelt,
trotzdem danke nochmals!

LG
Aidu
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  #4  
Alt 23.11.2009, 13:16
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Die Sperre wegen verspäteter Meldung beträgt nur eine Woche. Und dann bekommst du doch auch noch den Lohn für die Urlaubstage.
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  #5  
Alt 23.11.2009, 13:38
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Hast Du Dich denn wenigsten 3 Monate vor Ablauf des befristeten Vertrags beim AA gemeldet ? Hättest Du nämlich tun müssen.

Mit 1 Woche Sperre stimmt nicht so ganz, denn Du bekommst erst Geld ab Antragstellung + die Sperre.
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  #6  
Alt 23.11.2009, 13:52
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Zitat:
Zitat von McChicken36 Beitrag anzeigen
Mit 1 Woche Sperre stimmt nicht so ganz, denn Du bekommst erst Geld ab Antragstellung + die Sperre.
Nein. DA zu § 144 SGB III: "In den Fällen einer Sperrzeit bei Arbeitsablehnung sowie bei Meldeversäumnis in der Aktionszeit und bei Sperrzeiten nach § 144 Abs. 1 Nr. 7 (verspätete Arbeitsuchendmeldung) beginnt die Sperrzeit mit dem Eintritt der Beschäftigungslosigkeit"

Somit beginnt bei ihm die Sperrzeit am 05.11.09. Er würde also sofort Alg bekommen, aber die Anspruchsdauer wird um 7 Tage gekürzt.
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  #7  
Alt 23.11.2009, 13:59
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Aber wenn er am 4.11. arbeitslos wurde, und sich heute erst, also am 23.11. arbeitslos gemeldet, gehen ihm zusätzlich zu den 7 Tagen Sperre auch die 19 Tage vom 4. bis 23 flöten. Insgesamt kostet die verspätete Meldung somit also 26 Tage ALG I. Oder sehe ich das falsch ?
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  #8  
Alt 23.11.2009, 14:06
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Zitat:
Zitat von McChicken36 Beitrag anzeigen
Aber wenn er am 4.11. arbeitslos wurde, und sich heute erst, also am 23.11. arbeitslos gemeldet, gehen ihm zusätzlich zu den 7 Tagen Sperre auch die 19 Tage vom 4. bis 23 flöten. Insgesamt kostet die verspätete Meldung somit also 26 Tage ALG I. Oder sehe ich das falsch ?
Nicht ganz richtig. Ab 4. oder 5.11. (je nach dem wie Befristung festgelegt war) ist er beschäftigungslos. Ab da läuft die Sperrzeit. Wenn er sich heute meldet, wäre er ab heute arbeitslos und könnte sofort, Alg beziehen, da die Spere abgelaufen ist. Bis 14.11. hätte er aber auch kein Alg bekommen, da der Anspruch wegen Urlaubsabgeltung nach § 143 SGB III geruht hätte. Somit hätte er "nur" 9 Tage eingebüßt.
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  #9  
Alt 23.11.2009, 14:10
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Achso, also wird die Sperre in die bereits abgelaufene Zeit eingerechnet und nicht draufgeschlagen. War mir nicht ganz klar.
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  #10  
Alt 23.11.2009, 14:15
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Zitat:
Zitat von McChicken36 Beitrag anzeigen
Achso, also wird die Sperre in die bereits abgelaufene Zeit eingerechnet und nicht draufgeschlagen. War mir nicht ganz klar.
Eine Sperrzeit beginnt immer mit dem sogenannten sperrzeitbegründenden Ereignis und läuft, unabhängig vom Leistungsbezug, kalendermäßig ab. Wenn ich zum Beispiel zum 31.12.09 ohne wichtigen Grund kündige, beginnt die 12-Wochen-Sperrzeit am 01.01.10. Wenn ich mich erst nach diesen 12 Wochen alo melde, ist sie schon abgelaufen und ich bekomme gleich Alg gezahlt, natürlich mit wegen der Sperrzeit verkürzter Anspruchsdauer.
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