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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 05.04.2010, 14:10
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Standard Sperrfrist auch bei Umzug?

Hallo,
um meine sachlage zu schildern muss ich ein wenig ausholen.
ich wohne seit einen jahr in hamburg und gehe auch hier einer vollzeitarbeit nach, stamme allerdings aus sachsen wo auch mein leibliches kind (5jahre) bei der kindesmutter lebt.(entfernung ca 500km)
bisher hatten wir es so geregelt das ich meinen sohn einmal im monat für eine woche zu mir geholt habe, was aber mit beginn seiner schulzeit in absehbarer zeit nicht mehr realisierbar wäre.
da meine jetzige lebenspartnerin auch einen sohn gleichen alters hat ( wo aber keinerlei kontakt zum kindesvater besteht) haben wir uns entschlossen nach sachsen zu ziehen um wenigstens mein bestehendes vater-kind verhältniss aufrecht zu erhalten.
der kontakt zu meinen kind bestand absolut regelmäßig und ich möchte dies auch unbedingt beibehalten und aus diesem grund mein bestehendes arbeitsverhältniss kündigen.
bekomme ich nun eine sperrfrist vom arbeitsamt oder kann ich in diesem fall auf eine ausnahmegenehmigung vom arbeitsamt hoffen?
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  #2  
Alt 05.04.2010, 16:08
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
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Ich fürchte, das wird nichts ohne Sperre. Du musst dir vor Augen führen, dass die Gerichte z. B. zahlungssäumige Väter auffordern BUNDESWEIT Arbeit zu suchen, d. h. dass auch die notfalls wegziehen. Ihr könnt ja zurück nach Sachsen ziehen und du arbeitest wochentags weiter in Hamburg und kannst an den Wochenenden das Kind zu dir holen. Wochenlang wird eh nicht mehr gehen, wenn das Kind in der Schule ist, das kann ja nicht alle Schulsachen doppelt kaufen und einmal bei dir und einmal bei der Mutter deponieren, also wird sich der Umgang in Zukunft sicherlich auf die Wochenenden und auf die Ferien konzentrieren.

Turtle
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  #3  
Alt 13.04.2010, 07:09
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Wochenlang wird eh nicht mehr gehen, wenn das Kind in der Schule ist, das kann ja nicht alle Schulsachen doppelt kaufen und einmal bei dir und einmal bei der Mutter deponieren, also wird sich der Umgang in Zukunft sicherlich auf die Wochenenden und auf die Ferien konzentrieren.
Da scheint sich Berlin mal wieder vom Rest der Republik zu unterscheiden. Die getrennt lebenden Elternpaare, die ich kenne (und das sind einige, aber nur mit Schulkindern), haben darauf geachtet, dass sie in relativer Nähe zueinander wohnen (höchstens ein paar Straßenzüge auseinander) und betreuen ihre Kinder entweder halbwochen- oder wochenweise im Wechsel, ohne Schulsachen doppelt zu kaufen. Alles eine Frage der Organisation. Ein Paar aus meinem Bekanntenkreis hat sich für die Wochenendvariante entschieden (jedes Wochenende), was ziemlich problematisch ist, da auf diese Weise bei einem Elternteil der Ernst des Lebens (Woche) stattfindet, beim andern das Vergnügen (Wochenende).
Bei mir selbst ist es so, dass der Kindesvater weit entfernt wohnt. Er sieht die Kinder ca. 2-3 x jährlich in Ferien und ab und zu am Wochenende, wenn er mal nach Berlin kommt. Da wir sehr unterschiedliche Erziehungsstile haben, empfinden die Kinder es eher als Vorteil, dass sie nicht ständig hin und her müssen. Der Kontakt zwischen Vater und Kindern ist trotdem gut - vor allem deshalb, weil er und ich mittlerweile sehr gut miteinander auskommen. Als wir noch näher beieinander wohnten, war's problematisch. Aber das gilt für uns und lässt sich nicht ohne weiteres übertragen.

@ Torsten68: Einen festen Job dafür aufzugeben, um näher beim Kind zu wohnen, halte ich für fahrlässig. In einigen Jahren führt das Kind ein eigenes Leben, und was dann? In Sachsen ist die Arbeitsmarktsituation wohl nicht vergleichbar mit der in Hamburg. Vielleicht will das Kind studieren, ein Auslandsjahr machen etc.?
Mal ganz abgesehen davon, dass du generell eine finanzielle Verantwortung für deinen Nachwuchs trägst (und vielleicht auch den deiner jetzigen Partnerin).
__________________
- Maria -
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