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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 03.04.2010, 17:47
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Standard sperre oder nicht wenn eigenkündigung weil fahrtweg zu weit

hallo,

ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir helfen.

ich bin betriebsrat und meine arbeitszeit beläuft sich derzeit auf zwei tage wöchentlich.(ergo teilzeitkraft) ich bin ende letzten jahres (wegen trennung) mit meinen kids umgezogen und habe nun einen fahrtweg von einfach 130 km. d.h. in einem monat habe ich 1/3 meines gehaltes für´s benzingeld verbraucht. aber das habe ich hingenommen. nun wird ab mitte april (bedingt durch neuwahlen und neuverteilung der ämter) meine arbeitszeit auf 5 tage die woche verteilt werden, da ich nun auch wieder meinem eigentlichen job nachgehen müßte dh. ich kann noch geld mitbringen um arbeiten zu gehen.
nun habe ich die alternative: ich kündige und bekomme sperre? oder ich bitte meinen ag mir zu kündigen und fahre 4 monate just for fun arbeiten. ich lebe eh schon weit unter jeglicher finanzieller grenze mit meinen kids, da ich noch keinen unterhalt von meinem ex bekomme und die ämter mir nicht helfen wollen, da ich in meiner ehe immoblien hatte... (leider habe ich von diesen derzeit keinerlei nutzen und werde auch zukünftig keinen haben) doch das interessiert wohl niemanden. wie komme ich aus dem vertrag am besten raus ohne für meine kids und mich schon mal nen platz unter der nächsten brücke suchen zu können? hoffe ihr wißt rat...
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  #2  
Alt 04.04.2010, 10:55
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Warum ziehst Du nicht näher an die Arbeitsstelle?
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  #3  
Alt 04.04.2010, 12:12
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weil ich wegen meinem ex extra weggezogen bin... da sich die kids nun auch gerade hier eingelebt haben, neue schule etc. möchte und kann ich ihnen einen erneuten umzug absolut nicht zumuten. abgesehen davon könnte ich mir den finanziell auch nicht leisten.
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  #4  
Alt 04.04.2010, 12:20
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Aber zu kündigen kannst Du Dir leisten?
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  #5  
Alt 04.04.2010, 14:16
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es gibt viele private gründe warum ich hier wohne und wohnen bleibe. aber wie gesagt private gründe. ich wollte hier nur hilfe, bzw. die frage beantwortet haben ob es ausnahme-/härtefall regeln gibt, wenn der fahrtweg zu weit ist. aber ich wollte nicht darüber diskutieren wohin ich ziehen soll....
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  #6  
Alt 04.04.2010, 22:40
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Es gibt m.E. keine Rechtsgrundlage über eine "Härte"-Regelung mit öffentlichen Geldern deine aufwendigen Fahrkosten zu übernehmen.

Als Hilfsempfänger der mit wenig Geld auskommen muß mußt du Prioritäten setzen. Und das mußt du dir vorher überlegen ehe du so kostenträchtige Lösungen einschlägst und 130 km von der Arbeit wegziehst.

Bei einer Kündigung bekommst du eine dreimonatige Sperre.
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  #7  
Alt 05.04.2010, 10:57
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Daumen runter falsche einschätzung ? ?

wenn man es sich nicht leisten kann 7 oder will, jeden tag 130 km zur arbeit zu fahren ist die alternative doch nur näher an die arbeitsstelle zu ziehen. wie kann man mit kinder nur soweit wegziehen , wo die als BR arbeit doch endlich ist, und man immer mit einer nicht wiederwahl jederzeit rechnen muß ? ?

die alternative als alleinerziehender vater mit 3 kids, einen neuen job zu bekommen ist mit sicherheit nicht einfach.

persöhnliche gründe, wie auch immer die sein mögen, müssen sich mit der allgemeinen lebensrealität, und der persöhnölichen lebenssituation, vereinbaren lassen.

HARKE
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