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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 27.05.2011, 04:47
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Unglücklich Sperre bei Eigenkündigung

Hallo zusammen,
bin ziemlich neu hier und leider auch sehr verzweifelt.
Es geht um folgendes...
Ich habe einen kleinen Sohn und bin bin seit knapp 1,5 jahren in der Gastronomie auf 400€ Basis tätig.
Mein Sohn ist aller 2 wochen bei mir so das ich eine woche voll und die andere nur wochentags bis 16.00Uhr einteilbar bin.
Jetzt ergibt sich seit einigen Monaten die Situation das mich mein Chef kaum noch einteilt und ich wirklich zu tun habe mit meinem Geld um die runden zu kommen.
Jetzt ist es so schlimm das mir nur noch knapp 100 Euro im monat(mit allen Abzügen) zum leben bleiben und mein Chef mich absolut nicht kündigen will und auch an meinem Vertrag nichts ändert.
Er weis natürlich das ich nicht Kündigen kann, da ich sonst die Sperre bekomme und somit bin ich gefundenes Fressen für ihn :-(
So kann es aber nicht weiter gehen.
Gibt es eine Möglichkeit das dass Amt einsieht das es zu wenig ist und ich Kündigen kann ohne eine Sperre vom Arbeitsamt zu bekommen?
Habe gelesen das man auf dem Arbeitsamt nach Erlaubnis auf eigenkündigun fragen kann.
Würde ja als dann "Arbeitslose" auch unterstützung bekommen so das ich mich sofort um neue Arbeit kümmern kann.

Hoffentlich kann mir jemand helfen. . .

Danke schon mal

LG
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  #2  
Alt 27.05.2011, 05:49
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Das ist irgendwie nicht verständlich. Wenn du auf 400 Euro Basis gearbeitet hast, also maximal 400 Euro Lohn hattest, wovon hast du bisher gelebt, wenn du kein Geld vom Amt bekommen hast?

Und was meinst du damit, dass du was bekommst, wenn du kündigst? Bei 400 Euro wurden doch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt, wieso solltest du Arbeitslosengeld bekommen?! Oder meinst du, dass du einen Restanspruch ALG von früher hast?

Was steht überhaupt in deinem Arbeitsvertrag bzgl. Arbeitsstunden und -lohn?

Turtle
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  #3  
Alt 31.05.2011, 07:27
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ja da hab ich von 400€ und dem Trinkgeld gelebt, nur wenn ich jetzt ncht mehr auf meine Stunden komme komme ich auch auf keine 400 € mehr.
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  #4  
Alt 31.05.2011, 11:32
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Das muss aber sehr großzügiges Trinkgeld gewesen sein, wenn man von 400 Euro + diesem Trinkgeld seine Miete (sagen wir mal 300 Euro), seine Krankenversicherung (ca. 150 Euro im Monat), seine Lebensmittel und Hygieneartikel (ca. 200 Euro im Monat), Fahrkosten zur Arbeit (schätze mal dass das auch ein paar Euronen waren), seinen Strom (ca. 50 Euro), Telefon, Handy (ca. 30 Euro) bezahlen konnte. Ich komme auf Fixkosten von ca. 700 bis 750 Euro. Dann müsstest du 300 bis 350 Euro Trinkgeld monatlich gehabt haben...

Wobei immer noch nicht die Frage beantwortet wurde, ob es dir jetzt um irgendeinen Restanspruch auf ALG 1 geht oder darum, dass du ALG 2 beantragen kannst.

Turtle
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  #5  
Alt 31.05.2011, 11:44
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miete etc wurde vom amt übernommen.
mir geht es um ALG 2
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  #6  
Alt 31.05.2011, 11:52
Benutzerbild von Turtle1972
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Und mir geht es momentan um die Einhaltung der Regeln, d. h.: nutze bitte Groß- und Kleinschreibung.

Es wäre schön gewesen, wenn du gleich geschrieben hättest, dass du aufstockend ALG 2 beziehst, wie soll man dir sonst helfen, wenn du einem nur häppchenweise die Infos hinstreust?

Wenn du deinen Job kündigst, ohne was neues zu haben, gibt es eine Sanktion des ALG 2.

Turtle
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