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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 01.01.2012, 19:43
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Beiträge: 1
Standard Schwanger in Probeverlängerung, Kündigung durch AG möglich?

Hallo alle zusammen,
zunächst ein frohes neues Jahr

Ich habe eine Frage zum Thema Kündigung während der Schwangerschaft, wenn sich der AN in der Probezeit befindet (Probeverlängerung).

Folgender Sachverhalt:

Ich bin in einem Anstellungsverhältnis. Lt. Vertrag ist das Verhältnis bis zum Ablauf der Probezeit befristet. Die Probezeit betrug usprgl. 6 Monate. Rechtzeitig vor Ablauf der Probe haben sich AG u. AN zusammengesetzt und entschieden, ob das Verhältnis über die Probe hinaus unbefristet fortgesetzt werden soll. Anstatt einer unbefristeten Fortsetzung habe ich eine Probeverlängerung von weiteren 6 Monaten erhalten.

Nun verhält es sich so, dass ich aller Wahrscheinlichkeit nach schwanger bin. Die Probe läuft in einigen Monaten aus. Ist damit das Anstellungsverhältnis automatisch ausgelaufen oder bedarf es hierfür einer seperaten Kündigung? Kann ich überhaupt gekündigt werden, wenn ich schwanger bin? Ich weiß, dass im Normalfall eine Kündigung auf Grund des Mutterschutzgesetzes nicht greifen würde, es sei denn es handelt sich ausdrücklich um ein befristetes Arbeitsverhältnis, welches dann mit Ablauf der Frist automatisch beendet werden würde.

Wäre schön, wenn mir das hier vielleicht jemand erklären könnte...

Lieben Dank und Grüße

PattyOGreen
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  #2  
Alt 01.01.2012, 20:12
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.989
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Wenn du nur befristet eingestellt bist, endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Frist, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Turtle
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  #3  
Alt 02.01.2012, 18:23
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Ich frage mich gearde, ob diese Vertragsgestaltung (6 Monate Probezeit und dann nochmal 6 Monate anstatt einer Festübernahme) so überhaupt legal ist.
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  #4  
Alt 02.01.2012, 18:39
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
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Wenn beides als befristete AVs angelegt war: dann ja.

Turtle
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