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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 16.01.2011, 14:05
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Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 64
Standard Kündigungsschutzklage-Wer zahlt, wenn verloren?

Hi Hi,

wenn man beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreicht, und diesen Rechtsstreit verliert, wer zahlt den Anwalt und die Auslagen der Gegnerseite?

Vielen Dank!
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  #2  
Alt 16.01.2011, 14:21
Benutzerbild von Fate
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Registriert seit: 14.11.2010
Beiträge: 401
Standard

In der ersten Instanz zahlt jeder seins


Zitat:
Allerdings herrscht hinsichtlich der Kostenerstattung der Anwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten gegenüber den z.B. zivilgerichtlichen Verfahren eine Besonderheit. Während in einem zivilgerichtlichen Verfahren grundsätzlich immer derjenige, der den Prozess verliert, die Prozesskosten der obsiegenden Partei (Anwaltskosten, Gerichtskosten etc.) übernehmen muss, ist die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren in der 1. Instanz vor den Arbeitsgerichten weitgehend eingeschränkt.

Quelle: Die Kosten vor dem Arbeitsgericht - Anwalts- und Gerichtskosten
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  #3  
Alt 16.01.2011, 14:56
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Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 64
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Vielen Dank!
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  #4  
Alt 17.01.2011, 16:29
Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 64
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Weiß evt. jemand wo man mal nachlesen kann wie man selbst überhaupt so eine Kündigungsschutzklage formuliert
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  #5  
Alt 17.01.2011, 17:05
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Google hilft!
__________________
Grüsse,

Mandy

Ich beantworte ab sofort KEINE PN mehr, weshalb Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung erhielt. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN LESEN!!!!!)!
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  #6  
Alt 17.01.2011, 17:06
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 675
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Hi,

wenn Du im Netz nichts findest, gehe zum Arbeitsgericht in Deiner Stadt. Dort gibt es regelmäßig eine Rechtsantragstelle, wo Dir insoweit weitergeholfen wird.
Wichtig: Wenn Du eine Kündigung bekommen hast, mußt Du innerhalb von drei Wochen vorgehen.
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  #7  
Alt 17.01.2011, 17:53
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Registriert seit: 27.05.2010
Beiträge: 64
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vielen Dank und wer zahlt die anfallenden Gerichtskosten?
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  #8  
Alt 17.01.2011, 17:59
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Das wurde doch nun schon beantwortet!!!!!!

Bitte nicht in jedem Thread zig mal das Gleiche fragen!
__________________
Grüsse,

Mandy

Ich beantworte ab sofort KEINE PN mehr, weshalb Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung erhielt. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN LESEN!!!!!)!
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