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| Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden. |
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#1
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| Hallo, ich bin als Bauzeichnerin seit über 20 Jahren in einem Architekturbüro beschäftigt, welches im Mai vom Sohn meines Chefs übernommen werden soll, der z. Zt. dort ebenfalls angestellt ist. Da die Geschäfslage ausgesprochen schlecht ist, ich aber die einzige Angestellte bin, befürchte ich, zu wesentlich schlechteren Konditionen weiterarbeiten zu dürfen bzw. eine Kündigung. Welche Kündigungsfristen gelten in meinem Fall (Betriebsübergabe) bzw. welche Rechte habe ich überhaupt? Einen Arbeitsvertrag habe ich nie unterschrieben. In der Hoffnung auf kompetente Hilfe... Penny |
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#2
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| Die gleichen wie beim alten Chef. Beim Geschäftsübergang tritt der Sohn in die Arbeitsverträge ein, das gilt auch für Gehalt etc. Der Sohn kann Dich also nicht so ohne weiteres auf die Straße setzen. |
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#3
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| Hallo Vegas, erstmal vielen Dank für deine recht beruhigende Antwort... - aber kann er nicht eine Änderungskündigung aussprechen und mich damit zu wesentlich ungünstigeren Konditionen weiterbeschäftigen (müsste Änderungskündigung wohl annehmen, da ich sonst keine Alternative habe)? Gelten für eine Änderungskündigung die gleichen Kündigungsfristen wie für eine "normale" Kündigung - d. h. müsste er mich nach Annahme der Änderungskündigung noch mind. ein halbes Jahr zu den alten Konditionen weiterbeschäftigen? Ich hoffe, du kannst mir noch einmal weiterhelfen... Penny |
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#4
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__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#5
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| Bei einer Beschäftigten gilt dann wohl dass hier: Zitat:
Sprich der Sohn kann nach Übernahme jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. |
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| Stichworte |
| geschäftsübergabe, kündigungsfristen |
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