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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 05.11.2010, 13:14
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Standard Kündigungsfrist von meiner Seite

Hallo,
ich bin seit 1992 bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt. Wg. zahlreicher Differenzen möchte ich nun kündigen. Mein Arbeitgeber meint, ich hätte ein 1/2 Jahr Kündigungsfrist, ist das so?
Ich habe hier auch schon gesucht und bin auf dies gestoßen:
Kündigungsfrist - Kündigungsfristen

Dann hätte er ja Recht.
Ich will aber nicht so lange warten, da ich bereits eine neue Stelle hätte.
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  #2  
Alt 05.11.2010, 14:17
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Kündigungsfristen im Arbeitsrecht
Kündigung durch den Arbeitnehmer: Was bei einer Eigenkündigung beachtet werden sollte.

Der Arbeitgeber hat ab einer gewissen Zeit andere Kündigungsfristen als der Arbeitnehmer.
Wichtig ist aber auch was im Arbeitsvertrag steht. -> Am besten die Links mal durchlesen.
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  #3  
Alt 05.11.2010, 18:38
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@Arbeitsbiene:

In deinem obigen Beitrag ist - mit Verlaub - etwas schwammig von "zahlreichen Differenzen" die Rede. Je nach dem, was damit gemeint ist, könnte eine außerordentliche fristlose Kündigung in Betracht kommen. Worin bestanden denn die Differenzen genau?

Wenn du ein besseres anderes Arbeitsangebot schon an der Hand hast, ist ohnehin die Frage, ob du nicht einfach bereits vor Ablauf der Frist einen Abgang machst. Der Arbeitsgeber ist da relativ schutzlos dagegen.
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  #4  
Alt 06.11.2010, 09:56
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@KaterMikesch

Mag sein, daß ich mich etwas schwammig ausgedrückt habe, in der Hauptsache geht es, wie so oft, um die Entlohnung.
Ich will auch nicht im Streit auseinandergehen, aber mich haben die von seiner Seite in den Raum gestellten 6 Monate Kündigungsfrist sehr geschockt.
Aber das hat sich ja dank der Links von Manuel79 geklärt.
Zitat:
"Nach der gesetzlichen Regelung des §622 BGB gilt:
Arbeiter und Arbeitnehmer Der Arbeiter oder Arbeitnehmer kann grundsätzlich mit einer Frist (Kündigungsfrist) von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Einzel- oder tarifvertragliche Regelungen gehen der gesetzlichen Regelung zur Kündigungsfrist vor, siehe unten."

Da ich keinen Arbeitsvertrag habe, gehe ich davon aus, daß diese Regelung für mich gilt.
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  #5  
Alt 08.11.2010, 13:25
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Ja, falls kein Arbeitsvertrag vorhanden ist, gelten die gesetzlichen Regeln.
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  #6  
Alt 15.11.2010, 19:56
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Oder der Tarifvertrag.
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  #7  
Alt 19.11.2010, 16:54
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Zitat:
Zitat von KaterMikesch Beitrag anzeigen
Wenn du ein besseres anderes Arbeitsangebot schon an der Hand hast, ist ohnehin die Frage, ob du nicht einfach bereits vor Ablauf der Frist einen Abgang machst. Der Arbeitsgeber ist da relativ schutzlos dagegen.
Bis auf eine Schadensersatzklage hat KaterMikesch recht.
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  #8  
Alt 19.11.2010, 17:25
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Miau. Miau. Miau!

Schadensersatz setzt Schaden voraus!!! Worin sollte der Schaden denn liegen. Eine durchsetzbare Dienstverpflichtung besteht nicht. Allenfalls könnte vom "Ex-"Arbeitgeber für eine Ersatzkraft deren Entgelt aufzubringen sein, jedoch wäre die um das ersparte Arbeitsentgelt für den "Schädiger" (weggehenden Arbeitnehmer) zu kürzen. Wenn die neue Steller beser ist als die Alte, dann doch regelmäßig deshalb weil das neue Entgelt höher ist als das bisherige.
Ausnahmsweise kann bei höheren Dienstleistungen (Gutachter, Ärzte etc) etwas anderes gelten - solche werden aber kaum in diesem Forum Rat suchen, sondern sich an ihren Anwalt wenden.

Miau!
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  #9  
Alt 19.11.2010, 18:15
dms dms ist offline
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Beiträge: 1.998
Standard Wenn du meinst

Würdest Du deine ersten zwei Sätze zu Ende denken, dann kämst Du dahinter, wo der Schaden entstehen kann.
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  #10  
Alt 19.11.2010, 18:30
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@ dms:
Dein Beitrag in dieser Sache beschränkt sich bislang auf die folgenden kryptischen Einwürfe:
"Bis auf eine Schadensersatzklage hat KaterMikesch recht."
"Würdest Du deine ersten zwei Sätze zu Ende denken, dann kämst Du dahinter, wo der Schaden entstehen kann."
Kannst Du Deine Bedenken auch an irgendetwas konkretem festmachen? Welcher Schaden soll deiner Ansicht nach entstehen und welcher vernünftige Arbeitgeber würde deshalb einen Prozess anstrengen. Im Arbeitsgerichtsprozess trägt in erster Instanz jede Seite ihre Kosten selbst - unabhängig vom Prozessausgang.
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