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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #11  
Alt 19.11.2010, 19:12
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Zitat:
Zitat von KaterMikesch Beitrag anzeigen
Wenn du ein besseres anderes Arbeitsangebot schon an der Hand hast, ist ohnehin die Frage, ob du nicht einfach bereits vor Ablauf der Frist einen Abgang machst. Der Arbeitsgeber ist da relativ schutzlos dagegen.
Ein Unterlaufen von Kündigungsfristen kann Folgen haben.
Hier wäre denkbar: Schadensersatz, aber auch fristlose Kündigung seitens des ArbG
Die Ermittlung des Schadensersatzes kann in der Tat sich schwierig gestalten.

Hättest Du deinen Beitrag einfach um einen Halbsatz erweitert, dass Sie doch einfach mit dem ArbG das klären soll, ob sie nicht bereits vor Ablauf der Frist einvernehmlich und dann unter Verzicht auf Lohnansprüche wechseln kann, dann wäre dies doch wesentlich dienlicher gewesen.
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  #12  
Alt 19.11.2010, 21:53
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
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Also ich finde das hier ziemlich schlüssig in Bezug auf möglichen Schadensersatz:

Schadenersatz wg.Nichterfüllung/Klausel im Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht frag-einen-anwalt.de

Zitat:
Nur für den Fall, dass tatsächlich ein Schaden eintritt, behält sich Ihr neuer Arbeitgeber vor, Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend zu machen.

Solche Schadensersatzansprüche bestehen auch nach der allgemeinen Gesetzeslage im Grundsatz.

Da Sie durch Ihren Nichtantritt die Kündigungsfristen nicht einhalten können, wären Sie grundsätzlich zur Arbeitsleistung verpflichtet. Dies stellt eine arbeitsvertragliche Hauptpflicht dar.

Verletzen Sie diese Pflicht und entsteht Ihrem Arbeitgeber aufgrund dieser Pflichtverletzung Ihrerseits ein Schaden, so kann er grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung in Bezug auf den Arbeitsvertrag, der ja immer noch gültig ist, gem. § 280 BGB gegen Sie geltend machen.
Turtle
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