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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 20.01.2012, 07:59
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Standard Kündigung wegen fehlender RV Nummer?!

Hallo zusammen,

Ich leite erstmal bissl ein,also ich wurde von meinem Arbeitskollegen zum Chef geschickt,obwohl ich net wollte da es mir richtig schlecht ging mit Fieber,schweisausbrüchen und Atemnot,bin dann zum Arzt gefahren der mich dann darauf hin erstmal 2 wochen(bis 14.01) wegen schwerer Lungenentzündung Krankgeschrieben hat.
gestern habe eine fristlose Kündigung bekommen(bin noch in der Probezeit gewesen)die zurückdatiert war auf den 03.01.11,mit der Begründung das meine rentenversicherungsnummer noch nicht bei meinem Chef vorliegt,ich habe iHm aber gesagt das ich den Ausweis neu beantragt habe und es auch reichen würde,wenn er mein Geb.Datum da einträgt,das wurde mir am Tel von der netten Frau der Rentenversicherung so gesagt.
Darauf hin sagte er mir ok das bekommen wir schon hin,ich melde mich bei.
In der Zeit wo ich Krank war musste ich nochmal zum Arzt wegen kontrolle,und bin anschließend zu meiner Firma gefahren um bescheid zu sagen das ich demnächst wieder einsatzfähig bin,da habe ich dann als Antwort bekommen wir melden uns bei dir machen sie sich keinen stress,werden sie erstmal gesund(das war am 09.01)da er ein wenig komisch war habe ich ihn gefragt ob es was gibt so das er mich jetz Kündigen will oder der gleichen,Antwort:Nein es ist alles ok,aber laut der kündigungsschreibens bin ich seit 03.01 gekündigt was das Arbeitsamt auch bissl verwundert hat,da ich gestern erst den brief erhalten habe und bei der Krankenkasse nicht von der Firma abgemeldet bin.
Jetzt meine Frage ist es rechtens wegen einer nicht vorgelegten RV Nummer Fristlos gekündigt zu werden?

Vielen Dank schonmal im vorraus
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  #2  
Alt 20.01.2012, 08:38
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Beiträge: 675
Standard

Hi,
eine fristlose Kündigung ist durch die fehlende Rentenversicherungsnummer sicher nicht begründet. Eine fristgerechte Kündigung ist aber in der Probezeit - fast- immer möglich.
Die Kündigung ist daher wirksam, allerdings nicht mit der Rückdatierung, sondern gerechnet ab gestern mit der dann zu rechnenden Kündigungsfrist.
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  #3  
Alt 20.01.2012, 08:44
Benutzerbild von anabell
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Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 638
Standard Kündigung Probezeit

Hallo pearlhabor,

Es ist üblich, dass einem Arbeitsverhältnis eine so genannte Probezeit voraus geht, die im Regelfall sechs Monate beträgt. Im Arbeitsvertrag können jedoch andere Zeiten vereinbart werden.


Zwischen der Probezeit und dem Arbeitsverhältnis besteht kein Unterschied, die Rechte und Pflichten des Arbeitsrechts gelten gleichermaßen. Wesentlicher Unterschied liegt in der Kündigungsfrist, die während der Probezeit für beide Seiten zwei Wochen beträgt (so nicht anderweitig im Arbeitsvertrag verankert). Während der Probezeit gilt die Regelung, dass eine fristgerechte Kündigung keiner Begründung bedarf, während eine außerordentliche Kündigung einen schwerwiegenden Grund voraussetzt.

In deinem Fall liegt scheinbar eine Außerordentliche Kündigung vor, die dein Arbeitgeber damit begründet, dass du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist (hier fehlender Rentenversicherungsnachweis).

Interessant ist die Frage, seit wann das Arbeitsverhältnis besteht und inwieweit du es versäumt hast, dem AG die erforderlichen Unterlagen zukommen zu lassen.

Allein dein Arbeitsvertrag gibt dir Antwort, ob die Kündigung rechtens ist. Findet sich im Vertrag keine spezielle Vereinbarung zur Kündigung während der Probezeit, ist eine fristlose Kündigung hier nicht rechtens!

Gruß anabell
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  #4  
Alt 20.01.2012, 08:47
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Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von gustl Beitrag anzeigen
Hi,
eine fristlose Kündigung ist durch die fehlende Rentenversicherungsnummer sicher nicht begründet. Eine fristgerechte Kündigung ist aber in der Probezeit - fast- immer möglich.
Die Kündigung ist daher wirksam, allerdings nicht mit der Rückdatierung, sondern gerechnet ab gestern mit der dann zu rechnenden Kündigungsfrist.
Hallo,danke für die schnelle Antwort,
das ich in der Probezeit gekündigt werden kann aus welchen gründen auch immer,sprich auch bei Krankheit,hab ich mir schon gedacht aber wie gesagst es steht schwarz auf weiß das es wegen der fehlenden RV ist,dazu muss ich sagen ich hatte wegen der Argentur für Arbeit schon nen schlechten start dort,da ich einen Vermittlungsgutschein für Fürherschein brauchte und viel rennerei deswegen hatte,aber vorher wurde mir schon angedroht das wenn ich diesen schein nicht habe gekündigt werde,als ich diesen dann hatte wurde festgestellt das er auf Vollzeit und nicht auf teilzeit ausgestellt ist was aber in schon in Bearbeitung war wegen ändern.
(mein anderer Kollege der 1 woche nach mir angefangen hat wurde auch zum 3.01 gekündigt wegen der Lohnsteuerkarte die es ja nicht mehr gibt sondern diese nummer fürs Internet)wie kann ich mich da jetz verhalten weil nach dieser Aktion will ich mit dieser Firma nichts mehr zu tun haben,und einige hatten vorher schon gesagt das die leute da kommen und gehn wie am Fliesband,aber da ich meine arbeiten immer sehr ordentlich ausführe und auch nicht rumjammer wenn ich anstatt 40 H 60-70 mache,und nie was negatives gehört habe,ganz im gegenteil,der lagermeister hat mich in höchsten tönen beim Chef gelobt usw darum bin ich irgendwie super geschockt seit gestern
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  #5  
Alt 20.01.2012, 08:55
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Zitat:
Zitat von anabell Beitrag anzeigen
Hallo pearlhabor,

Es ist üblich, dass einem Arbeitsverhältnis eine so genannte Probezeit voraus geht, die im Regelfall sechs Monate beträgt. Im Arbeitsvertrag können jedoch andere Zeiten vereinbart werden.


Zwischen der Probezeit und dem Arbeitsverhältnis besteht kein Unterschied, die Rechte und Pflichten des Arbeitsrechts gelten gleichermaßen. Wesentlicher Unterschied liegt in der Kündigungsfrist, die während der Probezeit für beide Seiten zwei Wochen beträgt (so nicht anderweitig im Arbeitsvertrag verankert). Während der Probezeit gilt die Regelung, dass eine fristgerechte Kündigung keiner Begründung bedarf, während eine außerordentliche Kündigung einen schwerwiegenden Grund voraussetzt.

In deinem Fall liegt scheinbar eine Außerordentliche Kündigung vor, die dein Arbeitgeber damit begründet, dass du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen bist (hier fehlender Rentenversicherungsnachweis).

Interessant ist die Frage, seit wann das Arbeitsverhältnis besteht und inwieweit du es versäumt hast, dem AG die erforderlichen Unterlagen zukommen zu lassen.

Allein dein Arbeitsvertrag gibt dir Antwort, ob die Kündigung rechtens ist. Findet sich im Vertrag keine spezielle Vereinbarung zur Kündigung während der Probezeit, ist eine fristlose Kündigung hier nicht rechtens!

Gruß anabell

Hallo Anabell,

danke schonmal....
das komische ist ich hab da ein sehr positiven eindruck hinterlassen laut der aussage des Lagermeisters,mein AV mit dieser Firma war sehr kurz von november letzten Jahres und ich habe auch bescheid gesagt das ich die RV schon beantragt habe und das es halt reichen würde wenn er mein Geb. Datum einträgt das hat mein vorheriger Arbeitgeber auch so gemacht obwohl ich Ihm den RV geben wollte.Es war ja laut aussage des Chef alles soweit ok und das sich das alles rgelt...und ich hatte zeit bis anfang der woche Ihm das zu geben(16.01),aber ich mein die haben mich dazu gezwungen zum Arzt zu gehn und als ich dann zwischendurch da war um bescheid zu sagen hätte der Chef ja auch sagen können das er mich gekündigt hat und nicht das er sich meldet,wir sind doch nicht im kindergarten.

lg
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  #6  
Alt 20.01.2012, 09:02
Benutzerbild von anabell
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Hallo pearlhabor,

dass du schockiert bist ist nachvollziehbar.

Du musst dir zuerst darüber im Klaren sein, was du willst. Möchtest du das Arbeitsverhältnis fortsetzen oder nicht? Dementsprechend ist dann zu verfahren.

Gruß anabell
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  #7  
Alt 20.01.2012, 10:26
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Zitat:
wir sind doch nicht im kindergarten
Das gibt mir das Stichwort, Dich zu bitten, etwas mehr Aufwand & Sorgfalt in das Verfassen Deiner Texte zu legen.

Deine Aufregung über die scheinbar ungerechte Behandlung in allen Ehren.
Das Aufbringen einer gewissen Konzentration beim Text-Schreiben hilft Dir vielleicht,
die emotionale Schiene ein wenig besser verdauen zu können.
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  #8  
Alt 20.01.2012, 10:39
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Zitat:
Zitat von anabell Beitrag anzeigen
Möchtest du das Arbeitsverhältnis fortsetzen oder nicht? Dementsprechend ist dann zu verfahren.
Gruß anabell
Hi,

eine Fortsetzung ist nur dann möglich, wenn beide Seiten das wollen. Rechtlich stellt sich m.E. nicht die Frage, ob eine wirksame Kündigung vorliegt, sondern nur, zu welchem Zeitpunkt diese wirksam wird.
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  #9  
Alt 20.01.2012, 11:26
Benutzerbild von anabell
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Hallo @gustl,

ich denke, du hast Recht und es geht für den TE um den Zeitpunkt der Kündigung. Sollte es sich aber um eine rechtsunwirksame fristlose Kündigung handeln, besteht der Arbeitsvertrag noch fort, sofern der TE fristgerecht in Widerspruch geht.

Es ist wohl davon auszugehen, dass der AG die Fristlose Kündigung in eine Fristgerechte wandelt und sich so nur das Ende des Arbeitsverhältnisses verschiebt. Sollte pearlhabor aber ein Interesse an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses haben, so ist im Gespräch vieles möglich, wie du selbst sagst: wenn beide Seiten es wollen.

@pearlhabor:

Was steht denn nun in deinem Arbeitsvertrag in Bezug auf die Kündigungsfrist während der Probezeit?
Weshalb fehlte bereits bei deinem vorherigen Arbeitgeber deine RV-Nummer?

Gruß anabell
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  #10  
Alt 20.01.2012, 12:25
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Zitat:
Zitat von gustl Beitrag anzeigen
Hi,

eine Fortsetzung ist nur dann möglich, wenn beide Seiten das wollen. Rechtlich stellt sich m.E. nicht die Frage, ob eine wirksame Kündigung vorliegt, sondern nur, zu welchem Zeitpunkt diese wirksam wird.
Er kann doch innerhalb von 3 Wochen zm Arbeitsgericht gehen und die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen lassen.
dazu brauch er nicht das Einverständnis vom Chef.

Nur wird dieser ihn dann das nächste mal fristgerecht in der Probezeit kündigen.
Was aber immer noch besser aussieht wie eine fristlose Kündigung.
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