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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #11  
Alt 20.01.2012, 14:53
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Beiträge: 675
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Hi,

bei der geschilderten Fallgestaltung dürfte fast alles für eine Umdeutung der fristlosen Kündigung sprechen, aber wenn der TE ohnehin wegen der Rückdatierung und der nicht eingehaltenen Frist zum Arbeitsgericht geht, spricht grundsätzlich nichts dagegen, die Unwirksamkeit der Kündigung innerhalb der drei Wochen nach Zugang feststellen zu lassen. Nur sehr viel versprechen sollte ersich davon m.E. nicht.
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