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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 16.07.2011, 20:28
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Standard Kündigung wegen Arbeitsunfall

Mahlzeit
Ich hatte am 20.Juni 2011 über eine Zeitarbeitsfirma angefangen zu arbeiten.In dem Betrieb wo ich ausgeliehen war,hatte ich am 07.07 einen Arbeitsunfall der nicht mal meine Schuld war.Wurde bis zum 15ten.07 krankgeschrieben,und am 15ten 07 nochmal bis zum 22.07

Hatte am 15ten meinen Arbeitgeber darüber Informiert sowie die Zeitarbeitsfirma.Diese sagte ich möchte einmal in das Büro kommen,was ich auch tat .Dort eingetroffen wurde mir nahe gelegt das ich zum 22.07 gekündigt werde da man nicht einsehen könnte wann ich wieder Einsatz fähig bin .

So ich habe gefragt wie es mit der Bezahlung aussieht da ich ja vom 01.07 bis 07.07 gearbeitet habe.Deren Ihre Aussage war das ich am 15ten August eine Abrechnung bekomme ,es aber wohl so auslaufen wird das ich am 15ten August das Geld bei der Krankenkasse einfordern muss.Vorher gibt es kein Geld .

da ich zusätzlich hartz 4 Anspruch habe,wurde mir gleich von der Arge gesagt das es erst Geld geben wird wenn die Abrechnung da ist.Können die das so machen oder muss die Zeitarbeitsfirma sofort abrechnen ?
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  #2  
Alt 17.07.2011, 01:07
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In den ersten 4 Wochen nach Einstellung gibt es keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Wenn du jetzt seit 7.7. arbeitsunfähig bist, musst du sofort Krankengeld beantragen!

Turtle
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  #3  
Alt 17.07.2011, 20:44
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ok danke erstmal
das gilt auch wenn ich die kündigung bekommen habe zum 22.07?
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  #4  
Alt 17.07.2011, 20:52
Benutzerbild von Turtle1972
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Bitte halte dich an die Forenregeln, insbesondere in Bezug auf Groß- und Kleinschreibung!

Ja, das gilt auch bei Kündigung.

Turtle
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  #5  
Alt 17.07.2011, 20:55
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Ok
denn ich habe Freitag mit einer Dame von der AOK telefoniert,die hat mir davon nix gesagt.Sie sagte ich muss nun bis zum 15.08 abwarten was auf der Abrechnung steht

Na dann werde ich doch mal gleich morgen dahin gehen
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