Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Arbeitsrecht > Kündigung

Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 09.01.2009, 20:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.01.2009
Beiträge: 1
Standard Kündigung während der Elternzeit ??

Hallo,
Ich hätte gerne Ihre Meinung in meinem persönlichen Fall haben :

Ich arbeite seit 2 Jahren für einen grösseren internationalen Konzern. Der Bereich in dem ich arbeite wurde gerade verkauft, und demzufolge wird meine Stelle kurzfristig gestrichen. Noch ist der Zeitpunkt unklar. Es werden uns mehrere Möglichkeiten angeboten :
1. wir können uns bei der "neuen" Firma (also die Firma, die unser Bereich zugekauft hat) zu bewerben, und auf eine Stelle hoffen. Diese liegt ca 200 Km von meinem jetzigen Wohnort entfernt.
2. Es werden uns anderen Stellen innerhalb des Konzerns angeboten.
3. Kündigung + Abfindung.

Ich bin im 7. Monat schwanger, und ab April / Mai also voraussichtlich in Elternzeit für ein Jahr. Für mich kommt also die Variante 1 nicht in Frage. Ich kann also nur bei dem jetzigen Arbeitgeber bleiben, und abwarten. Noch hat man mir innerhalb des Konzerns nichts angeboten, aber ich wüsste nicht, dass es für mich eine Stelle gäbe, wo ich nach der Elternzeit wieder einsteigen könnte, zumindest nicht in Deutschland.
Ich muss also damit rechnen, dass es auf eine Kündigung hinausläuft. Aber darf man mich in diesem Fall während der Elternzeit kündigen ? Ich glaube zu wissen, dass der Arbeitgeber mich erst 3 Monate nach Ende der Elternzeit kündigen darf. Gilt das auch, wenn es meine Arbeitstelle in der Zwischenzeit gar nicht mehr gibt ? Und wenn man mich doch kündigt, was würde mir zustehen : Abfindung, oder sogar mehr ? Könnte ich zum Beispiel verlangen, dass sie mir die 3 Monate noch voll bezahlen, die sie mich nach der Elternzeit hätten wieder anstellen müssen ?

Ich bedanke mich im voraus für Ihre guten Ratschläge, Tipps und Infos.

Leni
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.01.2009, 09:30
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von Leni Beitrag anzeigen
Ich muss also damit rechnen, dass es auf eine Kündigung hinausläuft. Aber darf man mich in diesem Fall während der Elternzeit kündigen ?
Nein.

Zitat:
Ich glaube zu wissen, dass der Arbeitgeber mich erst 3 Monate nach Ende der Elternzeit kündigen darf.
So ungefähr. Kommt auf deine vertragliche vereinbarte Kündigungsfrist an.

Zitat:
Gilt das auch, wenn es meine Arbeitstelle in der Zwischenzeit gar nicht mehr gibt ?
Das ist ja nicht dein Problem, den Arbeitgeber gibt es ja noch.

Zitat:
Und wenn man mich doch kündigt, was würde mir zustehen : Abfindung, oder sogar mehr ?
Eine Abfindungszahlung ist nicht vorgeschrieben.

Zitat:
Könnte ich zum Beispiel verlangen, dass sie mir die 3 Monate noch voll bezahlen, die sie mich nach der Elternzeit hätten wieder anstellen müssen ?
Natürlich müssen sie dir für die Zeit bis zum Ausscheiden dein Gehalt bezahlen, allerdings musst du auch dafür arbeiten.

Besser wäre es, du wendest dich damit an einen Rechtsanwalt, Fachrichtung Arbeitsrecht.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend Mietschulden + Androhung von Kündigung & Anwalt lip1209 Schulden - Schuldnerberatung - Überschuldung - Privatinsolvenz 7 11.01.2009 08:43
Arbeitnehmerseitige Kündigung und ALG I Bezug andrucha1234 Kündigung 1 07.01.2009 15:22
Elternzeit Mone Hartz IV 4 - ALG II 2 31 20.12.2008 10:42
Alleinerziehend / Alleinstehend Arbeitsaufnahme nach Elternzeit sunnygirl Hartz IV 4 - ALG II 2 4 14.12.2008 17:57
Partner (Ehepartner, Lebenspartner, eheähnliche Gemeinschaft) Eingliederungsvereinbarung in der Elternzeit PPKK Hartz IV 4 - ALG II 2 6 05.12.2008 11:42


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:19 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0