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| Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden. |
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#1
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| Seit März bin ich als Krankenpflegehelferin in einem Altenheim beschäftigt. Habe dann die Zusage bekommen im September die Ausbildung zur Altenpflegerin in diesem Heim zu beginnen. Der Arbeitgeber wusste von meinem Verkehrsunfall und den Folgeschäden. Im Dezember bekam ich einen Anruf von der Sekretärin des Heimes, ob ein Grad der Behinderung besteht, meine Aussage war ja. Und ich sollte den Bescheid umgehend beim Arbeitgeber vorlegen was ich auch getan habe. Und am 16.ten dieses Monats in meiner Frühschicht kam die Pflegedienstleitung und Wohnbereichsleitung auf mich zu und und sagten mir damit ich nach Dienstschluss mein Zwischengespräch habe. Nach Dienstschluss ging ich also nichts ahnend zu dem Gespräch und mir wurde mündlich mitgeteilt, damit ich die Ausbildung aufgrund der angegebenen 20gdb in diesem heim nicht fortführen kann. Das Kündigungsschreiben wurde allerdings schon am 13ten dieses Monats ausgeschrieben. Und die Schule wusste auch schon am 13ten bescheid nur ich nicht. Ist das wirklich alles so rechtens damit die mich einfach so kündigen können zum 31.1.2012??? finde ich bis 1.februar keinen neuen Ausbildungsplatz muss ich die Ausbildung hinschmeissen. |
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#2
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| Hallo nessa020, ich schlussfolgere aus deinen Ausführungen, dass der Ausbildungsbetrieb festgestellt hat, dass Aufgrund der Folgen aus deinem Verkehrsunfall und der zuerkannten Behinderung GdB 20, eine gesundheitliche Eignung für den Beruf der Altenpflegerin nicht gegeben ist. Warst du im Vorfeld beim Arzt zur Eignungsuntersuchung und wann und wie hast du deinen Ausbildungsbetrieb über deine gesundheitliche Einschränkung informiert? Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#3
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| Ja, es ist rechtens so...in der Probezeit kann man immer und zu jeder Zeit gekündigt werden. Dafür muss dir auch niemand einen Grund nennen. Auch 14 Tage Frist sind eingehalten worden und man hat dir demzufolge am 16. rechtzeitig Bescheid gesagt. Tja - so ist das Leben, hart aber ungerecht! |
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#4
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| Hallo nessa, hallo all, wieso in der Probezeit, wie nadine schrieb? Seit März 2011 bist Du in dem Heim...ist die Probezeit da nicht längst vorbei? Okay, die Ausbildung zur Altenpflegerin mag unter den Umständen nicht möglich sein. Allerdings ist es für mich etwas schweirig, dies nachzuvollziehen, da Du 9 Monate in dem Glauben gehalten wurdest. |
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#5
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| ja ich war als Krankenpflegehelferin in diesem Heim beschäftigt bis august. und habe dann die Ausbildung in diesem Heim auf den gleichen Wohnbereich zur Altenpflegerin begonnen. Eigentlich hatte ich die Probezeit ja schon hinter mir, aber da der Ausbildungsvertrag ein neuer war und in diesem auch die 6 Monate standen. Ich weiss leider auch nicht mehr weiter. Habe nun einen neuen Platz gefunden, aber ist 30km entfernt und ich habe kein auto und zug und Bus fährt keiner um diese Uhrzeit. Das Amt meint ich hätte keinen Anspruch auf BAB da ich die Helferausbildung habe, und danach über 3 Jahre in diesem Beruf gearbeitet habe. Nur verstehe ich nicht, wie ich die Ausbildung weiterführen soll, da ich ja nur das Kindergeld, denUnterhalt für meinen Sohn und meine Ausbildungsvergütung habe. Und das ist aber weit aus weniger als eine alleinerziehende Mutter von der Arge bekommt. (Hartz 4) verstehe da die Berechnungen leider nicht... |
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