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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 24.01.2011, 18:33
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Standard Kündigung und Aufhebungsvertrag im Kontext Anspruch ALG2

Hallo !

ich bitte in folgender Angelegenheit um Rat, wie ich mich am besten verhalten soll :

Ich bin seit dem 3. Januar bei einem Callcenter angestellt ( Vollzeit, 1 Jahresvertrag, 6 Monate Probezeit, 4 Wochen Kündigungsfrist ). Zuvor war (auch jetzt aktuell noch) bezog ich ALG2. Nun zum Problem :

Nach fast 3 Wochen dort habe ich gemerkt, dass ich den Anforderungen des Jobs, psychischer Beschwerden wegen, nicht gewachsen bin. Ich bin bereits sehr lange in psychiatrischer Behandlung, was auch dem JobCenter bekannt ist. Vorigen Mittwoch habe ich dann die Reißlinie gezogen und bin wegen eben dieser Beschwerden zum Arzt. Mein Arzt hat mich nun bis einschl. kommenden Freitag krank geschrieben.

Darüber hinaus habe ich dem Arbeitgeber via Telefonanruf zu verstehen gegeben, dass ich mich nicht in der Lage sehe, diese Tätigkeit langfristig ausüben zu können und angefragt, ` in wie weit es für beide Seiten das Sinnvollste wäre, wenn AG mir kündigen würde `. Natürlich geht es mir jetzt in diesem Zusammenhang vor allem darum, meinen Anspruch auf ALG2 nicht zu verlieren.

Wenn der Arbeitgeber mir kündigt verliere ich diesen Anspruch nicht. Wie steht die Sache aber bei einem Aufhebungsvertrag bzw./oder einer Vertragsauflösung ? An dieser Variante bin ich interessiert, weil ich auf diesem Wege schneller einen neuen Job annehmen könnte, welchem ich auch gesundheitlich gewachsen bin. Es scheint mir als der unkompliziertere Weg, auch weil ich auf diese Weise wieder sehr zeitnah einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen könnte.

Die wichtigste Frage also :

Verliere ich bei Aufhebungsvertrag bzw./oder Vertragsauflösung meinen Anspruch
auf ALG 2 ?

Ferner :

Gehe ich vielleicht von falschen Prämissen aus und könnte bereits ---WÄHREND-- der Kündigungsfrist für den alten Job einen neuen Job aufnehmen ?

Und :

Wie genau verhält es sich mit einer “Krankheitsbedingten Kündigung ? Wäre -das- vielleicht das passende Modell für mich ?

Es geht hier bei allem allein um meine Gesundheit. Nichtsdestotrotz bin ich bemüht, es möglicht SCHNELL mit einem anderen Job zu versuchen. ( Nur nebenbei erwähnt : ich weiß von meinem Arzt, dass es eine Möglichkeit bzw. ein entsprechendes Formular vom JobCenter gibt, mit dessen Hilfe ich mich mit Unterschrift des Arztes auch “ amtskonform“ aus diesem Vertrag lösen könnte. Nur möchte ich auch nicht zuuuu viel Schaum aufwirbeln. (Wenn das Amt auch um meine psychischen Beschwerden weiss ). So wie ich das sehe, bleibt nur eine konventionelle Kündigung oder ---eeeeeeventuell--- ein Aufhebungsvertrag um möglichst anständig und ohne großen bürokratischen Aufwand aus dieser Zwickmühe rauszukommen.


Jou, wäre Schön, wenn ich Tips bekäme....
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  #2  
Alt 24.01.2011, 18:39
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Hast du Kaltaquise machen müssen in dem Call-Center?

Turtle
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  #3  
Alt 24.01.2011, 19:11
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Hast du Kaltaquise machen müssen in dem Call-Center?

Turtle
Nein. Nur Betreuung von Stammkundschaft.
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  #4  
Alt 24.01.2011, 19:30
Benutzerbild von Turtle1972
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Dann wird es schwieriger, da sanktionslos rauszukommen. Aufhebungsvertrag bedeutet Sanktion, Eigenkündigung auch, es sei denn, du kannst nachweisen, dass du es gesundheitlich nicht geschafft hättest, wobei du da selbst mit einem ärztlichen Attest noch auf der unsicheren Seite bist, da zur Sanktionsprüfung der ärztliche oder psychologische Dienst "das Urteil" fällen würde.

Lass dich einfach weiter krank schreiben. Ggf. kündigt dann dich dein AG von ganz allein.

Turtle
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alg2, anspruch, aufhebung, kündigung

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