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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 28.05.2010, 10:30
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Standard Kündigung trotz Teilzeitzusage

Hallo,

ich habe bei meinem Arbeitgeber um eine Teilzeitregelung ersucht, da ich eine Möglichkeit angeboten bekam, als freie Mitarbeiterin woanders mitzuarbeiten und mein jetziger AV keine Nebentätigkeit zuließe (40 h/Woche im AV, kollidiert mit Arbeitszeitg.).
Sachlich stünden sich die beiden Tätigkeiten zwar Nahe, jedoch nicht in Konkurrenz zueinander. Mein AG müßte nicht befürchten dass ich Betriebsgeheimnisse oder ähnl. an den anderen Arbeitgeber weiter gebe, da es für den sachlich nicht von Interesse wäre.

Gestern morgen sicherte mir mein AG mündlich am Telefon eine Reduzierung auf eine halbe Stelle zu. Alles schien in wunderbarer Ordnung.

Gestern nachmittag rief er dann erneut an (ich bin in einer Außenstelle tätig) und sprach mir mündlich die Kündigung zum 1.7.10 aus (ich bin seit 1.8.08 dort beschäftigt, im AV ist eine Kündigungsfrist von 2 Monaten festgehalten, außerdem Bedarf die Kündigung der Schriftform). Natürlich erwähnte er im Gespräch, dass mir das noch schriftlich zugehen würde.

So wie er sie ausgesprochen hat, kann die Kündigung keine Gültigkeit haben.

Meine Frage ist nun, wie ich mich am besten Verhalte. Ist es besser auf ihn zuzugehen und einen Aufhebungsvertrag anzustreben oder stehe ich mir in Bezug auf mögliches Arbeitslosengeld besser da, wenn er mir kündigt. Einen Grund für die Kündigung (außer dass ihm zu Ohren gekommen sei, ich wolle sowieso weg) nannte er nicht. Ich vermute aber, dass er eine innerbtriebliche Umstrukturierung anführen wird...

Was tun, sprach Zeus, die Götter sind besoffen...

Wie verhalte ich mich ihm gegenüber nun?

Danke für alle Tipps.
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  #2  
Alt 28.05.2010, 11:16
Benutzerbild von Musiker
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Wenn du eine offensichtlich rechtswidrige Kündigung hinnimmst, kann eine Sperrzeit beim Alg I eintreten. Genauso, wenn mit einem Aufhebungsvertrag die Kündigunsfrist unterlaufen wird.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 28.05.2010, 11:24
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Zitat:
Zitat von Gerald Beitrag anzeigen
Wenn du eine offensichtlich rechtswidrige Kündigung hinnimmst, kann eine Sperrzeit beim Alg I eintreten. .

Ich hatte nicht vor die rechtswidrige Kündigung hinzu nehmen.

Viel mehr war meine Frage wie ich mich jetzt am besten Verhalte!
Soll ich einfach warten bis mir schriftlich irgendwas zu geht? Oder noch mal versuchen ihn auf sein vorher gemachtes Teilzeitangebot hinzuweisen?
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  #4  
Alt 28.05.2010, 11:26
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Rede doch erstmal mit ihm.
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  #5  
Alt 28.05.2010, 21:47
Benutzerbild von Turtle1972
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Wer weiß, ob es überhaupt ALG 1 gäbe. So, wie ich das verstehe, will sie/er ja mit anscheinend 20h/Woche eine andere Stelle anfangen. Und damit lägen die Anspruchsvoraussetzungen für ALG 1 eh nicht vor...

Turtle
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  #6  
Alt 29.05.2010, 04:23
Benutzerbild von Geschafft 53
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auf jedenfall muß er die im vertrag festgelegte kündigungsfrist einhalten
und das in schriftform
ich rate zu einem anruf beim zuständigen arbeitsgericht
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  #7  
Alt 31.05.2010, 10:02
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Wer weiß, ob es überhaupt ALG 1 gäbe. So, wie ich das verstehe, will sie/er ja mit anscheinend 20h/Woche eine andere Stelle anfangen. Und damit lägen die Anspruchsvoraussetzungen für ALG 1 eh nicht vor...

Turtle

Ich (w/28) habe eine Vollzeitstelle dort seit 1.8.2008 (40h/Woche). Ich hatte angefragt, ob ich eventuell auf 20 h/Woche reduzieren könnte. Dies war mir zunächst mündlich bewilligt worden. 5 Stunden später am selben Tag, kündigte mir der AG mündlich am Telefon.

Ich denke schon, dass nach 2 Jahren Vollzeit Anspruch auf ALG I besteht, oder liege ich da falsch?
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  #8  
Alt 31.05.2010, 10:07
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Zitat:
Zitat von MacTerri Beitrag anzeigen
Ich (w/28) habe eine Vollzeitstelle dort seit 1.8.2008 (40h/Woche). Ich hatte angefragt, ob ich eventuell auf 20 h/Woche reduzieren könnte. Dies war mir zunächst mündlich bewilligt worden. 5 Stunden später am selben Tag, kündigte mir der AG mündlich am Telefon.

Ich denke schon, dass nach 2 Jahren Vollzeit Anspruch auf ALG I besteht, oder liege ich da falsch?
Die Aussage von Turtle bezog darauf, dass Du einen Job mit 20h/ Woche hast. Dann wäre kein Anspruch auf AlgI gewesen.

Soweit Du arbeitslos wirst, kann ein Anspruch auf ALG I bestehen.
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  #9  
Alt 31.05.2010, 10:08
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Zitat:
Zitat von dms Beitrag anzeigen
Die Aussage von Turtle bezog darauf, dass Du einen Job mit 20h/ Woche hast. Dann wäre kein Anspruch auf AlgI gewesen.

Soweit Du arbeitslos wirst, kann ein Anspruch auf ALG I bestehen.
Sobald man 15 Std/Woche arbeitet zählt man nicht mehr alo und hat keinen Alg I-Anspruch.
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  #10  
Alt 31.05.2010, 10:15
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In der jetzigen Situation sieht es wie folgt aus: Ich wollte eigentlich 20h bei meinem derzeitigen AG bleiben und frei für einen Verlag nebenher arbeiten. Jetzt hat mir mein derzeitiger AG die Kündigung ausgesprochen. Die freie Mitarbeit allein reicht aber nicht zum überleben aus.

Meine Überlegungen gehen nun dahin, erst mal ALG I zu beantragen und zu schauen, ob ich nicht anderswo eine halbe Stelle finde, um eine gewisse Grundabsicherung zu haben (wollte sowieso noch promovieren und suche deswegen in diese Richtung) und dann nebenher die freie Tätigkeit anzufangen (der Auftraggeber ist was den Beginn der Tätigkeit betrifft äußerst flexibel).
Andererseits gäbe es natürlich weiterhin die Möglichkeit die freie Mitarbeit auszudehnen und noch andere Auftraggeber zu suchen. Dies ist jedoch sehr unsicher.
Ich glaube außerdem, dass mögliche Existenzgründungsförderungen nur abrufbar sind, wenn man erst mal alo war. Denke ich da richtig?
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