Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Arbeitsrecht > Kündigung

Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.02.2009, 11:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2009
Beiträge: 6
Standard Kündigung trotz behinderung Gleichstellung

Hy

wende mich hier an dieses Forum
vieleicht kann mann mir helfen,bin völlig am boden zerstört.

Habe heute von meiner firma Erfahren das ich Gekündigt werde,schriftlich erhalte ich sie nächste woche die kündigung

Ich habe auch eine Gleichstellung seit juni 2008 die auch der firma vorlag

auser mir sind noch 15 Leute Betroffen die auch gekündigt wurde

es wurde ein Sozialplan Punkteplan erstellt, wo ich laut BR sehr schlechte karten habe und zu wenig punkte erhalten habe

ich arbeite seit 2004 in dieser firma
bin 34 jahre
Ledig keine kinder
30% Gleichstellung

kann mann mir wirklich so ohne weiteres kündigen,ich dachte eigentlich ich habe einen besonderen kündigungsschutz

was soll ich nur tun
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 19.02.2009, 11:42
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

Kündigungsschutz für Schwerbehinderte bedeutet nicht, dass diese überhaupt nicht gekündigt werden dürfen. Es muss aber die Zustimmung vom Integrationsamt vorliegen. Insbesondere darf nicht im Zusammenhang mit der Behinderung gekündigt werden.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.02.2009, 11:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2009
Beiträge: 6
Standard

aha das versteh ich jetz mit dem Integrationsamt,aber da hab ich wohl wenig aussichten auf den erhalt des arbeitsplatzes

da viele gekündigt wird die auch lange in der firma sind oder verheiratet oder kinder haben

und ich bin ledig und habe keine kinder
dass amt wird sich sicher gegen mich entscheiden
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.02.2009, 12:08
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

So wird es sein. Wenn die Kündigung rein betriebsbedingt erfolgt, wird das Amz zustimmen. Wie gesagt, dass Amt muss prüfen, dass keiner wegen der Behinderung benachteiligt wird. Dies dürfte bei dir nicht der Fall sein.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 26.02.2009, 00:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2009
Beiträge: 6
Standard

hallo erstmal
so nun ist es offiezel,---habe >Montag nun die kündigung bekommen.nun ist aber leider nicht in der kündigung erwähnt worden oder dabei von einen itrigationsamt ????oder ähnliches,,wegen meiner Gleichstellung,was soll ich tun vom BR hört mann auch nur das ich einfach zu wenig punkte geschaft hatte andere gegenüber,

soöl ich zum Rechtsanwalt gehen??

die frage stellt sich auch soll ich nun einen Anwalt aufsuchen der mir gestellt wird von der Gewerkschaft da ich Mietglied bin bei der IGM
oder soll ich lieber Persöhnlich einen Anwalt aufsuchen für Arbeitsrecht Rechtschutz hab ich
vieleicht könnt ihr ja ein paar tipps geben
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 26.02.2009, 18:55
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
Standard

Normal hättest du vor Kündigung erstmal den Bescheid des Integrationsamtes bekommen müssen, ob man der Kündigung zustimmt oder nicht. So, wie du schreibst, hört sich das an, als läge sowas nicht vor. Ich würde auf alle Fälle Kündigungsschutzklage erheben und zwar mit Hilfe eines Rechtsanwaltes, ob nun über die Gewerkschaft oder eben per Rechtsschutz...

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 27.02.2009, 22:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Hi,

2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und ......

§ 2 SGB IX

Schwerbehinderte Menschen haben einen speziellen Kündigungsschutz.

Der Arbeitgeber darf ihnen nur kündigen, wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat. Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, gilt der besondere Kündigungsschutz auch dann, wenn die Person auf Antrag durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde.

Zum Nachlesen klick hier

§ 68 SGB (SGB IX)

Wenn mogli keine Gleichstellung von der AA beantragt hat,fällt sie nicht unter diesen besonderen Kündigungsschutz.

Das erklärt dann auch, warum keine Zustimmung vom Integrationsamt vorliegt.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 27.02.2009, 22:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Hi,

sorry, ich habe soeben gelesen, dass mogli doch eine Gleichstellung hat.

" Ich habe auch eine Gleichstellung seit juni 2008 die auch der firma vorlag "

Hatte ich leider zu spät gesehen.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 28.02.2009, 01:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.02.2009
Beiträge: 6
Standard

Zitat:
Zitat von lopo Beitrag anzeigen
Hi,

2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und ......

§ 2 SGB IX

Schwerbehinderte Menschen haben einen speziellen Kündigungsschutz.

Der Arbeitgeber darf ihnen nur kündigen, wenn das Integrationsamt der Kündigung zugestimmt hat. Beträgt der Grad der Behinderung 30 oder 40, gilt der besondere Kündigungsschutz auch dann, wenn die Person auf Antrag durch die Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde.

Zum Nachlesen klick hier

§ 68 SGB (SGB IX)

Wenn mogli keine Gleichstellung von der AA beantragt hat,fällt sie nicht unter diesen besonderen Kündigungsschutz.

Das erklärt dann auch, warum keine Zustimmung vom Integrationsamt vorliegt.

hy ich habe vom arbeitsamt eine gleichstellung die auch den arbeitgeber vorliegt
ach ja hab am montag einen termin beim rechtsanwalt
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 28.02.2009, 09:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.122
Standard

Hi mogli,

den von dir zitierten ersten Beitrag hatte ich 5 Minuten später korrigiert.

Hast du die Korrektur nicht gelesen?

Zitat:
Zitat von lopo Beitrag anzeigen
Hi,

sorry, ich habe soeben gelesen, dass mogli doch eine Gleichstellung hat.

" Ich habe auch eine Gleichstellung seit juni 2008 die auch der firma vorlag "

Hatte ich leider zu spät gesehen.
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Nobody is perfect
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Trotz Arbeit kein Geld zum Leben...Was tun wer kann helfen? bulli82 Hartz IV 4 - ALG II 2 20 24.09.2009 16:55
Kündigung während Elternzeit sbo! Arbeitslosengeld I - ALG 1 14 09.02.2009 23:00
Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Überblick Peter Kündigung 0 22.01.2009 20:31
Kündigung während Elternzeit - und nun? sbo! Arbeitslosengeld I - ALG 1 1 15.01.2009 13:49
Kündigung während der Elternzeit ?? Leni Kündigung 1 10.01.2009 09:30


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:18 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0