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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 27.11.2009, 07:55
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Standard Kündigung?Sperre vom Arbeitsamt?

Hallo...kurze situation...habe ende mai meine elternzeit um...komme aus der gastronomie wo ich in früh und spötschicht gearbeitet habe..werden nächstes jahr ca im juli in eine andere stadt ziehen..durch den job meines partners..kann ich nach meiner elternzeit kündigen?Da ich 1. leider nicht weiß wiue ich mit 3 kindern die schichten hinbekommen soll(mein partner ist ja selten zu hause deswegen ja auch der umzug)
2.sind das ja ca 6 wochen bis zum umzug
bekomme ich dann eine sperre vom arbeitsamt?
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  #2  
Alt 27.11.2009, 08:10
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Beiträge: 5.558
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Wenn die Fortführung deiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr möglich ist, weil die Kinderbetreuung nicht abgesichert ist, hast du einen wichtigen Grund zur Kündigung (oder Aufhebungsvetrag). Somit gibt es keine Sperrzeit.

Dazu sollte der Arbeitgeber bestätigen, dass er dich mit diesen Einschränkungen nicht weiter beschäftigen kann und du solltest rechtzeitig ein alternatives Arbeitsgesuch bei der Arbeitsagentur aufgeben.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 27.11.2009, 08:16
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auch beim aufhebungsvertrag gibts keine sperre?
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  #4  
Alt 27.11.2009, 08:18
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Zitat:
Zitat von tanja-lars06 Beitrag anzeigen
auch beim aufhebungsvertrag gibts keine sperre?
Es ist in diesem Fall egal, ob Aufhebungsvertrag oder Kündigung.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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kündigung, sperre vom arbeitsamt

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