Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Arbeitsrecht > Kündigung

Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 08.10.2009, 11:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.05.2009
Beiträge: 23
Standard Kündigung "per Bote" rechtskräftig?


Hallo, ein Freund von mir hat nach 2 1/2 Jahren Betriebszugehörigkeit seine Kündigung erhalten. Er war aufgrund eines komplizierten Bruchs 8 Wochen krankgeschrieben und wirde nach 3 Wochen ohne Angaben von Gründen gekündigt. Dazu meine Fragen:
1. Kann er vom AG einen Grund für die Kündigung einfordern?
2. Falls der AG angibt dass es eine betriebsbedingte Kündigung ist und er nachweisen kann dass bereits ein neuer AN an seiner statt eingestellt wurde, welche Möglichkeiten hat mein Bekannter?
3. Die KÜndigung wurde nicht per Einschreiben geschickt sondern nur in den Briefkasten geworfen. Gilt dies überhaupst als zugestellt?
Wäre über ein paar hilfreiche Antworten sehr dankbar
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 08.10.2009, 11:49
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

1. Der AG braucht die Kündigung gegenüber dem AN nicht zu begründen. Dies ist erst in einem evtl. Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht notwendig.

2. Kündigungsschutzklage einreichen.

3. Der Einwurf in den Briefkasten genügt.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 08.10.2009, 15:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Achtung, auf Termin achten!!

Die Kündigungsschutzklage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung dem ArbG vorliegen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 14.10.2009, 20:41
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.03.2009
Beiträge: 38
Standard

Zitat Gerald: 3. Der Einwurf in den Briefkasten genügt.

Bist du dir sicher? Bin der Meinung, das die Kündigung persönl. Entgegengenommen werden muß bzw. es einen Nachweis geben muß was dies abgegeben wurde wie per Einschreiben. Beim Briefkasteneinwurf kann der AG doch sonst schnell betrügen, das Datum mal 2 Wochen vorsetzen in Briefkasten legen und sagen das die Kündigung doch schon lange raus geschickt wurde ohne das der AN nachweisen kann wann sie an kam.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 15.10.2009, 14:44
Benutzer
 
Registriert seit: 10.12.2008
Beiträge: 62
Standard

Zitat:
Zitat von mo70 Beitrag anzeigen
Zitat Gerald: 3. Der Einwurf in den Briefkasten genügt.

Bist du dir sicher? Bin der Meinung, das die Kündigung persönl. Entgegengenommen werden muß bzw. es einen Nachweis geben muß was dies abgegeben wurde wie per Einschreiben. Beim Briefkasteneinwurf kann der AG doch sonst schnell betrügen, das Datum mal 2 Wochen vorsetzen in Briefkasten legen und sagen das die Kündigung doch schon lange raus geschickt wurde ohne das der AN nachweisen kann wann sie an kam.
Auch ich bin mir sicher! Es reicht völlig aus, wenn der Briefeinwurf glaubhaft gemacht wird, z.B. durch Zeugenaussage eines Firmenmitarbeiters. Manche Adressaten, die später behaupten, sie hätten den Brief nicht erhalten oder zu einem anderen Zeitpunkt, verraten sich durch ihre erste Reaktion auf das Schreiben. Wenn man einem Mitarbeiter z.B. kündigen möchte, der nur 2 Tage Kündigungsfrist hat, z.B. im Wach- und Sicherheitsgewerbe, und der Auftrag verloren gegangen ist, reicht es aus, dass der Brief am Freitag in den Kasten geworfen wird, während der Mann noch nichts ahnend fleissig arbeitet, und er am Montag nicht mehr weiterarbeiten darf. Zu verdanken auch der grandiosen Gewerkschaft namens ver.di (FB13), deren Bonzen mit so trivialen Themen wie Gerechtigkeit am Arbeitplatz völlig überfordert sind.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 19.10.2009, 14:16
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

Der rechtssichere Zugang der Kündigung im Arbeitsrecht
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 23.10.2009, 06:05
Benutzer
 
Registriert seit: 10.12.2008
Beiträge: 62
Standard

Dieser Ratgeber behauptet auch: < Eine weitere sichere, jedoch in der Regel nicht praxisgerechte Variante ist die Kündigung über den Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen>. Nicht erwähnt wird, dass frühere Zustellaufgaben der Gerichtsvollzieher im Bereich PZU immer häufiger an Firmen ausgelagert werden, bei denen regelmäßig Briefe verschlanmpt werden. Aber auch Gerichtsvollzieher verschlampen Schriftsachen, und in meinem Fall sogar einen wertvollen Schlüsselbund in Frankfurt/Main. Und alle Quatschköpfe der Justizverwaltung schütteln den Kopf, erklären, dass so etwas eigentlich nicht passieren dürfe und sind sich darin einig, dass keine Versicherung den Schaden ausgleicht...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 23.10.2009, 09:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.307
Standard

Zitat:
Zitat von gerhart Beitrag anzeigen
Dieser Ratgeber behauptet auch: < Eine weitere sichere, jedoch in der Regel nicht praxisgerechte Variante ist die Kündigung über den Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen>. Nicht erwähnt wird, dass frühere Zustellaufgaben der Gerichtsvollzieher im Bereich PZU immer häufiger an Firmen ausgelagert werden, bei denen regelmäßig Briefe verschlanmpt werden. Aber auch Gerichtsvollzieher verschlampen Schriftsachen, und in meinem Fall sogar einen wertvollen Schlüsselbund in Frankfurt/Main. Und alle Quatschköpfe der Justizverwaltung schütteln den Kopf, erklären, dass so etwas eigentlich nicht passieren dürfe und sind sich darin einig, dass keine Versicherung den Schaden ausgleicht...
Öhm wenn der Schlüsselbund z.B. dem AG gehört hat, bist Du natürlich dem Ag schadensersatzpflichtig.
Du kannst Dir das geld dann aber von dem GV bzw. dessen Berufshaftpflicht zurückholen.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 24.10.2009, 15:15
Benutzer
 
Registriert seit: 10.12.2008
Beiträge: 62
Standard

Zitat:
Zitat von Floeckchen Beitrag anzeigen
Du kannst Dir das geld dann aber von dem GV bzw. dessen Berufshaftpflicht zurückholen.
Die Sendung wurde dem Amtsgericht zugestellt und dort auch als Eingang verzeichnet. Dann ging sie &quot;verloren&quot;. Der Inhalt bzw. die Art und Anzal der Schlüssel war nicht zu beweisen, daher auch Null Schadenersatz! Klage mal gegen ein Amtsgericht. Damit ein Anwalt seinen Allerwertesten hebt, hätte ich einen beträchtlichen Vorschuss bezahlen müssen. Der adressierte Empfänger hatte aber Erbarmen mit mir und trug den Schaden...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kündigung Ausbildung kleene02 Kündigung 5 30.05.2009 15:25
Kündigung vom Vermieter cyane414 Kosten der Unterkunft 1 13.04.2009 09:56
Obdachlos durch Kündigung? burnerstylez Hartz IV 4: U 25 4 24.02.2009 07:47
persönl. Meldung beim Amt nach Kündigung wobei ich noch arbeiten bin Trac81 Arbeitslosengeld I - ALG 1 11 20.02.2009 12:21
Kündigung während Elternzeit - und nun? sbo! Arbeitslosengeld I - ALG 1 1 15.01.2009 13:49


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:18 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0