Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Arbeitsrecht > Kündigung

Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 19.01.2010, 19:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 3
Ausrufezeichen Kündigung ohne Arbeitsvertrag!!!

Hallo alle zusammen,

würde gerne wissen, wie die Kündigungsfrist bei Jobs ohne Arbeitsvertrag geregelt ist???
EIne Freundin von mir arbeitet seit 6 Jahren in einem Friseurgeschäft, in dem sie keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Kann Sie sich auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen beziehen??

Vielen Dank für Ihre Antworten!!!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 20.01.2010, 08:13
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
Standard

Sofern kein schriftlicher Arbeitsvertrag mit anderslautenden Bedingungen vorliegt, gelten immer die gesetzlichen Bestimmungen.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 20.01.2010, 09:50
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
Standard

Zitat:
Zitat von malina Beitrag anzeigen
Hallo alle zusammen,

würde gerne wissen, wie die Kündigungsfrist bei Jobs ohne Arbeitsvertrag geregelt ist???
Rein rechtlich existiert trotzdem ein Arbeitsvertrag, nämlich ein mündlicher. Das ist gesetzlich so möglich. Die Kündigung eines Arbeitsvertrages (auch eines mündlichen) hat aber laut Gesetz immer schriftöich zu erfolgen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 27.01.2010, 13:13
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.01.2010
Beiträge: 7
Standard

Hier ist wohl ein sog. Antrag auf Schließung eines Arbeitsvertrages nach § 145 BGB erfolgt und wurde mit Arbeitsaufnahme angenommen und geschlossen, da ist es unerheblich ob ein schriftlicher Vertrag geschlossen worden ist oder nicht, er ist an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Hier sollte aber beachtet werden ob es eine Tarifbindung gibt, dort können die Kündigungsfristen anders als im BGB sein, auf jeden Fall günstiger. Das Arbeitsgericht ist gehalten gegenüber dem sozial schwächeren die günstigsten Rechtsinstitute zuteil werden zu lassen. Allerdings muss die Kündigung schriftlich erfolgen und muss von dem Kündigungsberechtigten eigenhändig unterschrieben sein, wobei ein Namenskürzel keine Rechtsverbindlichkeit darstellt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
vorläufiger Arbeitsvertrag aneleH Hartz IV 4 - ALG II 2 6 28.12.2009 02:16
AG sieht KÜ als wirksam, aber Arbeitsvertrag sagt was anderes smithm Kündigung 1 22.11.2009 13:21
4 mal befristeter Arbeitsvertrag Klauskleber Arbeitsrecht allgemein 4 07.06.2009 21:15
befristeter Arbeitsvertrag und Urlaubsanspruch? ichbindieLeni Arbeitsrecht allgemein 6 04.04.2009 06:33
Befristeter Arbeitsvertrag Peter Arbeitsrecht allgemein 0 06.12.2008 17:48


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:28 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0