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| Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden. |
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#1
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| Hallo alle zusammen, würde gerne wissen, wie die Kündigungsfrist bei Jobs ohne Arbeitsvertrag geregelt ist??? EIne Freundin von mir arbeitet seit 6 Jahren in einem Friseurgeschäft, in dem sie keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat. Kann Sie sich auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen beziehen?? Vielen Dank für Ihre Antworten!!! |
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#2
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| Sofern kein schriftlicher Arbeitsvertrag mit anderslautenden Bedingungen vorliegt, gelten immer die gesetzlichen Bestimmungen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Rein rechtlich existiert trotzdem ein Arbeitsvertrag, nämlich ein mündlicher. Das ist gesetzlich so möglich. Die Kündigung eines Arbeitsvertrages (auch eines mündlichen) hat aber laut Gesetz immer schriftöich zu erfolgen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#4
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| Hier ist wohl ein sog. Antrag auf Schließung eines Arbeitsvertrages nach § 145 BGB erfolgt und wurde mit Arbeitsaufnahme angenommen und geschlossen, da ist es unerheblich ob ein schriftlicher Vertrag geschlossen worden ist oder nicht, er ist an die gesetzlichen Vorgaben gebunden. Hier sollte aber beachtet werden ob es eine Tarifbindung gibt, dort können die Kündigungsfristen anders als im BGB sein, auf jeden Fall günstiger. Das Arbeitsgericht ist gehalten gegenüber dem sozial schwächeren die günstigsten Rechtsinstitute zuteil werden zu lassen. Allerdings muss die Kündigung schriftlich erfolgen und muss von dem Kündigungsberechtigten eigenhändig unterschrieben sein, wobei ein Namenskürzel keine Rechtsverbindlichkeit darstellt. |
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