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| Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden. |
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#1
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| Hallo zusammen! Ich bin grad in einer schwierigen Situation. Seit Februar 2011 arbeite ich als Erzieherin in einer Kita. Ein Glücksfall, denn ich hatte eine lange Familienpause (bin 56 Jahre). Alles war perfekt. Die Kinder, die Kollegen, die Anfahrt, die Arbeit hat total Spaß gemacht. Nur mit meinem (männlichen) Kollegen in der Gruppe hat es von Anfang an immerzu Schwierigkeiten gegeben. Er hatte Angst, dass ich ihm die Gruppe wegnehme, kaputt mache, was er aufgebaut hatte, was auch immer. Ständig versuchte er mich unten zu halten, gab keine Infos weiter, beobachtete mich und machte sich darüber Notizen. Ich war eigentlich seine Praktikantin und nicht die zweite Kraft in der Gruppe. Nun hat er es endlich geschafft. Die Leiterin wollte mir die Probezeit von einem halben Jahr nicht verlängern und mich vor die Tür setzen. Wegen der ständigen Streitigkeiten. Meine Probezeit ist vorbei (da hatte sich wohl einer in der Verwaltung vertan) und nun wollen sie, dass ich am Freitag zu einem Gespräch mit dem Kirchenvorstand komme, zwecks Auflösungsvertrag. Dann bekomme ich allerdings kein Hartz IV !?!?!! Mache ich also nicht. Außerdem würde ich gern dableiben! Ich habe nun gelesen, dass man auch gesperrt werden kann, wenn man vom Arbeitgeber gekündigt wird! Das wäre katastrophal für meinen Mann und mich. Mein Mann ist schwer herzkrank und aus gesundheitlichen Gründen ohne Anstellung. Er bekommt noch einen Monat ALG 1 und dann wäre es mein Gehalt gewesen, das uns über Wasser gehalten hätte. Noch habe ich keine schriftliche Kündigung in der Hand, aber die kommt. Es drängt sie ja, weil sie bis 1.8. meine Stelle nachbesetzt haben wollen/müssen... Es kommen laufend Leute zum hospitieren/Probe arbeiten und ich muss Küchendienst machen. Das macht mich so fertig, dass ich mich habe krank schreiben lassen. Wie soll ich mich weiter verhalten? Kann die ARGE mich/uns trotzdem sperren? Vielen Dank im Voraus, viele Grüße Schnappi P.S. Laut Leiterin bin ich sehr gut in meinem Metier und die Kinder lieben mich... aber ein männlicher Erzieher ist halt immer ein Lotteriegewinn in einem Kiga |
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#2
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| Keine Angst, das Gesetz (§ 144 SGB III Sperrzeiten, gilt analog für § 31 SGB II Sanktionen) sagt dazu: "(1) Hat der Arbeitnehmer sich versicherungswidrig verhalten, ohne dafür einen wichtigen Grund zu haben, ruht der Anspruch für die Dauer einer Sperrzeit. Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn 1.der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe)," Das dürfte bei dir nicht der Fall sein.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Also wenn ihr über 10 Mitarbeiter seid (?) und du schon länger als 6 Monate beschäftigt bist, gilt auf jeden Fall erstmal der Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber kann dann nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. |
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#4
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| Jepp, so sehe ich das auch. Da müsste erstmal ein guter Grund her, ordentlich zu kündigen. Und da greift die Sozialauswahl. Ist doch kein rechtsfreier Raum a la "Der Letzte/Unliebsame fliegt.". Und einfach betriebsbedingt, dass keine Arbeit da wäre, geht auch nicht, denn man will ja neu einstellen.... Sollen sie dich halt mit jemand anderem in einer anderen Gruppe einsetzen. Weg von dem männlichen Kollegen. Turtle |
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#5
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| Das ist eine kleine Einrichtung mit insgesamt 8 Mitarbeiter/innen. Von den anderen Kolleginnen, die allesamt sehr nett sind, will keine mit dem Kollegen zusammenarbeiten. Meine "Vorgängerin" hat die Probezeit übrigens auch nicht "überlebt". Ich selbst bin noch keine 6 Monate dort, es sind jetzt 5 Hab halt Angst, dass das AA uns sperrt, wenn sie irgendwas reinschreiben, was auf ein Fehlverhalten meinerseits schließen könnte. Mein Sohn meinte eben am Telefon, dass ein befristeter Vertrag, wie ich ihn habe, sowieso nicht so ohne Weiteres gekündigt werden darf. Ich glaube, ich warte jetzt erstmal den Kündigungsschrieb ab und seh dann weiter. Auf jeden fall schon mal vielen Dank für eure Antworten! Viele Grüße, Schnappi |
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#6
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| Und woher sollten wir wissen, dass es ein befristeter Arbeitsvertrag ist? Du schriebst nur was von Probezeit... Ein befristeter AV läuft einfach aus. Und er kann auch nicht einfach so arbeitgeberseitig gekündigt werden. Höchstens fristlos. Also lass ihn auslaufen, unterschreibe ja nichts usw. Denn dann droht wirklich Sperre/Sanktion. Turtle |
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#7
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| Das tut mir Leid, ist mir völlig durchgegangen, zu schreiben, dass es ein befristeter Vertrag ist. Heute kriegt man ja fast nur noch befristete Verträge, deshalb hab ich das wohl vergessen zu erwähnen. Sorry... |
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