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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 29.08.2009, 10:33
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Standard Kündigung meines Zweitjobs

Ich arbeite nun schon seit 11 Jahren bei einem Entsorgungsunternehmen als Chemiker mit einem Arbeitsvertrag für Sondermüll.Diese Beschäftigung übte ich nebenbei neben meiner Festanstellung in einem großen Chemiekonzern aus ,diese Nebenbeschäftigung war genehmigt und wurde in meiner Freizeit neben bei,zu aller Zufriedenheit erledigt.
Jetzt wurde mir eine ordentliche Kündigung ausgesprochen(von den Entsorgungsunternehmen) mit der Begründung daß sie jetzt einen Chemiker in Festanstellung eingestellt haben.
Ist das rechtens ? Muß ich diese Kündigung so hinnehmen ?
Wäre um ein paar hilfreiche Antworten sehr dankbar,Günter
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  #2  
Alt 29.08.2009, 10:41
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Zitat:
Zitat von Günter Beitrag anzeigen
Jetzt wurde mir eine ordentliche Kündigung ausgesprochen(von den Entsorgungsunternehmen) mit der Begründung daß sie jetzt einen Chemiker in Festanstellung eingestellt haben.
Ist das rechtens ? Muß ich diese Kündigung so hinnehmen ?
An sich schon, denn du standest für die Besetzung der Stelle nicht zur Verfügung.
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  #3  
Alt 29.08.2009, 16:27
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Ich glaube nicht, daß das so einfach geht. Es hätte bestenfalls eine Änderungskündigung stattfinden können "Entweder Du fängst als Vollzeitkraft an oder ich kündige", dann hätte er sich überlegen können, den anderen Job zu kündigen und da voll anzufangen. Günter wurde ja anscheinend nicht gefragt, ob er zur Verfügung steht oder nicht.
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  #4  
Alt 29.08.2009, 16:33
Benutzerbild von Grubenpony
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Günther hat ja auch nicht erwähnt, auf welcher vertraglichen Basis dieser Nebenjob beruhte.

Eine 400€-Kraft hat ganz sicher keinen Anspruch auf eine Änderungskündigung, ebenso kein nebenberuflich selbstständig/freiberuflich tätiger Mitarbeiter.
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  #5  
Alt 29.08.2009, 17:01
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Beiträge: 2
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Meine Nebentätigkeit wurde über eine zweite Lohnsteuerkarte abgewickelt.Die Kündigung grundsätzlich trifft mich nicht besonders hart aber ich denke so einfach kann es nach so langer Zeit auch nicht gehen. Denke das mir evtl. eine Abfindung oder dergleichen zustehen könnte werde mich am Montag ans Arbeitsgericht wenden und dann wissen wir mehr.
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  #6  
Alt 30.08.2009, 13:13
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Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Günther hat ja auch nicht erwähnt, auf welcher vertraglichen Basis dieser Nebenjob beruhte.

Eine 400€-Kraft hat ganz sicher keinen Anspruch auf eine Änderungskündigung, ebenso kein nebenberuflich selbstständig/freiberuflich tätiger Mitarbeiter.
Für 400,00 EUR-Kräfte gilt das gleiche Arbeitsrecht wie für Vollzeitbeschäftigte.
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