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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 13.01.2012, 23:36
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Standard Kündigung in Probezeit, trotz Wegeunfall

Hallo liebes Forum,

ich habe folgendes Problem: Ich habe nach langjähriger Krankheit eine Umschulung gemacht und im Anschluss sofort eine Anstellung im Finanzmanagement bei einer großen Krankenkasse bekommen. Nun bin ich nach 5 Monaten Beschäftigung innerhalb der Probezeit zum 31.1. gekündigt worden.
Naja, 5 Monate wie ein Bekloppter Rückstände aufgeholt und jetzt, wo der Fachbereich keine Rückstände mehr hat, einfach mal so gekündigt.
Da ich noch Resturlaub hatte, wurde ich im Urlaub per Einschreiben gestern davon in Kenntnis gesetzt. In meinen Augen unseriös und absolut unprofessionell.
Gestern rief auch gleich mein Fachbereichsleiter an und sagte mir, ich soll heute um neun Uhr ins Büro kommen und meinen Dienstausweis und den Gebäudeschlüssel abgeben. Auf dem Weg dorthin bin ich auf einer Treppe zu meinem Bahnsteig dermaßen ausgerutscht und die gesamte Treppe heruntergefallen, dass ich mehrere Platzwunden am Kopf, ein Schleudertrauma bekam und unter ständigem Schwindelgefühl leide. Als ich meinen Fachbereichsleiter fernmündlich davon informierte, sagte er mir, dass es sich bei diesem Unfall keinesfalls um einen Wegeunfall handeln würde, da ich nicht zur Arbeit ginge, sondern lediglich meine persönlichen Unterlagen abholen würde. Nun liege ich im Krankenhaus und habe nicht angegeben, dass es auf dem Weg ins Büro passiert ist. Hat mein Chef recht? Handelt es sich wirklich nicht um einen Wegeunfall?
Was soll ich nur machen? Ich bitte euch dringend um Hilfe.

Vielen Dank!

Katamatschu
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  #2  
Alt 14.01.2012, 07:37
Benutzerbild von WalterWinter
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Ort: NRW
Beiträge: 2.194
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Wenn Dich Dein Chef aufgefordert hat, in die Firma zu kommen, dann ist dies selbstverständlich ein Wege-Unfall.
Wenn Du dies natürlich nicht angibst, hast Du auch keine Chance auf eine evtl. Berücksichtigung.
Also schleunigst nachholen - ich nehme mal an, Du hast ein Notebook im Krankenhaus, wie auch immer.
Dein Chef kann dann bei der Berufsgenossenschaft ja versuchen, den Wegeunfall zu bestreiten. Das soll aber nicht Deine Sorge sein.
Also: Möglichst umgehend nachholen, dies anzugeben.
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  #3  
Alt 14.01.2012, 09:15
Benutzerbild von WalterWinter
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Registriert seit: 12.07.2009
Ort: NRW
Beiträge: 2.194
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Was nun allerdings Deine dramaturgische Überschrift
Zitat:
Kündigung in Probezeit, trotz Wegeunfall
mit der Sachfrage zu tun hat, entzieht sich mir auch nach längerer Überlegung.

Nur mal so nebenbei: Wenn Du in den fünf Monaten Deiner Probezeit im Finanzmanagement gearbeitet hast, dann dürfte es Dir nicht ganz fremd geworden sein, dass schon aus rein finanziellen Gesichtspunkten ein Arbeitsplatz überflüssig wird, sobald in diesem Fachbereich der Arbeitsaufwand dies – aus Sicht des Arbeitgebers – erlaubt.

Dass Du das nicht gut findest (und ich auch nicht), steht auf einem anderen Blatt.
Aber jetzt hast Du Deinen Frust nun einmal losgelassen...
Warum Du Dich allerdings andererseits vom Chef dann einschüchtern lässt, steht meiner Meinung nach konträr zu der von Dir gewählten Überschrift.
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arbeitsrecht, kündigung, wegeunfall

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