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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 07.10.2011, 12:07
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Standard Kündigung in Elternzeit

Hallo,

ich bin/bzw war seit September 2010 als Teilzeitkraft (20h/Woche,410€ mtl. brutto) in einem Schuhfachgeschäft angestellt. Im ca. gleichen Monat wurde ich schwanger. Mein (ehemaliger) Chef hat mich trotz allem übernommen.

Anfang des Jahres 2011 fing es an, dass seine Lohnzahlungen immer unregelmäßiger wurden, was mich betrifft, er konnte mir keinen schwangerengerechten Arbeitsplatz bieten, somit ging ich ab 07.02.2011 ins Beschäftigungsverbot. Seitdem kamen die Lohnzahlungen (immer am 15. des darauffolgenden Monats) nur noch unregelmäßiger, ich forderte sie dennoch strikt ein, da mein Vermieter seine Miete auch pünktlich überwiesen haben möchte. Anfang April 2011 bekam ich das letze Geld für die restlichen 5 Tage des Monats überwiesen.

Am 05.04.2011 ging ich in den Mutterschutz und am 19.05.2011 wurde meine Tochter geboren, bis Mitte Juli bekam ich noch Geld von der Krankenkasse. Seitdem (bis nächstes Jahr Mai) mtl. 300€ Elterngeld, bzw die ersten drei Monate nur 194€.

Im August 2011 kam dann die Eröffnung des Insolvenzverfahrens meines Arbeitgebers, Anfang September die durch seinen Anwalt beantragte Kündigung. Im gleichen Schreiben konnte ich meine Einwände gegen diese Kündigung äußern. Ich schrieb, dass ich doch bitte in eine andere Filiale versetzt bzw mir ein anderes Gebot, allgemein im Einzelhandelsbereich, gemacht werden sollte. Mein Chef hat gegenüber mir nie von den schlechten Verhältnissen des Geschäftes gesprochen.

Gibt es für mich, da ich in Elternzeit bin (diese auch ordnungsgemäß 5 Tage nach Geburt bei meinem Chef beantragt hab) nicht irgendwelche Sonderregelungen? Ich weis, dass ich bei Insolvenz gekündigt werden kann, aber dennoch muss es doch irgendwelches Kleingedruckte geben?

Ich bekomme bis Mai 2011 Elterngeld und danach? Hartz IV? Mein Freund (er wohnt auch bei mir) ist Vollzeit beschäftigt mit ca. 1100€ brutto mtl. Das reicht für Miete, Strom etc. hinten und vorne nicht. Wir bekommen bis November 2011 ja schon zusätzlich 538€ vom Amt, was aber komplett für die Miete drauf geht.

Kann man nach dem Elterngeld noch Landeserziehungsgeld beantragen? Für wielange bekommt man das? Und gibt es da eine Grenze, bis wann es beantragt sein muss? Gleichzeitig habe ich ab Juni bzw ab Dezember 2012 einen Kitaplatz für die Kleine - schon lange beantragt, fällt das somit ins Wasser? Wenn ich keine Arbeit habe kann schließlich mein Kind auch zu Hause bleiben, zumal ich den Platz so oder so nicht zahlen kann.

Irgendwie weis ich nicht so recht weiter..

Liebe Grüße
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  #2  
Alt 08.10.2011, 14:11
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Beiträge: 8.218
Standard

So generell gesehen: Wäre es nicht einfacher, du suchst dir einen neuen Job bis Mai 2012 anstatt gegen Windmühlen anzukämpfen?

Landeserziehungsgeld gibt es nur in einigen Bundesländern, gib mal bei Google dein Bundesland ein und das Stichwort Landeserziehungsgeld.

Alternativ zu ALGII könnt ihr aber auch Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen.

Der Möglichkeiten gibt es viele, zumal bis Mai 2012 ja auch noch ein Stück Zeit ist. Kein Grund panisch zu werden.
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