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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 01.02.2010, 10:45
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Standard Kündigung eines unbefristeten AV zugunsten eines befristeten AV

Meine Frage, kann ich eine Sperrzeit bekommen, wenn ich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zugunsten eines befristeten Arbeitsverhältnisses selbst kündige? Ich meine, dann zum Ende des befristeten AV, wenn ich noch einen Anspruch auf ALG I habe. :-)
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  #2  
Alt 01.02.2010, 11:00
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
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Die DA zu § 144 SGB III sagt dazu:

"Ist die auf einen Aufgabesachverhalt folgende nahtlose
Anschlussbeschäftigung lediglich befristet, bleibt die Aufgabe der
Dauerbeschäftigung ursächlich für die anschließend eintretende
Beschäftigungslosigkeit und damit sperrzeitrelevant. Eine Sperrzeit tritt
ggf. im Anschluss an das zweite oder weitere befristete
Beschäftigungsverhältnis ein. Eine Sperrzeit tritt nicht ein, wenn seit
dem Ende des ersten Beschäftigungsverhältnisses mehr als ein Jahr
vergangen ist."
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 01.02.2010, 11:24
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Beiträge: 6
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Danke für Deine schnelle Antwort, Gerald. :-)
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  #4  
Alt 01.02.2010, 11:34
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Beiträge: 6
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Kannst Du mir auch sagen, wie lang die Sperrzeit wäre, wenn das befristete AV weniger als ein Jahr andauern würde? (Es wäre meine erste Sperrzeit.)
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  #5  
Alt 01.02.2010, 12:01
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
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Zitat:
Zitat von Real_Sugar Beitrag anzeigen
Kannst Du mir auch sagen, wie lang die Sperrzeit wäre, wenn das befristete AV weniger als ein Jahr andauern würde? (Es wäre meine erste Sperrzeit.)
12 Wochen.
__________________
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