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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 28.05.2009, 10:15
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Standard Kündigung Ausbildung

Hallo,

ich habe gestern meine Kündigung abgeschickt.

ich habe aus gesundheitlichen Problemen gekündigt. Nun meine Fragen:

Ich habe zwar das Datum von gestern mit raufgeschrieben (auf den Briefbogen), aber nicht zu wann die kündigung inkraft treten soll. also zählen doch die gesetzlichen 4 wochen kündigungsfrist oder? also hab das datum vom 27.05.09 genommen also müsste ich ja dann am 30.06 aus dem Vertrag raus sein oder täusche ich mich? muss ich die kündigung nochmal schreiben? (mir läuft die zeit davon, da morgen schon der letzte wochentag in diesen monat ist und ich sonst erst wieder zum 15. kündigen kann.)

dann habe ich aus gesundheitlichen probleme und auf anraten meines arztes gekündigt. genauso steht das auch in meiner kündigung.

die gesundheitlichen probleme sind mobbing (psychosomatische probleme) und meine ärztin hat mir wirklich zu einer kündigung geraten. kann die firma von mir ein attest vom arzt verlangen??

ich habe mobbing nicht in die kündigung mit reingeschrieben, da ich keine lust auf arbeitsgericht hab. meine firma lässt sich sowas nicht sagen (kenne bespiele) ob das stimmt oder nicht spielt bei denen keine rolle. eine kündigung wegen mobbing ist für sie "rufschädigend" zumindest in ihren augen.
deshalb habe ich angst, das die ein attest vom arzt verlangen. das habe ich bereits, aber dort steht mobbing drin.

danke für eure hilfe

liebe grüße
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  #2  
Alt 28.05.2009, 10:28
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von kleene02 Beitrag anzeigen
also zählen doch die gesetzlichen 4 wochen kündigungsfrist oder?
Es kommt darauf an, wie das in deinem Ausbildungsvertrag geregelt ist.
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  #3  
Alt 28.05.2009, 11:02
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hallo grubenpony,
habe 4 wochen kündigungsfrist laut vertrag.

wie sieht es mit schadensersatz aus? der ausbildende kann doch unter umständen schadensersatz wegen vorzeitiger beendigung des ausbildungsverhältnisses klagen.
aber unter welchen umständen? muss die firma durch mir einen finanziellen schaden erlitten haben, oder können die immer klagen?

wenn ja wie hoch kann denn diese schadensersatzforderung werden?

ich traue meiner Firma alles zu!

danke und gruß
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  #4  
Alt 28.05.2009, 11:08
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Hast du dich vor der Kündigung nicht von der Handwerks- oder Handelskammer beraten lassen?
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  #5  
Alt 30.05.2009, 12:49
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Du hast doch gekündigt, warum solltest Du dann Schadenersatz bekommen. Es war doch Deine eigene Entscheidung.
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  #6  
Alt 30.05.2009, 16:25
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Beitrag

Zitat:
Zitat von Vegas Beitrag anzeigen
Du hast doch gekündigt, warum solltest Du dann Schadenersatz bekommen. Es war doch Deine eigene Entscheidung.
Vielleicht meinte kleene02 auch, dass Sie evtl. wegen Schadenersatz in die Pflicht genommen werden kann.

Ich würd ja was dazu sagen, aber ich hab mir mal alle Beiträge angeschaut, und sehe nur, dass alles kein Bild ergibt.
Wenn es auch in der Ausbildung so verworren war, wäre es durchaus möglich.

Ich hoffe, dass kleene02 auch überall, von wo Sie Leistungen bezieht, die nunmehrige Kündigung (evtl. auch die vom Februar) mitgeteilt hat.
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