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| Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden. |
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#1
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| Hallo liebe alle, wie ich im Betreff gezeigt habe, ist die Frage gekommen, ob ich die Möglichkeit habe, meinen schon unterzeichneten Arbeitsvertrag/Dienstvertrag vorzeitig/frühzeitig aufzulösen. D. h., das Arbeitsverhältnis beginnt in einem späteren Zeitpunkt dieses Jahr und habe eine andere Stelle gefunden, deshalb will ich vielleicht stornieren. Die Frage geht es? Ohne schädliche Wirkung auf mich? Und dazu gibt es eine andere wichtige Frage. Der Vertrag wurde zuerst vom Arbeitgeber signiert und dann an mich per E-mail in kopierter Form zugesandt, damit ich selbst diesen unterschreiben und so an den Arbeitgeber zurückschicken kann. Also ich habe einen Vertrag mit der Unterschrift des Arbeitgebers als Kopie und darauf habe ich mit meiner Unterschrift die Kopie bestätigt. So ist dieser Vertrag richtig und gültig??? Oder ich brauche unbedingt das Original? Vielen Dank für die Hilfe! (Ich brauche die Antwort so schnell wie möglich!) |
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#2
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| Da bei Arbeitsverträgen die Schriftform nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wäre m.E. auch die Kopie gültig. Zur Kündigung: Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Zitat:
in dem von dir geschilderten Fall ist der Arbeitsvertrag rechtsgültig! Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit eines Vertrages sind die übereinstimmenden Willenserklärungen der Vertragsparteien. Dir bleibt nur das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist. Gruß anabell
__________________ es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern... |
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#4
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| Vielen Dank Euch, dem Musiker und anabell für die Antworten nochmal, sehr nett. |
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#5
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| Meist ist eine Kündigung m.E vor der Arbeitsaufnahme ausgeschlossen. Könnte sogar mit Sanktionenn bewährt sein. Wer aber am ersten Arbeitstag gleich wieder Kündigt weil der Job - Firma etc. nicht passen geht meist kein Risiko ein. Harke
__________________ # LEBEN UND LEBEN LASSEN # |
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#6
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| Zitat:
"Das Bundesarbeitsgerichts lässt die Kündigung eines Arbeitsvertrages auch schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu, wenn nicht im Arbeitsvertrag selbst etwas anderes vereinbart ist."
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#7
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| Zitat:
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| Stichworte |
| arbeitsvertrag, frühzeitig, kündigen, unterzeichnet, vorzeitig |
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