Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Arbeitsrecht > Kündigung

Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.01.2012, 14:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.01.2012
Beiträge: 2
Ausrufezeichen Kündigen den signierten Vertrag vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses

Hallo liebe alle,


wie ich im Betreff gezeigt habe, ist die Frage gekommen, ob ich die Möglichkeit habe, meinen schon unterzeichneten Arbeitsvertrag/Dienstvertrag vorzeitig/frühzeitig aufzulösen. D. h., das Arbeitsverhältnis beginnt in einem späteren Zeitpunkt dieses Jahr und habe eine andere Stelle gefunden, deshalb will ich vielleicht stornieren.

Die Frage geht es? Ohne schädliche Wirkung auf mich?

Und dazu gibt es eine andere wichtige Frage. Der Vertrag wurde zuerst vom Arbeitgeber signiert und dann an mich per E-mail in kopierter Form zugesandt, damit ich selbst diesen unterschreiben und so an den Arbeitgeber zurückschicken kann. Also ich habe einen Vertrag mit der Unterschrift des Arbeitgebers als Kopie und darauf habe ich mit meiner Unterschrift die Kopie bestätigt.

So ist dieser Vertrag richtig und gültig??? Oder ich brauche unbedingt das Original?


Vielen Dank für die Hilfe! (Ich brauche die Antwort so schnell wie möglich!)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.01.2012, 05:56
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

Da bei Arbeitsverträgen die Schriftform nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wäre m.E. auch die Kopie gültig.

Zur Kündigung:

Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.01.2012, 08:34
Benutzerbild von anabell
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2010
Ort: Land Brandenburg
Beiträge: 638
Standard

Zitat:
Zitat von Sabex Beitrag anzeigen
...So ist dieser Vertrag richtig und gültig??? Oder ich brauche unbedingt das Original?...
Hallo Sabex,

in dem von dir geschilderten Fall ist der Arbeitsvertrag rechtsgültig! Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit eines Vertrages sind die übereinstimmenden Willenserklärungen der Vertragsparteien.

Dir bleibt nur das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.

Gruß anabell
__________________
es gibt immer ein Morgen - und Heute ward Gestern...
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 05.01.2012, 11:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.01.2012
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank Euch, dem Musiker und anabell für die Antworten nochmal, sehr nett.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 05.01.2012, 21:32
Benutzerbild von HARKE
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.02.2010
Ort: Weltstadt an der Küste
Beiträge: 276
Ausrufezeichen

Meist ist eine Kündigung m.E vor der Arbeitsaufnahme ausgeschlossen.
Könnte sogar mit Sanktionenn bewährt sein.

Wer aber am ersten Arbeitstag gleich wieder Kündigt weil der Job - Firma etc. nicht passen geht meist kein Risiko ein.


Harke
__________________
# LEBEN UND LEBEN LASSEN #
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 06.01.2012, 05:55
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

Zitat:
Zitat von HARKE Beitrag anzeigen
Meist ist eine Kündigung m.E vor der Arbeitsaufnahme ausgeschlossen.
Könnte sogar mit Sanktionenn bewährt sein.

Wer aber am ersten Arbeitstag gleich wieder Kündigt weil der Job - Firma etc. nicht passen geht meist kein Risiko ein.


Harke
Blödsinn.

"Das Bundesarbeitsgerichts lässt die Kündigung eines Arbeitsvertrages auch schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu, wenn nicht im Arbeitsvertrag selbst etwas anderes vereinbart ist."
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 06.01.2012, 11:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Zitat:
Die Antwort: Das Bundesarbeitsgerichts lässt die Kündigung eines Arbeitsvertrages auch schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu, wenn nicht im Arbeitsvertrag selbst etwas anderes vereinbart ist.

Solche Kündigungsverbotsklauseln sind insbesondere in Branchen, wo die Arbeitnehmer "nicht auf der Straße liegen" gängige Praxis. Hier ist eine vorzeitige Kündigung unzulässig. Tritt der Arbeitnehmer den Dienst trotzdem nicht an, macht er sich schadensersatzpflichtig.

Vor Gericht muss allerdings der Arbeitgeber beweisen, dass ihm durch den Nichtantritt des Arbeitnehmers zum Dienst ein Schaden entstanden und wie hoch dieser ist. Das bringt einige Schwierigkeiten mit sich. Allerdings bleibt trotzdem ein Restrisiko für den kündigenden Arbeitnehmer.
Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
arbeitsvertrag, frühzeitig, kündigen, unterzeichnet, vorzeitig

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:13 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0