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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 03.06.2011, 10:08
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Standard KKündigungsfrist 3 Monate???

Hallo Leute bin neu hier,Gruß an alle erstmal ,man anliegen ist das Ich seit 1Jahr in einer Firma bin und Ich einen neuenJob Heimatnah bekommen könnte!!!Aber leider eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende,komm ich da nur mit einer Fristlosen Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag binnen 4 Wochen raus ??????,Gruß Stefan
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  #2  
Alt 03.06.2011, 10:11
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Ort: im Osten
Beiträge: 421
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Das beste wäre, wenn du einen Aufhebungsvertrag machst. Fristlos kündigen, kannst du ja sowieso nur mit bestimmten Voraussetzungen.
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  #3  
Alt 03.06.2011, 10:12
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

DU hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten????

Das steht so in deinem Arbeitsvertrag?

Lies Dir mal bitte folgendes durch, insbesondere den ersten und den letzten Absatz:§ 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
__________________
Grüsse,

Mandy

Ich beantworte ab sofort KEINE PN mehr, weshalb Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung erhielt. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN LESEN!!!!!)!
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  #4  
Alt 03.06.2011, 10:41
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Beiträge: 4
Standard Was heißt § 622 genau

Danke für die schnellen antworten, heißt das § 622 das egal ob Kündigung oder Aufhebungsvertrag durch mich ich sowieso nur 4 Wochen Kündigungsfrist hätte ?? egal was bei meinem Vertrag steht!!,gruß Stefan
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  #5  
Alt 03.06.2011, 10:49
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Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 4
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Hier der Vertrag siehe § 10 Absatz 3
Angehängte Grafiken
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  #6  
Alt 03.06.2011, 10:58
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
Standard

Naja, es besteht beiderseits eine K-frist von 3 Monaten. Und im §622 steht, dass die K-frist für den AN nicht länger sein darf als für den AG.
Von daher habt ihr abweichend von der gesetzl. Regelung diese Vereinbarung so getroffen.

Da wirst du wohl nur mit Aufhebungsvertrag rauskommen, sofern der AG dem zustimmt.

Denke aber daran, diesen nur zu unterzeichnen, wenn Du einen neuen Vertrag in den Händen hast, ansonsten zieht es eine Sperre beim AA nach sich.
__________________
Grüsse,

Mandy

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  #7  
Alt 03.06.2011, 16:18
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Registriert seit: 03.06.2011
Beiträge: 4
Standard Hey Mandy

hallo Mandy das mit dem Aufhebungsvertrag hatte ich mir leider schon gedacht,shit mal gucken was der neue Arbeitgeber sagt wenn mein jetziger Boss es nicht macht???????gruß Stefan
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