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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 24.05.2010, 15:25
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Registriert seit: 24.05.2010
Ort: Moers
Beiträge: 1
Standard In der Probezeit kündigen

Hallo,

Daten: männlich, 29 Jahre.

Mein Arbeitsvertrag begann am 1. April 2010 und ich Pflege seit dem Tod meines Vaters (16.12.2009) meine Mutter (Dialysepatient), die Pflegestufe beträgt eins. Desöfteren bin ich so ziemlich körperlich und psyisch fast am Ende, ich habe kaum noch Freizeit zur Erholung und denke nur noch an die Arbeit, seit ich in diesen Arbeitsverhältnis bin. Ich arbeite als Sekretariatshilfskraft in einen Schulungsunternehmen, bis Ende des Jahres. Die Probezeit beträgt drei Monate. Arbeitszeit Mo-Fr 7.30 - 16.00 Uhr (FR nur bis 15 Uhr)

Ich spiele immer mehr mit dem Gedanken zu kündigen, ich weiss das man in der Probezeit keine Begründung abgeben muss. Nur wäre es sinnvoll wenn, ich das begründe, das ich psyisch dort nicht mehr arbeiten kann?
Ich kann die Pflege mit der Arbeit nicht verbinden, da meine Mutter Mo, Mi und Fr von morgens sechs Stunden an der Dialyse ist (ca. 5.00 - 11.00 Uhr)

Ich weiss, das man von der Arge eine Sperre erhält, aber wäre dies auch dann wenn ich das so begründe ggf. Nachweise dann erbringe.


Wenn ich jetzt als Beispiel am 07. Juni 2010 die Kündigung einreiche würde, wäre dann der Kündigungstag der 21. Juni 2010 ?
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  #2  
Alt 24.05.2010, 15:36
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
Standard

Bedenke aber daas Du Dich mit einer Kündigung vorsätzlich Hilfsbedürftig machst und mit Sanktionen zu rechnen hast. Ich würde das Ganze entweder mit meinem SB, sofern Du schon eine hast absprechen, oder allgemein mal beim Job Center/Arbeitsamt vorsprechen.

Wenn es gesundheitlich natürlich gar nicht geht, musst du Dich eben so lange krankschreiben lassen bis Du Gefahr läufst gekündigt zu werden. Aber auch daa wird man abprüfen ob Deine Krankschriebung notwenig und gerechtferitg war.

Am Besten wäre Du wärest so reich das du nach Deiner Kündigung von Deinem Ersparten leben könntest und keine Sozialleistungen beantragen müsstest. Dann kann Dir keiner.

Angela
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  #3  
Alt 24.05.2010, 19:25
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

Fahrten zu ambulanter Behandlung - KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V.

Gesetzliche Neuregelungen zu Krankentransporte

Dialyse Zentrum: Die häufigsten Fragen und deren Antworten

Wieso musst du sie denn zur Dialyse fahren? Wieso kein Krankentransport, Taxi etc?!

Pflegelstufe 1 ist in der Pflege so gering eingestuft (90 min tgl. Pflege), dass man das nicht als wichtigen Grund für eine Kündigung anerkennen würde, so dass du mit Sperrzeit oder Sanktion rechnen musst.

Turtle
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