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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 25.12.2010, 13:39
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Registriert seit: 25.12.2010
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Standard gekündigt und Lohn nicht vollständig ausbezahlt bekommen

Hallo!

Erstmal frohe Weihnachten an alle!

Ich habe folgendes Anliegen: Ich habe bis Anfang Oktober als Honorarkraft für eine Einrichtung im sozialpädagogischen Bereich gearbeitet. Nach einem Gespräch mit einer der Mitarbeiterinnen habe ich gekündigt mit der Vereinbarung, dass ich noch bis Montasmitte bleibe, damit diese einen Ersatz für mich suchen kann. Das habe ich auch gemacht. Ich bin Mitte Oktober nach Schlüsselabgabe usw. nicht mehr zum Arbeiten gekommen. Allerdings stellte sich dann dann Mitte Novemeber bei der Lohnauszahlung heraus, dass mir 2 Stunden zu wenig ausbezahlt wurden. Ist das rechtswidrig? Und wenn ja, welche Paragraphen greifen da? Ich möchte mich im Laufe diesen Jahres, welches ja nicht mehr so lange ist, nochmals schriftlich bei meinem ehemaligen Arbeitgeber melden, zumal mir auch noch meine Arbeitszeugnisse fehlen. Wie kann ich das Schreiben treffend formulieren, gerade in Hinblick auf das fehlende Geld?

Ich würde mich sehr über Hilfe oder Anmerkungen freuen. Auch ich habe keinen Rechtsschutz, bin Studentin.

Schöne Feiertage an alle!
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  #2  
Alt 25.12.2010, 13:59
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Zitat:
Zitat von Keks84 Beitrag anzeigen
Allerdings stellte sich dann dann Mitte Novemeber bei der Lohnauszahlung heraus, dass mir 2 Stunden zu wenig ausbezahlt wurden. Ist das rechtswidrig?
Was soll denn rechtswidrig sein, wenn sich einer von euch evtl. verrechnet hat? Das hätte man ggf. schon Mitte November mit einem kurzen Telefongespräch klären können.

Zitat:
Ich möchte mich im Laufe diesen Jahres, welches ja nicht mehr so lange ist, nochmals schriftlich bei meinem ehemaligen Arbeitgeber melden, zumal mir auch noch meine Arbeitszeugnisse fehlen. Wie kann ich das Schreiben treffend formulieren, gerade in Hinblick auf das fehlende Geld?
Die Verwaltungsstelle wird wohl zwischen den Feiertagen -wenn überhaupt- nur mit einer Notbesetzung arbeiten. Und als 26-jährige Studentin traue ich dir zu, einen Brief höflich, aber bestimmt formulieren zu können.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #3  
Alt 25.12.2010, 16:20
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Beiträge: 2
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Verrechnet hat sich niemand, da ich einen detaillierten Stundenzettel abgeben musste zum Monatsende hin. Die haben mir schlichtweg zu wenig ausbezahlt (anstatt 7 Stunden nämlich 5 Stunden was 30 Euro nicht haben bedeutet).

Meine Frage dahin gehend war, ob es im BGB oder im Arbeitsrecht Paragraphen dazu gibt, die belegen, dass es rechtswidrig ist, zu wenig Lohn zu bezahlen, obwohl die Zeit gearbeitet wurde.
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  #4  
Alt 25.12.2010, 17:46
Benutzerbild von HARKE
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Beiträge: 276
Frage

Als erste Maßnahme hätte ich dort versucht Telefonisch das Telefonisch zu klären. Vielleicht ist bei der Datenbermittlung etwas Untergegangen.

HARKE
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  #5  
Alt 26.12.2010, 16:10
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
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Schreibt man als Honorarkraft nicht Rechnungen? Du verhältst dich irgendwie so, als wäres du normal angestellt gewesen...

Turtle
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