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| Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden. |
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#1
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| Hallo, meine Freundin ist am 05.07.2010 fristlos Gekündigt worden. Ihr würde bereits im Mai vorgeworfen sie habe über einen längeren Zeitraum Geld aus dem Tresor entwendet und sie hat die Buchhaltung dort gemacht, aber nciht alleigen zugriff auf den Tresor. Die haben wohl jetzt nen Steuerberater/Prüfer angergiert der das nun bemerkt haben will. Also würde sie im Mai dazu befragt und hat natürlci h gesagt das sie das nciht gemacht hat, sie hat wohl lediglich zugegeben eventuell bei der Buchhaltung mal nen Tippfehler gemacht zu haben. WIe ich aus ihr herausbekommen habe, soll der Anwalt ihr darauf gesagt haben, das sie es wohl schaffen werden ohne sie zu kündigen. Im Juni hatte sie dann bis in den Juli hinein drei Wochen Urlaub und am ersten Tag nach dem Urlaub ist sie direkt ins Büro des Chefs bestellt worden und hat doch ne Kündigung überreicht bekommen. Also istr das so noch in Ordung? Sie hat bei einem Rechtsanwalt gearbeitet. Der Chef hat ihr gedroht das er sie anzeigt wenn sie gegen die Kündigung vorgeht, sonst würde er von einer Anzeige absehen... Bitte um Infos ich hb davon keine Ahnung und meine Freundin ist so geschockt und weiß nix mehr.... Danke |
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#2
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| ach ja sie arbeitet in der kanzlei seit 1995 hat da auch ne ihre Ausbildnung gemacht, seit fünf Jahren nun für den jetztigen ANwalt bzw. jetzt ja nicht mehr... |
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#3
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| Der Arbeitgeber hat 14 Tage NACH KENNTNIS des Vorfalls Zeit, um fristlos zu kündigen. Wann der Arbeitgeber tatsächlich Kenntnis erlangt hat, kann man aus deinen Zeilen nicht erkennen. Wenn sie tatsächlich unschuldig ist, dann dürfte sie ja eine mögliche Anzeige nicht jucken und sie nimmt sich einen Anwalt und erhebt Kündigungsschutzklage. Mit ALG 1 hat das aber alles recht wenig zu tun. Turtle |
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#4
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| Kenntniss vom Vorfall hatter der Arbeitgeber im Mai Gekündigt wurde im Juli also mehr als zwei Wochen dazwischen... ich weiß hat nciht direkt mir ALG 1 zu tun aber das bekommt sie ja auch eh nicht wegen der Kündigung... LG |
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#5
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| Wenn man nichts gemacht hat, auf jeden Fall klagen und selbst auch Anzeige wegen Verleumdung erstatten. Das Vertrauensverhältnis ist gegenüber dem Arbeitgeber sowieso kaputt, da kann man auch Anzeige erstatten. Ist die Kündigung nicht gerechtfertigt, gibt es ALG 1, sofern die Abfindung den Bedarf nicht übersteigt, was aber bei einer ungerechtfertigten Kündigung die Regel sein wird. Auf jeden Fall klagen. Gut, wenn man natürlich wirklich etwas getan hat, sollte man die Füße still halten und die Sanktion ertragen. |
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#6
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| Um Kündigungsschutzklage zu erheben, hat man aber nur 3 Wochen nach Erhalt der schriftl. Kündigung Zeit. Das müsste Deine Freundin aber auch wissen! Also, auf gehts, um die Frist nicht zu verpassen!
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#7
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| ...wobei eine Kündigungsschutzklage dann höchstens dazu führen würde, dass die fristlose Kündigung in eine ordnungsgemäße Kündigung umgewandelt würde. Zu einer fristlosen Kündigung aufgrund des Verlustes des Vertrauensverhältnisses zwischen AN und AG reicht der Verdacht aus, dass eine Tat vorliegt, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnte. Das Entwenden von Geld aus einem Tresor stellt eindeutig eine solche Tat dar. Aber versuchen kann man's ja mal, immerhin kann man dann noch 'ne ordentliche Kündigung und ein nicht ganz so mieses Zeugnis abholen. |
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#8
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| Ich würde auf alle Fälle gegen die Kündigung vorgehen. Sie hat durch diese Kündigung, wenn Sie sie so annimmt, grosse Nachteile. Wird Sie ja wohl wissen. Ich verstehe auch nicht, das ein Arbeitgeber, der bestohlen wird, einfach so auf das Geld verzichtet wenn man die Kündigung annimmt. Sieht in meinen Augen eher danach aus, als versucht da einer auf billige Weise eine Angestellte zu entsorgen. Was ist denn mit einer Abfindung? Wenn ich nichts getan habe dann verzichte ich darauf ganz bestimmt nicht. LG Lisa |
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#9
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| Bis nächste Woche Dienstag 23:59:59 kann sie beim Arbeitsgericht noch Klage erheben. Dann ist Schicht. |
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#10
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| Zitat:
Von daher würde ich in diesem Fall sofern man sich keiner Schuld bewusst ist, definitv klagen. |
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