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| Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden. |
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#1
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| Hallo, sollte ich einen Thread zu diesem Thema übersehen haben bitte ich um entschuldigung. Nun zu meiner Frage: Ich habe einen Arbeitskollege (bin selber Student und 400€ Jobber) der vor ein paar Tagen unsere Kasse und Geld von mir was dabei lag hat mitgehen lassen. Insgesamt ca. 200€, DVD-Player und einen Firmenstempel.... Dann besaß er die Dreistigkeit zwei Tage später mit einer AU vorbei zu kommen. Jetzt liegt die Vermutung nahe, dass er sich mit dem Firmenstempel evtl. eine FRISTGERECHTE Kündigung selber schreiben will. Würde er im Falle der FRISTLOSEN K. Sanktionen bekommen, oder ist das bei einem Minijob egal? Er hat hier bis jetzt jeden Monat die vollen 400€ verdient. Ich frage aus dem Grund, weil ich einem solchen hinterhältigen Menschen eine Sperre seines Geldes wünschen würde. (Auf Grund der Tat hat er zwar bestimmt schon genug Probleme, aber ich sehe die Situation aus der Sicht unseres Ladens und aus der Sicht eines Bestohlenen). Für eine zügige Antwort wäre ich sehr dankbar, damit ich weiß, mit was für einer Antwort ich mir morgen beim Amt rechen kann. Gruß, Sascha |
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#2
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| Wo sollte er denn eine Sperre bekommen? I.d.R. zahlt man bei einem Minijob nicht in die Arbeitslosenversicherung ergo kein ALG1. Als Student bekommt man i.d.R. kein ALG2 ergo keine Sanktion. Dem Bafög Amt sind m.W.n. Einkünfte unter 400€ egal ergo kein ärger. Den einzigen Ärger den er wohl bekommen dürfte ist eine Anzeige seitens Eures Arbeitgebers. |
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#3
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| Ich nehme ja nicht an, dass der Kollege auch Student ist. Bezieht er aufstockend ALG II? Dann wäre das Amt, die ARGE, dankbar für die genaue Sachverhaltsschilderung. |
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#4
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| Zitat:
![]() Er ist so um die 40 und bezieht zusätzlich ALG2 oder einen Teil, da er wohl schon etliche Jahre ohne Arbeit ist. Werde gleich mal beim Amt anrufen. Ab 7.30Uhr sind die ja offiziell da. |
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| minijob sanktionen |
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