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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 13.07.2011, 16:19
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Standard Fristen

Hallo,

in Stichworten:

ein AG Wechsel steht an, die Frage der Frist ist zu klären. Neueinstieg beim neuen AG am 1.8 gewünscht, Einstellungszusage liegt vor (ÖD- Bundesbehörde), derzeitiger AG ist ein privater AG mit ständig verspäteter Gehaltszahlung und zudem in einer Höhe die mich zum Aufstocken zwingt. Im Vertrag steht eine Kündigungsfrist von 6 Wochen (!) nur dann ist der neue Job wahrscheinlich weg.

Gibt es eine Gesetzeslücke mit der ich eine schnellstmögliche Kündigung hin bekomme ?

MFG

Rene
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  #2  
Alt 14.07.2011, 05:48
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Zitat:
Zitat von gast01 Beitrag anzeigen
Gibt es eine Gesetzeslücke mit der ich eine schnellstmögliche Kündigung hin bekomme ?
Nein. Da für eine fristlose Kündigung kein Grund besteht (BGB - Einzelnorm), bleibt nur noch ein Aufhebungsvertrag.
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  #3  
Alt 21.07.2011, 18:30
Benutzerbild von Spejbl
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Standard Kommt darauf an, wie oft das Entgelt verspätet gezahlt wird

Kommt darauf an, wie oft das Entgelt verspätet gezahlt wird/wurde und wie viel die Fristüberschreitung jeweils dauert. Und ob zur Zeit Lohnrückstand besteht. Wurde der Arbeitgeber schon (des öfteren) daraufhin abgemahnt? Unter Umständen könnte dann schon ein wichtiger Grund vorliegen.
Das müsste aber mal von fachkundiger Stelle geprüft werden.

Am Besten wäre natürlich ein gegenseitiges Aufheben des Vertrages. Geht der AG nicht darauf ein (da für ihn der AN ausserordentlich günstig ist), wird es noch mal interessant. Denke mal, hier ist Verhandlungsgeschick von Vorteil.

Den neuen Arbeitgeber aber darauf hin mal explizit anzusprechen, kann nicht schaden. Denn das ist klar, du stehst, so wie sich das liest, dann eigentlich erst ab 01. September (wegen Vertragsbindung) für die neue Stelle zur Verfügung. Das muss geklärt werden.
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  #4  
Alt 24.07.2011, 11:00
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Beiträge: 4
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es gab in den letzten 3 Jahren keine einzige pünktliche Gehaltszahlung, es gab Teilzahlungen in 2 Raten, es gab auch mal nur 20 Euro in bar am 1sten den Rest später, es gibt auch gar keine Zahlung ohne Erinnerung das diese mal wieder fällig ist, usw. In der Regel sind die Zahlungen am 7 des Folgemonats noch nicht bei mir angekommen und ich weis das ich mein Gehalt und noch mehr voll erwirtschafte, das Geld ist also da.
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  #5  
Alt 25.07.2011, 16:54
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Ort: Sachsen
Beiträge: 919
Standard Gibt es noch Lohnaussenstände, also schuldet der AG noch Lohn??

Gibt es noch Lohnaussenstände, also schuldet der AG noch Lohn??

Weil, wenn das der Fall ist, denke ich, liegt schon ein wichtiger Grund für eine ausserordentliche Kündigung vor. Und wenn der AG öfters daraufhin (Zahlungsversäumnis Lohn) abgemahnt wurde, sehe ich eigentlich gute Chancen auf Aussicht auf Erfolg.Selbst bei einem Rechtsstreit.
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