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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 13.03.2011, 19:15
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Registriert seit: 13.03.2011
Beiträge: 1
Standard Frage bezüglich selbst kündigen

Hallo,
arbeite seit 3 Monaten als Helfer für eine Leihfirma für einen Hungerlohn, die Firma dürfte zufrieden mit mir sein. Wenn ich nach 6 Monaten selbst kündige, bei einer anderen Leihfirma und Betrieb kurz arbeite und dort gekündigt werde z.B. wegen häufiger Krankheit, bekomme ich eine Sperre oder sonstige Probleme?
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  #2  
Alt 13.03.2011, 19:43
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Wenn es keinen hinreichenden Grund bzw Hinweise darauf gibt, dass dies vorsätzlich passiert, gibts natürlich eine Sperre. Und hier sieht es sehr wohl nach geplanter Arbeitslosigkeit aus...!
__________________
Grüsse,

Mandy

Ich beantworte ab sofort KEINE PN mehr, weshalb Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung erhielt. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN LESEN!!!!!)!
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  #3  
Alt 14.03.2011, 23:11
Benutzer
 
Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 98
Standard

Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Wenn es keinen hinreichenden Grund bzw Hinweise darauf gibt, dass dies vorsätzlich passiert, gibts natürlich eine Sperre. Und hier sieht es sehr wohl nach geplanter Arbeitslosigkeit aus...!
Vermutlich ein Tippfehler - ohne nachweisbaren Vorsatz sollte es natürlich keine Probleme geben. Man will ja immer am Ball bleiben... bis sich Arbeit lohnt...
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  #4  
Alt 15.03.2011, 00:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.208
Standard

Zitat:
Zitat von DerBeobachter Beitrag anzeigen
Vermutlich ein Tippfehler - ohne nachweisbaren Vorsatz sollte es natürlich keine Probleme geben. Man will ja immer am Ball bleiben... bis sich Arbeit lohnt...
Ich denke, kein Tippfehler. Die Ämter entwickeln natürlich Gegenstrategien bei solchen Trickkünstlern.

Der Vorsatz könnte sich hier aus dem Zeitablauf und den Gründen der Kündigungen ergeben.

Zumindest könnte dies das Amt zunächst so sehen. Dann kann man ja dem Kürzungsbescheid widersprechen und ggfs. auch klagen und der Richter muß entscheiden. Und der TE hat zunächst eine Sanktion am Hals.
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