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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 06.05.2010, 13:47
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Beiträge: 2
Standard Differenz Arbeitslosengeld / Ausbilungsvergütung

hallo,

ich wurde zum 14.12.09 in meiner ausbildung gekündigt und bin mit einem anwalt gegen die kündigung angegangen. Die kündigung wurde dann vor kurzem vor dem schlichtungsausschuß der uns zuständigen IHK zurückgezogen und ein Aufhebungsvertrag zum 30.04.10 erstellt.

Da ich seit dem 14.12.09 Arbeitslosengeld I bezog/beziehe, aber die Kündigung im nachhinein seitens des Arbeitgebers zurückgezogen wurde, habe ich doch ein Recht auf die Differenz von dem gezahlten Arbeitslosengeld und meiner eigentlichen Ausbildungsvergütung.

Da ich bei dem Arbeitgeber noch Verbindlichkeiten habe (€), darf er diese Differenz auf die Schulden anrechnen, oder muß er diese Differenzen auszahlen?
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  #2  
Alt 06.05.2010, 14:36
Benutzerbild von Musiker
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Beiträge: 5.558
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Zitat:
Zitat von florian84z Beitrag anzeigen
Da ich seit dem 14.12.09 Arbeitslosengeld I bezog/beziehe, aber die Kündigung im nachhinein seitens des Arbeitgebers zurückgezogen wurde, habe ich doch ein Recht auf die Differenz von dem gezahlten Arbeitslosengeld und meiner eigentlichen Ausbildungsvergütung.
Du hast Recht auf die volle Ausbildungsvergütung. Das Alg I ist zu erstatten. Dazu meldet die AA beim AG einen Erstattungsanspruch an, so dass der AG die Ausbildungsvergütung in Höhe des gezahlten Alg an die AA zahlt und du die Differenz bekommst.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 06.05.2010, 16:02
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Registriert seit: 06.05.2010
Beiträge: 2
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Genau das wurde mir vom AA auch gesagt.



Ich suche nach einer gesetzlichen grundlage, die es dem AG verbietet das Geld gegen meine Schulden anzurechnen.....?!
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