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| Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden. |
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#1
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| Hi, habe am 1.02.11 in einer Firma angefangen.(erste stelle nach meiner Ausbildung) Heute hat mir mein chef gesagt das ich leider den Betrieb verlassen muss. Ich habe die Stelle bekommen weil da jemand aufgehört hat der seinen Meister in Vollzeit gemacht hat.Der hat sich jetzt wieder beworben und somit werd ich gekündigt und er eingestellt.Mir wurde noch kein Kündigungsdatum genannt.Mein Vertrag ist ein Vertrag wie der Tarifvertrag des Kfz-Gewerbes. Welche Möglichkeiten/Rechte hab ich dagegen vorzugehen? Besteht anspruch auf Abfindung? Was würdet Ihr machen? Danke im Vorras RuFMorD |
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#2
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| M.E. ist es nicht zulässig, jemanden betriebsbedingt zu kündigen und dann jemand anderen einzustellen. Wenn die Kündigung da ist, geh zu einem Rechtsanwalt oder Gewerkschaft. Eine Abfindung sollte mindestens drin sein, wenn Du dann freiwillig gehst. |
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#3
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| M.E.? Also könnte er mich letztenendes nur mit dem Grund der betriebsbedingten Kündigung kündigen? Aber in dem Fall dürfte er keinen neuen einstellen? Also müsste ich übertrieben gesagt zu ihm hin gehen sagen ich möchte 2 gehälter Abfindung und wir machen dann einen Aufhebungsvertrag? Danke |
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#4
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| Ich würde ganz einfach erstmal auf die schriftliche Kündigung warten. Man muss ja zunächst mal schauen mit welcher Begründung er kündigt, um weitere SChritte einleiten zu können. Aufhebungsvertrag ist übrigens schlecht, weil Du dann eine Sperre bei der Agentur bekommst, falls Du keinen neuen Job hast.
__________________ Grüsse, Mandy Ich beantworte ab sofort KEINE PN mehr, weshalb Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung erhielt. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN LESEN!!!!!)! |
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#5
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| Wieviel Leute arbeiten denn bei Euch im Betrieb? |
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#6
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| Ist der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet? |
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#7
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| Ich bin bei Deinem Ursprungspost von einer betriebsbedingten Kündigung ausgegangen, weil es so klang, daß er Dich kündigen will um den anderen einzustellen. Eine personenbedingte Kündigung, also irgendein Vergehen deinerseits, wäre natürlich möglich, aber danach klang Dein Post nicht. Also bleibt nur die betriebsbedingte und dann darf er keinen anderen einstellen. Abfindung ist üblicherweise ein halbes Gehalt pro Jahr, wo man da gearbeitet hat, kann aber auch höher ausfallen. Wenn Du allerdings nur befristet angestellt bist und der Vertrag nicht verlängert wird, weil der Meister zurückkommt, hast Du Pech. |
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#8
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| Müssen nicht damit das Kündigungsschutzgesetz greift min. 10 Arbeitnehmer beschäftigt sein? Und üblich sind m.W.n. Abfindungen auch nicht, ausser sie sind z.b. tarifvertraglich festgelegt. |
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#9
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| Abfindung im vorliegenden Falle ist nonsens. Er war ja kaum ein Jahr dort. Abfindungen werden im Übrigen meist nur dann gezahlt, wenn man ernsthaft (mit Anwalt/Arbeitsgericht) gegen die Kündigung vorgeht. |
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#10
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| Und genau das sollte der TE tun, da die Kündigung m.E.n. nicht rechtens ist. Ich bin selbst mal unrechtmäßig nach weniger als einem Jahr Betriebszugehörigkeit gekündigt worden und habe eine hübsche Abfindung bekommen, die ein mehrfaches eines´halben Monatsgehalts war genaugenommen mehr als das 6fache davon. Einen Tarifvertrag gab es für meine Branche überhaupt nicht. |
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