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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 15.11.2011, 14:06
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Standard Chef möchte mich nach Elternzeit nicht weiterbeschäftigen

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
ich habe als Personaldisponentin einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet deren Tochterfirma eine Spedition war. Mit diesem Stand bin ich 2009 in Elternzeit. Währenddessen wurde die Firma verkauft, die Mitarbeiter gingen an die neue Firma über, also ich auch, dies erfuhr ich aber weder durch den neuen noch den alten Arbeitgeber, sondern durch meine Kolleginnen privat hinter vorgehaltener Hand. ICh ging davon aus, dass ich dort nach meine Elternzeit weiter arbeiten kann, war auch als mein Sohn ein dreiviertel Jahr war dort um ein Gespärch mit dem neuen Chef zu führen, der sagte man werde ja sehen was dann ist 2012. Jetzt sollte es für mich im Februar 2012 weiter gehen und mein Chef will mich nicht mehr beschäftigen. Er könne sich das wirtschaftlich nicht leisten, er wäre ein Zweimannbetrieb mittlerweile und für mich gäbe es keine Arbeit und mein Gehalt wäre für ihn nicht tragbar. Er bietet mir Abfindung an, lässt aber nicht raus in welcher Höhe, da solle ich mir GEdanken machen. Wir reden hier über 8 Jahre Betriebszugehörigkeit. Geld unter der Hand inkl. Ausgleichszahlungen falls ich eine Sperre bekommen sollte vom Arbeitsamt ect....Wenn ich auf einen Arbeitsplatz bestünde würde er das vor Gericht gehen lassen und sollte ich gewinnen würde er mich eben auf andere Weise los. Rausekeln, Abmahnungen, ect...da wurde er sehr deutlich.
Welche Rechte bleiben mir? Dass ich dort nicht mehr arbeiten brauche, nach der Drohung ist klar. Habe ich gegenüber meiner alten Firma noch Ansprüchen, weil mir der Betriebsübergang nicht mitgeteilt wurde? Kann ich auf fristgerecht Kündigung und Arbeitslosengeld bestehen? Oder kann ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben unter diesen Umständen, die Abfindung mitnehmen und einer Sperre entgehen? Ggf. ich fnde auf Februar keinen neuen Job, was ich einkalkulieren mus da ich alleinerziehend bin, keine Betreuungsperson für mein Kind habe außerhalb der Kita und mein sohn erst 3 wird.
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  #2  
Alt 16.11.2011, 17:18
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Grundsätzlich ändert ein Betriebsübergang nichts an deinem Arbeitsvertrag. Wenn der neue Chef meint, der Laden trägt deine Stelle nicht mehr, muß er dich betriebsbedingt kündigen.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung gibt es eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
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  #3  
Alt 16.11.2011, 19:21
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Registriert seit: 15.11.2011
Beiträge: 2
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ah, das ist ja interessant zu erfahren, denn wenn der neue Arbeitgeber ihr bereits müdlich gedroht hätte er würde sie auch anders los (über Abmahnungen ect.), sollte sie vor Gericht ihren Arbeitsplatz einklagen und recht bekommen, brauch sie da gar nicht mehr anfangen, denn dann hätte sie dort keinen schönen Tag mehr. Könnte die Arbeitnehmerin in diesem Fall fordern betriebsbedingt gekündigt zu werden mit 3 Monaten Kündigungsfrist, Freistellung, da dies bei Kündigungen in dieser Branche (Zeitarbeit) üblich ist und zusätzlich 0,5 Bruttogehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit fordern?
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  #4  
Alt 16.11.2011, 19:48
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
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Hier ist wohl auf jeden Fall ein Rechtsbeistand nötig. Such Dir einen guten Anwalt für Arbeitsrecht!
__________________
Grüsse,

Mandy

Ich beantworte ab sofort KEINE PN mehr, weshalb Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung erhielt. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN LESEN!!!!!)!
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  #5  
Alt 16.11.2011, 20:45
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Registriert seit: 10.11.2010
Beiträge: 675
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Hi,

nur ein ergänzender Hinweis: Bei einer Kündigung gibt es nicht automatisch eine Abfindung, auch nicht wenn sie betriebsbedingt ist.
Abfindungen gibt es im Rahmen von Sozialplänen, selten nach Tarifvertrag (in Deinem Fall wohl nicht) und bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vergleich; gerade im letzten Fall ist es eine Muss, dem Rat von Mandy zu folgen.
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  #6  
Alt 16.11.2011, 22:00
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Zitat:
Zitat von gustl Beitrag anzeigen
Hi,

nur ein ergänzender Hinweis: Bei einer Kündigung gibt es nicht automatisch eine Abfindung, auch nicht wenn sie betriebsbedingt ist.
Abfindungen gibt es im Rahmen von Sozialplänen, selten nach Tarifvertrag (in Deinem Fall wohl nicht) und bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vergleich; gerade im letzten Fall ist es eine Muss, dem Rat von Mandy zu folgen.
Es gibt einen gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung. Allerdings muß man einige Fall-Konstellationen beachten.

Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis
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  #7  
Alt 17.11.2011, 17:13
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Beiträge: 675
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Hi,

da gebe ich Dir recht. Aber gerade weil der Anspruch mit einigen Stolpersteinen verbunden ist, ist professionelle Unterstützung geboten.
Und da die Abfindung an Bedingungen geknüpft ist, bedurfte die Aussage, es gäbe bei jeder betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung, der Präzisierung.
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Stichworte
abfindung, aufhebungsvertrag, elternzeit, kündigung

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