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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 27.01.2010, 00:37
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Registriert seit: 27.01.2010
Beiträge: 8
Standard Brauche dringend Hilfe beim Thema "Kündigungsfrist"

Hallo meine Lieben,

da ich nicht weiß ob der erste Post funktioniert hat, versuche ich es nochmal (es sei mir verziehen wenn der post versehentlich 2mal erscheint)

Ich habe folgendes Problem:
Ich bin 18 Jahre alt und habe letztes Jahr meine Ausbildung zur Kinderpflegerin abgeschlossen.
Da ich trotz zahlreicher Bewerbungen noch keine arbeitsstelle bekommen habe dachte ich mir ich beginne eine Fortbildung zur Ausdrucksmaltherapeutin.
gesagt, getan. Das Amt gefragt ob ich evtl nen Zuschuss krieg da die Ausbildung 235 euro im monat kostet. Dies wurde abgelehnt.
Nach Absprache mit meinen Eltern letztes Jahr im August (da war die Anmeldung) haben wir ausgemacht das sie mich finanziell unterstützen.

Nachdem der Kurs dann noch von Dezember auf Januar verschoben wurde (ist nur einmal im Monat 2 Tage) fand der Kurs im Januar endlich statt.

Allerdings weiß ich wirklich nicht was an diesem 2 Tage im Monat Kurs 235 Euro wert sein soll.
Noch dazu kommen jetzt auch finanzielle Nöte meiner Eltern zum Vorschein was heißt das wir diesen Kurs nicht mehr bezahlen können ohne uns selber in den Ruin zu treiben.

Also hab ich eine Kündigung geschrieben, daraufhin bekam ich die Antwort das ich eine frist von 5 monaten habe und 5 weitere male 235 euro zahlen muss.
dies ist mir nur leider weiss gott nicht möglich und jetz benötige ich dringend einen rat!

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!
vielen dank schon mal im voraus
Primrose
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  #2  
Alt 27.01.2010, 07:28
Benutzerbild von Musiker
Moderator
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.558
Standard

Die Kündigungsfrist müsste im Ausbildungsvetrag oder in den AGB des Bildungsträgers stehen. Somit wäre Vertrag erstmal Vertrag. Raus kommst du nur, wenn arlistige Täuschung oder Sittenwidrigkeit vorliegt.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 27.01.2010, 12:57
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.01.2010
Beiträge: 7
Standard

Hallo,

wie mein Vorredner bereits gesagt hat wird eine Kündigung ins Leere laufen. Aber, wie Du vorträgst hast Du vom Arbeitsamt einen Ablehnungsbescheid erhalten und ich gehe davon aus, dass alle Rechtsmittel gegen diesen Bescheid bereits verfristet sind. Da gibt es noch die Möglichkeit nach § 44 SGB X einen Überprüfungsantrag zu stellen, d.h. Du stellst diesen Antrag den ursprünglichen Antrag noch einmal zu überprüfen, dann wird man Dir wieder einen Ablehnungsbescheid schicken aber dann kannst Du dagegen vorgehen. Gerne helfe ich Dir dabei
L.G. Neptun
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  #4  
Alt 27.01.2010, 15:16
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

Soll das ein Witz sein? Auf welcher Rechtsgrundlage soll denn bitte die Agentur für Arbeit solche Kurse finanzieren?! Eine FORTBILDUNG für eine 18jährige OHNE Ausbildungsabschluss?? Die würde noch nichtmal - wenn der Kurs an sich per Bildungsgutschein förderfähig wäre - einen BGS erhalten, weil sie im AUSBILDUNGSFÄHIGEN Alter ist!

Wenn du dafür eine Rechtsgrundlage findest, dann verrat sie uns mal ganz schnell. Es gibt sicherlich etliche Personen, die gern mal einen Malkurs an der VHS bezahlt haben wollen. Oder den nächsten Yoga-Kurs. Noch besser wäre natürlich "Einführung ins Kamasutra.".

*kopfschüttelnd*

Turtle
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  #5  
Alt 27.01.2010, 18:32
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Registriert seit: 27.01.2010
Beiträge: 8
Standard also

was heißt denn hier OHNE ausbildungsabschluss???
Ich habe meine Ausbildung sehr wohl abgeschlossen und darf mich staatlich geprüfte Kinderpflegerin nennen...also nee...
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  #6  
Alt 27.01.2010, 20:01
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Selbst das wäre egal. Wenn man Kinderpfleger gelernt hat, dann sollte man so konsequent sein und den Erzieher auch noch dranhängen, der Kinderpfleger ist doch nichts halbes und nichts ganzes, in vielen Bundesländern darfst du mit dem Abschluss erst gar nicht auf Kinder losgelassen werden...

Und das alles ist noch lange kein Grund für das Amt irgendeinen Malkursus zu bezahlen. Allein schon deshalb nicht, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Auf kursnet ist nur ein einziger Kursus "Ausdrucksmalen für Kinder" zu finden und dieser ist ausdrücklich nicht zur Förderung mit BGS zugelassen.

Es ist halt schön und gut, dass du dich weiterbilden willst, aber gefördert kann nur werden, was beim Amt auch zugelassen ist und wo du die Anforderungen für erfüllst. Und wenn du auf eigenes Risiko sowas machst, dann trägst du eben das Risiko allein.

Turtle
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  #7  
Alt 27.01.2010, 23:23
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.01.2010
Beiträge: 8
Standard hmm

sorry aber bei uns in Bayern is es eben schon noch so das Kinderpflegerin ein anerkannter Beruf ist der auch sehr gut vertreten ist.
(darum ist es ja so schwierig eine stelle zu bekommen)
Erzieher konnte ich nicht dran hängen weil ich da einen 2,5 abschluss gebraucht hätte leider habe ich einen 2,7 abschluss...

und ich weiß auch das es durch meine anfängliche freude über den kurs zu ner übereilten vertragsunterzeichnung kommt und ich weiß das ich alleine die "folgen" tragen muss.
ich hab lediglich gefragt ob jemand vllt doch einen rat weiß und nicht das man mich mit "vorwürfen" überschütten soll, hab leider noch keine 30 jahre aufm buckel....
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  #8  
Alt 28.01.2010, 00:53
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.01.2010
Beiträge: 7
Standard Turtle....Feedback

ich habe in meiner juristichen berufl. Praxis schon einige Selbsthilfekreise betreut bzw.Seminare abgehalten und immer wieder festgestellt, dass sich einzelne Mitglieder mit juristischem Halbwissen immer wieder hervorheben müssen und andere mit ihrem Senf unsicher machen. Dies ist hier offensichtlich auch der Fall. Wenn eine Anschluß-Ausbildung dazu geeignet ist besser vermittelt zu werden ist sie förderungswürdig. Die Rechtsinstitute kann man im SGB III, das hier zum Ansatz gebracht werden muss, nachlesen. Zum einen liegt eine abgeschlossene Ausbildung vor und zum andern sollte man es sich nicht anmaßen persönlich die Fragestellerin anzugreifen indem man vorträgt warum sie keine Ausbildung zu Erzieherin gemacht hat, das geht am eigentlich Thema und dem Problem vorbei, Also wenn man keine Ahnung hat sollte man dazu stehen und nicht des lieben Redens willen falsch beraten. Im Übrigen sollte man sich, wenn man hier schriftliche Beratung betreibt, schon alleine deswegen von einer Falschberatung zurückhalten, weil man leicht mit Schadenersatz überzogen werden könnte.
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  #9  
Alt 28.01.2010, 00:57
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.01.2010
Beiträge: 8
Standard danke

vielen dank Neptun
war jetzt wirklich verunsichert und kurzzeitig auch etwas durcheinander
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  #10  
Alt 28.01.2010, 06:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.02.2009
Beiträge: 508
Standard

@ neptun:
Nur mal die vorsichtige Nachfrage:
"Wenn eine Anschluß-Ausbildung dazu geeignet ist besser vermittelt zu werden ist sie förderungswürdig."
Schon mal nachgelesen, was turtle geschrieben hat, oder einfach mal selbst Kursnet bemüht? Es gibt bundesweit nur ein Angebot für "Ausdrucksmalerei". Dieses Angebot ist für Bildungsgutscheine nicht zugelassen.

Bisher habe ich keine Möglichkeit gefunden einen Kurs, der nicht für BGS zugelassen ist, über einen BGS zu fördern. Ich würde mich aber gerne von jemandem mit "juristichen berufl. Praxis" darüber belehren lassen, wie diese kleine Nebensächlichkeit umgangen werden kann.
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