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| Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden. |
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#1
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| Hallo liebe Forenmitglieder, ich habe eine betriebsbedingte Kündigung erhalten und mit rechtsanwaltlicher Vertretung eine Kündigungsschutzklage eingeleitet. Gründe sind Formfehler und die Feststellung der Einhaltung der Sozialauswahl. Nachdem mein AG von der Klageeinleitung Kenntnis erhalten hat, habe ich eine 1. Abmahnung wegen einer angeblich falsch angewiesenen Steuerzahlung erhalten. Hier sind dem AG Kosten von ca. 150,00 Euro entstanden. Ich denke, es wird versucht, die Kündigung in eine verhaltensbedingte Kündigung zu ändern, um die Kündigung besser durchsetzen zu können. Mein RA hält sich mit Aussagen bedeckt. Weiß jemand, wie die rechtliche Grundlage dazu aussieht. Herzlichen Dank im voraus. |
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#2
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| Die Kündigungsschutzklage wurde gegen die betriebsbedingte Kündigung eingereicht und das Gericht hat über diese Kündigungsschutzklage zu entscheiden. Wenn die unternehmerische Entscheidung betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen lediglich dazu dient, einen oder mehrere bestimmte Mitarbeiter loszuwerden würde eine solche Entscheidung gegen das Willkürverbot verstoßen, wonach es untersagt ist, einen Mitarbeiter aus sachfremden, offensichtlich unvernünftigen oder willkürlichen Erwägungen zu kündigen. Den Arbeitsgerichten obliegt diese Kontrolle, um den Missbrauch der unternehmerischen Entscheidung zu vermeiden. Die jetzt erfolgte Abmahnung ist möglicherweise die Vorbereitung einer personenbedingten Kündigung. Ob und wie man gegen die Abmahnung vorgeht ist unter Abmahnung im Arbeitsrecht dargelegt. |
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#3
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| Eine jetzt erfolgte Abmahnung nach bereits ausgesprochener Kündigung aus anderen Gründen ist eine Retourkutsche gegen die Kündigungsschutzklage. Das weiß jeder Arbeitsrichter. |
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| Stichworte |
| abmahnung, kündigung, kündigungsschutzklage |
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