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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 23.11.2010, 21:51
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Registriert seit: 23.11.2010
Beiträge: 2
Standard befristeter Arbeitsvertrag

Hallo liebe Internetbenutzer,

zum Thema Kündigung hätte ich Fragen. Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis mit der Firma möchte ich nach dem Ablauf dieses Vertrags nicht mehr aufnehmen.
Wann muss ich dem Arbeitnehmer mitteilen, dass mein Vertrag bald abläuft, aber einen neuen möchte ich nicht mehr unterschreiben? Ist es im Gesetz festgesetzt, dass ich im Voraus den Arbeitgeber darüber informieren soll, dass mein befristeter Vertrag seine Gültigkeit verliert.

Wenn ich einen befristeten Vertrag habe, darf ich während seiner Gültigkeitsdauer eine Kündigung einreichen?

Bitte um Hilfe in dieser Sache. Ich bedanke mich für alle Rückmeldungen.

amarilla
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  #2  
Alt 24.11.2010, 05:52
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.842
Standard

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet automatisch nach Zeitablauf. Den AG brauchst du darauf nicht aufmerksam machen.

Auch während eines befristeten Arbeitsverhältnisses kann man unter Beachtung der Kündigungsfrist kündigen.

Zu beachten sind aber immer die sich ggf. ergebenden Sperrzeit- bzw. Sanktionstatbestände beim Alg.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 24.11.2010, 06:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.11.2010
Beiträge: 2
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Besten Dank für die Rückmeldung.

Ich bin dann nicht verpflichtet, den Arbeitgeber aufmerksam machen, dass mein Vertrag bald zu Ende geht.
Was passiert, wenn ich grade als Verwaltungsangestellte tätig bin und unter anderen kümmere mich um die Ausstellungen solcher Verträge? Kann der Arbeitgeber davon profitieren, wenn ich in dieser Sache erst am Tag des Ablaufes meines Vertrags die Firma informiere?

amarilla
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  #4  
Alt 24.11.2010, 06:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 13.11.2009
Ort: im Osten
Beiträge: 421
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Wie will er denn davon profitieren? Dein Vertrag läuft aus und du willst nicht weiter dort beschäftigt sein. Wichtig ist nur, dich rechtzeitig beim Arbeitsamt zu melden.
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  #5  
Alt 24.11.2010, 10:24
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
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Wenn du derzeit für Arbeitsverträge verantwortlich bist, ist es traurig, dass du die Antworten auf deine Fragen nicht selbst weißt. Ansonsten ist deine Frage nach dem "profitieren" mehr als unverständlich. Dein Arbeitsvertrag läuft aus, nicht mehr und nicht weniger. Wenn er z. B. bis 30.11. geht, dann packst du am 30.11. deine paar Habseligkeiten, die ggf. dir gehören und gehst. Woran profitiert da jetzt wer? Wen willst du überhaupt und warum informieren? Nochmal: es muss niemand informiert werden. Natürlich musst du die Ausfüllung der Arbeitsbescheinigung für die Agentur und evtl. auch die Ausstellung eine Arbeitszeugnisses verlangen. Mehr aber auch nicht.

Ich hoffe, du hast dich 3 Monate vor Ende der Befristung bei der Agentur für Arbeit gemeldet...

Turtle
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