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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 10.11.2011, 16:03
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Registriert seit: 01.03.2010
Beiträge: 10
Standard Außerordentliche Kündigung

Hallo.

Ich habe folgendes Problem:

Mein AG zahlt mir seit 2 Monaten keinen Lohn mehr. Nun hab ich mich mal schlau gemacht und man kann ja dem AG eine Frist zur zahlen des ausstehenden Löhne setzen oder außerordentlich Kündigen.
Da ich noch kein volles Jahr beschäftigt bin, würde mich interessieren ob ich nach einer außerordentlichen Kündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Hartz IV habe und wie es mit der Krankenversicherung ist?
Ich lebe mit meiner Tochter und Lebenspartner zusammen. Er hat einen Vollzeitjob.

Bin für alle Tipps wirklich ganz dolle dankbar.
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  #2  
Alt 10.11.2011, 16:13
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
Standard

Kein ALG 1, wenn die Vorversicherungszeiten nicht gegeben sind und kein ALG 2, wenn dein LG genug verdient. Krankenversicherung müsste dann selbst gezahlt werden, ggf. mit Unterstützung des JC, wenn ihr nur wegen der KV/PV Beiträge bedürftig werden würdet.

Ich hätte es schon längst so gemacht, dass ich mich hätte krank schreiben lassen, damit nach 6 Wochen von dort Geld fließt...

Turtle
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  #3  
Alt 14.11.2011, 13:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.03.2010
Beiträge: 10
Standard

So, nach dem alle Mitarbeiter mit einer Arbeitsniederlegung gedroht haben, hat unsere Chefin eingelenkt und erstmal einen Lohn gezahlt.
Die anderen ausstehenden Löhne sollen wir nächsten Monat bekommen.
Schade das es soweit gekommen ist aber heutzutage fragt weder der Vermieter noch irgendjemand anderes warum man nicht zahlen kann, ausserdem haben wir ja noch ein kleines Kind und da wurde es schon sehr eng mit der Zeit...
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