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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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Alt 26.10.2010, 21:58
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Standard Ausserordendliche Kündigung eines BV

Nach 20 Jahren Arbeitsleben in einer Firma wurde meine Frau mit 52 Jahren ausserordendlich im Urlaub gekündig.

Die letzten Jahre hatte sie als BV zusammen mit den BR bis zur Schliessung des Geschäftes, die Mitarbeiter alle durch einen Sozialplan schützen können und ihnen bis zur Wiedereröffnung einen Wohnortsnahen Arbeitsplatz erkämpfen können.

Die Regionalzeitung hat darüber ausführlich berichtet und dabei kam ihr Arbeitgeber ungewohnterweise nicht so gut davon.Der positive Kontakt zur Zeitung konnte nicht aufrecht erhalten werden,leider.

Jetzt hat der Betriebsrat eine Anzeige angedroht,da die Firma versucht den Betriebsrat aus den Interessensausgleich zu drängen.

Sie haben sich Rat bei der GW eingeholt und Zuspruch für dieses Vorgehen bekommen.

Die Namendlich nicht genannte Firma hat einen großen Standort in unserer Stadt.

Durch das Androhen einer Anzeige gingen die Betriebsrats Mitglieder ein enormes Risiko ein.

Das Anraten eines GW Mitglieds an die Öffendlichkeit zu gehen,lehnte der BR durch die Gefahr einer Auserordlichen Kündigung ab.

Der §119 wurde etlichemal gelesen,bevor man handelte.

Die Anklage selbst war harmlos,aber der Betriebsrat meint das auch der einfache Versuch ein Betriebsratsmitglied zu benachteiligen wert ist zu tatel und sie denken das es nicht auf die Größe der Straftat ankommt.

Sie machten klar das ein Gespräch mit der Betriebsleitung gewünscht wird,dazu schrieben sie auch den Zuständigen Hauptgeschäftsführer an.

Also nicht nur die normalen Geschäftsführer.Im Schreiben wurden die Vorwürfe genannt und beklagt,das die zur Anzeige bringenden Personen ihr Verhalten bitte ändern sollten,da ansonsten eine Anzeige unvermeidbar ist.
Eine Aussprache die deutlich gewünscht wurde,wurde von ihnen nicht wahrgenommen.

Der Hauptgrund der Anzeige war also ,das die Geschäftsführer ihr Verhalten,gegenüber den Betriebsrat nochmals überdenken und ändert.
Man hatte zudem deutlich gemacht dann die Anzeige sofort einzustellen.

Ich frage mich,warum hat man eigendlich ein Recht eine Anzeige zu tätigen,wen der Arbeitgeber dann das Recht hat eine Kündigung auszusprechen? Selbst wen die Anzeige beweisbar ist.

Jedenfalls wurde im Mai nachdem von Arbeitgeber bzw. von den zur Anzeige bringenden Personen keine Reaktion kam,die Klage erfolgreich eingereicht.

Der Grund war das man Betriebsratsmitglieder benachteiligt hat.

Der Grund der Anzeige wurde durch einen Beschluß des Betriebsrates in seiner Funktion als Restmandat zur Anzeige gebracht.

Die Staatsanwaltschaft nahm diese Anzeige an,die keine Einzelperson in der Form tätigen kann,sondern nur der BR oder die GW. Ansonsten wäre die Anzeige abzulehnen gewessen,die Staatsanwaltschaft hat zumindestens den Betriebsrat darin akzeptiert!

In der Beschwerde gegen die Einstellung der Anzeige wurde darauf hingewiesen das ein Verfahrensfehler vorliegen könnte.

Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige zwar angenommen und auch die Form,benachteiligung eines oder mehrere Betriebsratsmitglieder.

Aber dann nur meine Frau als Anzeigeperson angeführt.
Den Beschluss weggelassen und nur noch meine Frau kritisiert.
Die Kripo hat aber bei der Anzeige bestätigt das sie im Auftrag des Betriebsrates erfolgte und die GW darin eingebunden ist.

Der Polizist ließ meine Frau dreimal wiederkommen,bis seiner Meinung nach die Anzeige in Ordnung war,daraufhin hat die Staatsawaltschaft ermittelt.
Meine Frau hat die Anzeige in ihrer Funktion als BV getätigt.

Ende September wurde die Anzeige nach §170 eingestellt,man konnte den Tatbestand nicht beweisen.

Das Arbeitsgericht bestätigte zuvor, das meine Frau wegen einer nicht getätigten Bezahlung aus den Interessensausgleich benachteiligt wurde.

Die Staatsanwaltschaft hat übrigens die Anzeige vieleicht nicht wirklich verfolgt,sondern meiner Frau vorgeworfen kompromisslos zu sein.

Sie hat Informationen die vieleicht nicht unbedingt vom Betriebsrat sind.
Es könnte sein das die Ermittlungen nicht gut genug waren.Letztlich denken wir man sollte neu ermitteln.

Wir haben schon aufgrund der Begründung und des Gerichtsurteils Beschwerde eingelegt,zudem haben wir uns einen Fachanwalt genommen der keine Arbeitgeber vertritt.

Dieser nimmt sich jetzt der Sache an,er forderte Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft und führt die Kündigungsschutzklage durch.

Unser anderer Rechtsanwalt der bis heute noch immer für meine Frau tätig ist,versucht meine Frau ständig dazu zu bewegen gegen alles Einspruch zu erheben.Dadurch hätte sie aber das Urteil das zwar nicht in allen Punkten für sie gut ausging neu erstreiten müssen,mit der möglichkeit Erfolge in der Formulierung des Urteiles zu verlieren.

So haben wir zwar nicht gewonnen,aber das Urteil hat bestätigt das meine Frau im Interessensausgleich ist und ihr auch ein Fahrkostenzuschuß damit zusteht.

Unser Anwalt versucht eine Einigung Außergerichtlich zu erreichen,er hat eine sehr gute Verbindung zu den Personalchef meiner Frau,der auch zugleich der Rechtsanwalt der Firma ist,der gegen meine Frau angeht.

Von diesen Zustand wussten wir leider nichts,aber es ist doch normal das sich Rechtsanwälte austauschen.

Letztlich dachten wir dann das damit alles schneller geht,leider haben wir nun statt einen Fall,dank unseres Rechtsanwaltes 4 Fälle vor Gericht.Aber das ist jetzt auch egal.

Die Fristlose Kündigung hat uns alle extrem hart getroffen und meine Frau bekommt zur Zeit 12 Wochen nichts.

Die Kündigung wurde nicht in der 14 Tagefrist zugestellt,die Angezeigten Personen haben diese Frist verstreichen lasen,das geht auch aus einer Email unseres Rechtsanwalt hervor,wo er sagte das nun der Arbeitgeber von der Anzeige weis,zudem haben wir die Anzeige deutlich angekündigt, am Tag der Kündigung wurde meine Frau im Urlaub krankgeschrieben.

Der BR in dem Geschäft wo meine Frau arbeitete hatte der Fristlosen Kündigung anstandslos zugestimmt,das war für meine Frau eine Demütigung ohne Gleichen,das tat mehr weh als die eigendliche Kündigung.

Der Gesamtbetriebsrat hatte sofort nach den Grund gefragt,bevor eine Informationsperre eingeleitet wurde.

Die Firma gab an,das meine Frau die Firma zweimal angezeigt habe.

Laut Aussage der Krankenkasse besteht kein Anspruch auf Krankengeld.Da sie zwar am Tage der Krankmeldung noch versichert war,aber die Krankenmeldung erst am Folgetag gültig ist.

Es ist kein guter Zustand zu wissen das wir 12 Wochen von meinen Gehalt allein leben müssen,was gerademal die Unkosten,wie Miete und Zahlungen abdeckt.

Meine Frau verdiente 1500 Euro die sind jetzt für 3 Monate erstmal weg.
Wir rechnen mit ca.4-6 Wochen mit der Kündigungsschutzklage,dafür spricht das solche Kündigungen bei uns bevorzugt werden.Manche warten nur 4 Wochen.

Das die Kündigung vor Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bestand hat,hilft mir,wir haben für 6 Monate Geldreserven.

Nur eine Frage brennt mir unter den Fingernägeln.

Ich weiß das man eine Kündigunsschutzklage nicht einfach einstellen kann,meine Frau wird also auf eine Klärung bestehen und eine Rücknahme verweigern.

Also sollte der Arbeitgeber vor Gericht wie so oft die Kündigung zurückziehen,möchten wir auf das Recht der Klärung bestehen ob die Klage gerechtfertig ist.

Frage 1 kann uns dieses Recht Schwierigkeiten bringen?
Frage 2 kann ich den Arbeitgeber zu einer Schadensgutmachung auffordern?

Sollte die Kündigung erfolgt sein um meine Frau zu einer Apfindung zu drängen,werden wir jede Summe ablehen.

Dazu haben wir ebenfalls eine Frage zu §9
Kann der AG durchsetzen die unzumutbarkeit einer Zusammenheit Gerichtlich zu erreichen und wen ja,wie hoch ist da die wahrscheinlichkeit eines Erfolges oder von was hängt diese ab..

Meine Frau wurde gegen ein Ärztliches Attest Zwangsversetzt und es wurde ihr von mehreren Ärzten bestätigt das sie dadurch nun Psyisch krank wurde.

Das Arbeitsgericht hat die Versetzung nicht den Interessensausgleich zugeordnet.

Eine Gerichtsverhandlung wegen Moobing in der 2 Instanz ist angeraumt.
Ein Wunder das unsere Rechtschutzversicherung alles bezahlt,es sind nun 4 Anzeigen geworden.

Sie hat uns auch einen Zweiten Anwalt zugestanden,weil es eine andere Sache ist,die Kündigung.

Die Nerven sind es die jetzt am meisten beansprucht werden,wir können kaum schlafen und es gibt nur ein Thema.

Es geht an die Grenzen,aber ich denke es ist es Wert.

Wen der AG bereit wäre sich mit den BR an einen Tisch zu setzen könnte laut Aussage meiner Frau alles beendet werden.



Vielen Dank wen uns jemand dazu helfen kann oder Tipps geben kann.
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  #2  
Alt 27.10.2010, 18:15
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Standard Auserordenliche Kündigung eines BV

Hallo zusammen...

Nun steht die Sache bei den GBR auf den Tisch,Vorwurf an den Betriebsrat der die Kündigung meiner Frau zugestimt hat.Man Tobt!Sowas schädig alle die im Betriebsrat arbeiten,hieß es.

Ein Journalist hat verbindung zu meiner Frau aufgenommen,er möchte unbedingt diese sache Publik machen.

Der Anwalt der die Kündigung bearbeitet,ist auch wegen diesen Betriebsrat sauer.

Nicht schnell,aber langsam kommt jetzt bewegung in den Fall.

Eine Kündigung auszusprechen mit den Ziel jemanden loszuwerden,nichts anderes ist das.

Was etwas weh tut,ist das man meiner Frau den Geldhahn abgedreht hat.

Als ich heute mit den Anwalt sprach meine er, das die Kündigung wen sie als ungültig erklärt wird,von der Firma gegen meiner Frau weiter betrieben wird.

Und somit wir, vor März kein Geld bekommen werden.

Jetzt hab ich vergessen zu fragen,ob meine Frau nicht ab den Zeitpunkt wo ein Gericht die Kündigung für unwirksam erklärt hat,wieder arbeiten darf.

Wir denken ja,zumindestens sollte die sache mit den Geld klar sein.Den nun ist ja die Kündigung dann nicht wirksam,somit muss die Krankenkasse zahlen.

Meine Frau wird auch in absehbarer Zeit nicht mehr Arbeiten können.

Damit würde der Geldhahn wieder fliesen,somit haben wir wieder Luft.

Die Krankenkasse hat meine Frau zur Zeit abgemeldet,ich muss sie jetzt bei meiner Krankenkasse versichern.

Die Krankenkasse sagte das sie sofort das Krankengeld bezahlt,sobald die Kündigung von einen Gericht wiederlegt wird.Auch wen der Arbeitgeber nicht bezahlt,ist das dann bei der Kasse so geregelt das sie immer in Vorkasse treten.

Wäre die Kündigung nicht fristlos gewesen,hätte sie auch sofort bezahlt und das Geld sich später wieder vom AG geholt.

Nun muss sie bis zu diesen Verfahren mindestens 14-21 Tage warten.Also bis Mitte oder Ende November wird entschieden.Bei einer normalen Kündigung dauert es bei uns 4-6 Wochen bis man einen Termin bekommt.

Bevor ich mich Totgoogle und falsche Infos bekomme,wende ich mich lieber an Euch mit der Frage: Hat meine Frau einen sofortigen Anspruch auf Zahlung,wen die Kündigung für unwirksam erklärt wird?

Oder wird es durch die 2 Instanz weiter Blockiert.

Vielen dank wen mir jemand hier eine Antwort geben kann.
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