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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 11.01.2010, 13:24
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Standard Aufhebungsvertrag / Kündigung ?

Hallo,

ich habe Anfang Dezember einen Arbeitsvertrag unterschrieben mit 40 h pro Woche.
Arbeitsbeginn war der 04.01., in der ersten Woche fand eine Schulung statt. Also heute regulär erster Arbeitstag.
Während der Schulung wurde uns locker mitgeteilt, dass 2x wöchentlich eine Anwesenheit im Büro von 11 h erforderlich ist.
Mal davon abgesehen, dass damit insgesamt von vornherein die AZ grundsätzlich überschritten wird,
habe ich das Problem das ich dann mehr als 12 h (mit Anfahrtsweg) aus dem Haus bin.
Was nicht geht, da ich einen Hund habe. Und keine Möglicheit ihn anderweitig betreuen zu lassen. Es bliebe nur das Tierheim.

Nun sieht man auf AG-Seite den Fehler ein (es wurde bei Vertragsunterzeichnung nicht über die Besonderheit in der Arbeitszeit gesprochen)
und will mit mir einen Aufhebungsvertrag machen.

Preisfrage ist: Was muss drinstehen, wie muss es richtig formuliert sein, damit die 3 Monate Sperre nicht greifen.
Oder sollte es gleich eine Kündigung sein?

Ich hätte diesen Vertrag niemals unterschrieben, wenn ich die Arbeitszeiten im Vorfeld gewußt hätte.
Aber bei einer 40h-Woche verteilt auf 5 Tage kann man wohl von eigentlich 8,75 h (meinetwegen 9,5h) ausgehen,
jedenfalls keine 11 h ("... und es kann auch mal später werden.")

Danke für einen guten Rat.

Grüße Kerstin
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  #2  
Alt 11.01.2010, 17:53
Benutzerbild von Turtle1972
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Was steht denn im Arbeitsvertrag zu den Arbeitszeiten? Und warum keine Kündigung in der Probezeit?

Turtle
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  #3  
Alt 11.01.2010, 19:21
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Registriert seit: 24.04.2009
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Danke, dass sich jemand des Problems annimmt. Ich bin einfach verunsichert und möchte nach dem offenbar ersten Fehler nicht gleich den zweiten machen.

Zitat Arbeitsvertrag:
1. Die Arbeitszeit des Arbeitnehmers orientiert sich in erster Linie an der Erfüllung seiner Aufgabenstellung gemäß § 2 dieses Anstellungsvertrages (Anm. Aufgaben eines Vertriebsmitarbeiters Aussendienst beschrieben) unter angemessener Berücksichtigung der betrieblichen Interessen und Bedürfnisse. Der AN ist im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung frei in der Einteilung seiner AZ. Die regelmäßige AZ beträgt 40 Stunden wöchentlich.
2. Im Übrigen gelten die Regelungen des AZ-Gesetzes, für deren Einhaltung der AN sich verpflichtet, selbst Sorge zu tragen.
Zitatende

Es handelt sich um eine Tätigkeit im Vertriebsaussendienst. Außerdem steht oben was von "frei in der Einteilung seiner AZ". Bitte, da kommt doch kein Mensch auf die Idee, dass die nach Vertragsunterzeichnung solche (möglicherweise gesetzwidrigen?) AZ verlangen. Die beiden Bürotage stellen sich folgendermaßen dar: 8-9 Meeting, 9-18 Telefonieren mit einer Stunde Mittagspause und pro Stunde 10 Minuten Pause, 18-19 Meeting.
Meine Chefin sieht sich außerstande von dieser von der Firmenzentrale vorgegebenen Regelung abzuweichen.

Zur Kündigung/Aufhebung:
Da kann ich derzeit nur spekulieren. Stand der Dinge ist, dass ich bis Mittwoch Zeit habe mir Plan B einfallen zu lassen (bezüglich meines Hundes), gelingt mir das nicht, dann Aufhebungsvertrag. Warum? Möglicherweise weil der sofort Geltung hat und die 14 Tage Kündigungsfrist nicht greifen? Da würde die Firma Geld sparen. Und ich riskiere wahrscheinlich eine Sperre, die ich mir nicht leisten kann.
Wobei mir das nicht in erster Linie um die ARGE geht, ich habe heute 5 Bewerbungen rausgeschickt und morgen einen Vorstellungstermin. Ich kriege wieder kurzfristig (erstmal irgendeinen) Job. Aber schenken will ich der Firma nun auch nichts mehr.

Es gäbe noch Plan C mit einer Krankschreibung, da wird mir früher oder später sicher gekündigt. Der medizinische Dienst wäre (im Ernstfall) wahrscheinlich auf meiner Seite, aufgrund meiner Vorgeschichte.
Die Vorgeschichte ist dann Plan D: Ich kann aufgrund meines Schwebi-Ausweises die Kündigung hinauszögern, wenn ich es dann will. Die Schwebi habe ich beim AG nicht angegeben (muss ich auch nicht) und kann bei Kündigung aber trotzdem übers Integrationsamt prüfen lassen, ob das so rechtens ist. Die würden die Kündigung sicher nicht grundsätzlich ablehnen, aber ich habe Zeit gewonnen und die Firma muss zahlen.

Soweit Stand der Dinge, Danke fürs Mitdenken.
Kerstin
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  #4  
Alt 11.01.2010, 20:11
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Nachtrag mit einer Frage:
Natürlich hat die Firma jetzt meine Lohnsteuerkarte 2010 (musste ich während der Schulung letzte Woche in der Zentrale in Westdeutschland abgeben). Können die mich damit unter Druck setzen damit ich die Aufhebung unterschreibe? Ich brauche die Karte ja recht bald wieder.
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  #5  
Alt 12.01.2010, 10:08
Benutzerbild von Turtle1972
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Zitat:
Die beiden Bürotage stellen sich folgendermaßen dar: 8-9 Meeting, 9-18 Telefonieren mit einer Stunde Mittagspause und pro Stunde 10 Minuten Pause, 18-19 Meeting.
8 bis 19 Uhr incl. Pausen von über einer Stunde. Damit kommst du nicht über 10 Stunden am Tag und das ist durchaus zulässig! Du kannst doch nicht einfach die Pausen als Arbeitszeit mitrechnen!

Ich arbeite in der ARGE mit Öffnungszeiten Donnerstags von 7.30 bis 18.00 Uhr. Vor 18.30 oder gar 19.00 Uhr verlasse ich daher mein Büro auch nicht. Meinst du, da sieht es anders aus? Auch die Agenturen für Arbeit haben diese Öffnungszeiten, d. h.: die Menschen, denen du begreiflich machen willst, dass du so nicht arbeiten kannst, haben in etwa gleiche Arbeitszeiten. Was die wohl dazu meinen?

M. E. n.: wenn du unter den Umständen einen Aufhebungsvertrag schließt oder selbst kündigst, wird es eine Sperre geben. Bleibt also nur die Kündigung in der Probezeit seitens des Arbeitgebers. Wenn er da mitspielt.

Turtle
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  #6  
Alt 12.01.2010, 11:51
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Danke.
Ich fühle mich bemüßigt was klarzustellen. Ich suche keinen Grund um aus dem Vertrag rauszukommen.
Und ich gehöre auch nicht zu denen, die es sich mit staatlichen Leistungen welcher Art und woher auch immer bequem machen.
Ich habe eine Krebserkrankung überstanden. Ohne Kur, AHB, Psychoonkologen.
Habe anschließend 3 Monate Weiterbildung gemacht, woran sich nahtlos dieser selbst gesuchte Job angeschlossen hat.
Soweit möglich pflege ich meine Probleme selbst zu lösen, ohne fremde Hilfe.
Im Übrigen hinkt Dein Vergleich mit der ARGE, weil man die Öffnungs- und somit Arbeitszeiten als bekannt voraussetzen darf.
Nicht so bei einem Aussendienstler mit vertraglich vereinbarter freier Zeiteinteilung.

Grüße Kerstin
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  #7  
Alt 12.01.2010, 14:10
Benutzerbild von Grubenpony
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Das Problem ist, dass der einzige Grund, der diesen Job deiner Meinung nach für dich untragbar macht, ein Hund ist.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #8  
Alt 12.01.2010, 14:42
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Registriert seit: 24.04.2009
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Ich weiß. Und mir ist auch klar welchen Anschein das erweckt.
Jeder Arbeitslose legt sich einen Hund zu und schon ist er nicht mehr vermittelbar.
Aber in meinem Fall passt diese Schublade wirklich nicht.

Ich habe gestern versucht mit meiner Chefin eine Lösung zu finden.
Vorschlag war: nur jede 2. Stunde 10 Minuten Pause (40 min gespart), statt eine Stunde Mittag nur eine halbe (30 min gespart),
Meeting abends für mich nur eine halbe Stunde (30 min gespart, die fehlende Zeit kann ich im Aussendienst dranhängen).
Mein Hund schafft es vielleicht auch 10,5 Stunden nicht pipi machen zu müssen. Und schon passt es!
Mein zweiter Vorschlag war in der Mittagspause nach Hause zu fahren. Das wird aber auch so gar nicht gern gesehen
(soll wohl immer gemeinsam stattfinden - bin ich im Kindergarten oder in einer Religionsgemeinschaft?)
Keinerlei Verhandlungsspielraum von seiten der Firma. Da fällt mir dann leider auch nichts mehr ein.

Für Ideen und Vorschläge immer offen....
Kerstin
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  #9  
Alt 12.01.2010, 17:33
Benutzerbild von Turtle1972
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Was für Ideen und Vorschläge? Die Arbeitszeitregelungen liegen im gesetzlichen Rahmen, das habe ich dir bereits erläutert. Also führen Kündigung deinerseits oder Aufhebungsvertrag zur Sperre. Bleibt also nur arbeiten oder Kündigung seitens des AG ohne Grund. Sollte der in der Anhörung aber die Gründe bekannt geben (was ja dein Hund wäre), dann sieht es auch da nicht gut aus in Bezug auf Sperre.

Falls du meinerseits irgendein Verständnis erwartest, weil andere Leute ja die "Öffnungszeiten" kennen würden (was im Übrigen nicht mit den tatsächlichen Arbeitszeiten überein stimmen muss in einer Behörde!): vergiss es. Ich habe kein Verständnis dafür, dass man nicht arbeiten will, weil es einen Hund gibt.

Turtle
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  #10  
Alt 12.01.2010, 17:55
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Ich habe kein Verständnis dafür, dass man nicht arbeiten will, weil es einen Hund gibt.
Der Kunde Dein Feind? Unterstellungen und Beleidigungen haben hier im Forum nichts zu suchen.
Wenn Du mich nicht magst, sag es mir per PM oder triff mich und sag es mir ins Gesicht.

Im Übrigen: Wenn ich nicht arbeiten wollte, könnte ich aufgrund meines Krebes locker 2-3 Jahre auf der Psychoschiene reisen.
Mache ich aber nicht. Weil ich unabhängig von irgendwelchen Hilfen leben möchte. Versuch das zu verstehen oder lass es.
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