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| Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden. |
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#1
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| Hallo, es betrifft meine Frau. Sie ist Schwanger und der ausgezählte Geburtstermin ist der 15.3.10. Am 31.01.2010 beginnt der Mutterschutz. Noch einige Daten. Sie ist 27 und ist seit 8 Jahren in der Firma tätig. Nun zum Problem. Die Firma wurde von einem großen Unternehmen aufgekauft und nun Plattgemacht. Das heißt, einige Stellen werden verlagert (ca 400 km entfernt). Wir haben uns damit abgefunden und nun ziehen wir erstmal weg zu meiner Arbeitsstelle. Sie hat kein neues Angebot bekommen und das heißt automatisch das am 30.4.2010 die Kündigung erfolgt. Schriftlich wird es in den nächsten Tagen oder Wochen folgen. Der Anwalt vom Betriebsrat meint das die Bezirksregierung es zu 100% zustimmen wird. Es ist zu 100% sicher das Sie gekündigt wird. Bitte kein: "Wartet erstmal ab" Die Firma kennt da keinen Spaß. So nun zu meinen Fragen: 1. Wird Elterngeld trotzdem bezahlt wenn man VOR der Antragsstellung eine Kündigung erhalten hat? (Nicht das Mindestgeld von 300 Euro) 2. Ist Sie trotzdem in Elternzeit obwohl Sie keine Beschäftigung hat oder muss Sie sich bei der Arbeitsagentur melden? 2. Wird nach dem 1-2 Jahren Elterngeldzahlungen automatisch ALG I bezahlt, berechnet nach den letzten 12 beschäftigten Monaten vor der Geburt? Der Sozialplan erfasst alle AN und berechnet auch deren Abfindungen. Dort sind zum Beispiel Pauschbeträge für AN mit Kinder, Behinderungen, Beschäftigungsjahren usw. Aber keine Regelungen für irgendwelche Abfindungen extra für Frauen welche im Mutterschutz sind. Sie ist auch die einzige von denn mehreren Hundert und ich denke das war denen zu anstrengend extra einen Eintrag für sie zu gestalten. 3. Kann man mehr Abfindung herausschlagen wenn man bedenkt das Sie "eigentlich" unkündbar ist? Vielen Dank im voraus |
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#2
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| Sie ist unkündbar, da Mutterschutz und die Arbeitsverhältnisse bei einer klassischen Betriebsübernahme nunmal mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Arbeitgeber übergehen. Warum sollte sie gegen eine solch ungerechtfertigte Kündigung nicht wehren? Elterngeld wird nach dem Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt errechnet. Beim Arbeitsamt muss sie sich nicht melden, hätte doch gar keinen Zweck, sie ist ja nicht verfügbar wegen der Babybetreuung. Arbeitslosengeld: Wenn sie nur ein Jahr zuhause bliebe, dann würde nach dem Einkommen berechnet, wenn sie 2 Jahre zuhause bleibt, nimmt die Agentur ein fiktives Einkommen. Turtle |
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#3
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| Danke Turtle für deine promte Antworte. Die Firma hat vorher geprüft ob Sie in Verwendung kommen würde in der neuen Geschäftsstelle und hat ein negatives Ergebnis erhalten. Schonmal schön zu hören Das Sie keine Abzüge oder ähnliches hat wenn Sie betriebsbedingt gekündigt wird. Meine Frau will ja auch am liebsten gekündigt werden. Denn zu einer anderen Firma will Sie in keinster weise. Was soll Sie denn 1-2 Jahre nach der Geburt aufeinmal in einer anderen Stadt machen? Ich wohne ja auch dann 300 km weg von ihr. Glaubt ihr man hat gute Chancen dagegen anzugehen wegen der Abfindung? |
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#4
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| Da sie eigentlich unkündbar ist: wieso denn nicht? Allerdings solltet ihr euch einen Anwalt nehmen. Turtle |
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#5
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| Ok wir werden es mal versuchen und ich werde dich/euch auf dem laufenden halten. Könnte aber dauern |
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