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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 13.09.2010, 16:59
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Standard aufhebungsvertrag fragebogen??

hallo,

musste heute zur arbeitsamt meine anträge für arbeitslosengeld 1 abgeben ich sollte von der leiharbeitsfirma meinen aufhebungsvereinbarung zuschicken habe dazu einen fragebogen bekommen und dort soll ich schreiben wieso aus welchem grund das arbeitsverhältnis aufgelöst wurde bei keinen wichtigen grund droht mir eine sperre von 12wochen also 3monate zu
habe auf die fragen so geantwortet:

1. Aus welchen Gründen haben Sie das Beschäftigungsverhältnis beendet?

weil es eine leiharbeitsfirma war und mir keinen anderen job zur verfügung stellen könnten wurde das vertrag aufgelöst


2. Haben sie versucht die Gründe zu Beseitigen?

ja, dem arbeitgeber angesprochen ab wann die einen neuen job zur verfügung stellen können auf die frage antwortete er : kann lange dauern bis ich einen job bekomme

3. War es möglich, das Beschäftigungsverhältnis erst zu einem Späteren Zeitpunkt zu beenden und haben Sie dazu einen Versuch unternommen?

nein,weil ich ohne job meine laufenden kosten nicht mehr zahlen kann

4. Haben Sie das Arbeitsverhältnis beendet, um einer Arbeitgeberkündigung zu vermeiden?
nein


meine frage: bei solchen antworten würde ich da eine sperrzeit von 12wochen bekommen?weil ich kann ja nicht warten bis die einen neue job bekommen es kann tage monate dauern und ich werde in der zeit ja nicht bezahlt weiss nicht wie arbeitsamt da drauf reagieren würde.


danke im vorraus
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  #2  
Alt 13.09.2010, 18:52
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
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Wenn ein Arbeitgeber keine Arbeit mehr hat, dann muss er eben betriebsbedingt kündigen. Der Arbeitgeber ist doch in der Pflicht, Arbeit zu stellen, du, deine Arbeitskraft für ihn bereitzuhalten. Du hast letzteres erfüllt, was gab es für dich für einen Grund, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wo man dich auch normal hätte kündigen können? Ist doch nicht dein Problem, wenn dich die Firma schnellstmöglich loswerden will?!

Turtle
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  #3  
Alt 13.09.2010, 19:09
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Beiträge: 5
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so genau wusste ich das nicht mit dem aufhebungsvertrag habe es erst heute vom arbeitsamt erfahren was genau das für ein vertrag ist, war noch in der probezeit normalerweise könnten die mich fristlos kündigen aber nein die haben das vereinbarung abgeschlossen, habe eine kopie von diesen aufhebungsvereinbarung ohne unterschrift würde ich da vielleicht einen möglichkeit haben der sperre zu entkommen?

danke
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  #4  
Alt 15.09.2010, 13:26
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Eins habe ich gelernt...NIEMALS......wirklich NIEMALS einen Aufhebungsvertrag unterschreiben weil das nur Ärger mit sich zieht!!

Und wegen dem nicht unterschriebenen Aufhebungsvertrag...mach dir da keine Hoffnung.Das Arbeitsamt wird sicher alles versuchen um eine Zahlung von Arbeitslosengeld vermeiden zu können.
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  #5  
Alt 15.09.2010, 17:04
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das problem ist das ist nur eine kopie ich glaube der arbeitgeber hat das damals vom pc einfach ausgedruckt ohne unterschtift und mir an die hand gegeben,das habe ich an die agentur für arbeit weitergegeben ohne unterschrift aber wie ich mich erinnere hatte ich damals das originale unterschrieben gehabt würde arbeitsamt dort anrufen und nachfragen ob ich das originale aufhebungsvertrag unterschrieben habe??
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  #6  
Alt 15.09.2010, 17:52
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Vielleicht. Aber ich denke dass sie eher sagen würden dass DU das original besorgen musst. Und in der Zeit bleibt der Antrag halt liegen.
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  #7  
Alt 15.09.2010, 18:01
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danke für die antworten,

müller,

wie es aussieht hast du auch so einen aufhebungsvertrag unterschrieben hattest du das bei der arbeitsamt in original gegeben oder auch in kopie?

und währ das kein wichtige grund das, das vertag aufgelöst wurde ,weil die keinen arbeit mehr für mich hatten?
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  #8  
Alt 15.09.2010, 19:21
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Also wenn die Firma keine Arbeit mehr für dich hat dann kann sie dich kündigen oder mit deinem Einverständnis einen Aufhebungsvertrag aufsetzen (ich hab sowas selbst mal unterschrieben,ist aber schon einige Jahre her). Mit einem Aufhebungsvertrag stimmst du einer Kündigung zu,bist also einverstanden mit deiner Entlassung.Das wird dir die Arge zu deinem Nachteil auslegen.
Einer Kündigung musst du dagegen nicht zustimmen.Kannst also nichts gegen die Entlassung tun.
Die Arge wird auf jeden Fall einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag von dir fordern. Sonst kann sich ja jeder einen solchen Vertrag fertigmachen und den der Arge vorlegen um dann Geld zu beantragen.
Aber soweit ich weiss ist ein Aufhebungsvertrag ein Grund für eine Sperre.
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