Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Arbeitsrecht > Kündigung

Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 29.08.2010, 20:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2010
Beiträge: 3
Standard Aufhebungsvertrag der Ausbildungsmaßnahme

Guten Abend!

Hoffe Ihr könnt mir helfen!

Kann man gegen einen Aufhebungsvertrag Widerspruch erheben!
Naja wie soll ich sagen ich hab ihn eigentlich unter Druck Unterschrieben!

Kurze Erklärung:
Amtsarzt sagt ohne Untersuchung ich darf mein Beruf ne weitermachen!
20.08 ruft mich meine Chefin an, ich hab Dienstag 24.8.10 Termin auf ARGE die sagen mir ich bin ab 25.8.10 arbeitlos!
Ich war fertig ich wusste ne was ich machen soll, und dann haben die mir das Ding vorgelegt jetz war ich beim Hausarzt der sagte der Arzt hätte mich vorsprechen lassen müssen!

Kann ich den Aufhebungsvertrag widerrufen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 30.08.2010, 13:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.558
Standard

Wenn Du nachweisen kannst, daß der Vertrag unter Bedrohung unterschrieben wurde. Dürfte schwierig werden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 30.08.2010, 17:09
Benutzerbild von dms
dms dms ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Standard

Hast Du evtl. einen Aufhebungsbescheid erhalten?

Zitat:
Aufhebungsvertrag der Ausbildungsmaßnahme
War das nur eine normale Ausbildung ? -du sprichst von Maßnahme???

Solltest Du einen Aufhebungsbescheid haben, kannst Du im Rahmen des Widerspruchsverfahren alles nochmal aufwickeln. Dort kannst Du auch mitteilen, dass Du evtl. mit dem ärztlichen Gutachten hinsichtlich des Ergebnisses nicht einverstanden bist.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 30.08.2010, 18:25
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2010
Beiträge: 3
Standard

Also es war eine überbetriebliche Ausbildung!

Hab nun Widerspruch gegen den Amtarztbescheid gemacht und war bei meiner Hautärztin die sagt auch wenn ich das hätte was der Arzt sagt so könne ich meinen Beruf weiter erlernen!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 31.08.2010, 20:05
Benutzerbild von dms
dms dms ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Standard

Zitat:
Zitat von Sunny2810 Beitrag anzeigen
Also es war eine überbetriebliche Ausbildung!

Hab nun Widerspruch gegen den Amtarztbescheid gemacht und war bei meiner Hautärztin die sagt auch wenn ich das hätte was der Arzt sagt so könne ich meinen Beruf weiter erlernen!
Das sollte nicht klappen. Egal was der Amtsarzt festgestellt hat, ist doch für Dich noch nichts weiter passiert.
Erst wenn aufgrund der Meinung des Amtsarztes dir eine Leistung gestrichen wird etc., dann ist was passiert.
Dann kannst du aber nur dagegen vorgehen.
Im Rahmen dieser Vorgehensweise kannst du sagen, dass ......

Zitat:
kannst Du im Rahmen des Widerspruchsverfahren alles nochmal aufwickeln. Dort kannst Du auch mitteilen, dass Du evtl. mit dem ärztlichen Gutachten hinsichtlich des Ergebnisses nicht einverstanden bist.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 02.09.2010, 20:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2010
Beiträge: 3
Standard

Aber klar es ist ja was passiert hab wegen dem arsch meine Lehre verloren! Aber meine Hautärtin sagte ich könne meinen Beruf trotzdem machen!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 03.09.2010, 11:23
Benutzerbild von dms
dms dms ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Standard

Du kannst letztendlich nur deine Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag widerrufen, weil Du von einem falschem Sachverhalt ausgegangen bist (Amtsarzt-Gutachten). Nach Rücksprache mit Deiner Ärztin hast Du nun jedoch erhebliche Zweifel, ob die vom Amtsarzt getroffenen Aussagen richtig sind.

Soweit dies unrichtig sind, und die Meinung Deiner Hausärztin richtig ist, wäre also die Unterschrift nie erfolgt.
Insoweit widerrufe ich die Unterschrift, was aber zur Folge hätte, dass die Ausbildung nicht aufgrund gesundheitlicher Gründe abzubrechen war.

Das ganze geht jetzt in die Richtung BGB, soweit via Sozialrecht keine Lösung gefunden werden kann.

Wenn Du glück hast, deutet jemand deinen Widerspruch um, und behandelt den Vorgang wie oben beschrieben.

Zitat:
wegen dem arsch meine Lehre verloren
-ist das nicht unterste Ebene; bei allem Verständnis für die Folgen-
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Sperrzeit Aufhebungsvertrag wg. neuer Arbeitsstelle kali Arbeitslosengeld I - ALG 1 3 01.08.2010 22:57
Ausbildung - Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit? dako1312 Hartz IV 4 - ALG II 2 2 17.06.2010 11:31
Aufhebungsvertrag karin Kündigung 2 22.11.2009 21:05
Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag Aussiegirl Arbeitslosengeld I - ALG 1 6 10.11.2009 18:40
Alleinerziehend / Alleinstehend Aufhebungsvertrag Bully Kündigung 2 19.08.2009 07:12


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:27 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0