| |
| |||||||
| Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Guten Abend! Hoffe Ihr könnt mir helfen! Kann man gegen einen Aufhebungsvertrag Widerspruch erheben! Naja wie soll ich sagen ich hab ihn eigentlich unter Druck Unterschrieben! Kurze Erklärung: Amtsarzt sagt ohne Untersuchung ich darf mein Beruf ne weitermachen! 20.08 ruft mich meine Chefin an, ich hab Dienstag 24.8.10 Termin auf ARGE die sagen mir ich bin ab 25.8.10 arbeitlos! Ich war fertig ich wusste ne was ich machen soll, und dann haben die mir das Ding vorgelegt jetz war ich beim Hausarzt der sagte der Arzt hätte mich vorsprechen lassen müssen! Kann ich den Aufhebungsvertrag widerrufen? |
|
#2
| |||
| |||
| Wenn Du nachweisen kannst, daß der Vertrag unter Bedrohung unterschrieben wurde. Dürfte schwierig werden. |
|
#3
| ||||
| ||||
| Hast Du evtl. einen Aufhebungsbescheid erhalten? Zitat:
Solltest Du einen Aufhebungsbescheid haben, kannst Du im Rahmen des Widerspruchsverfahren alles nochmal aufwickeln. Dort kannst Du auch mitteilen, dass Du evtl. mit dem ärztlichen Gutachten hinsichtlich des Ergebnisses nicht einverstanden bist. |
|
#4
| |||
| |||
| Also es war eine überbetriebliche Ausbildung! Hab nun Widerspruch gegen den Amtarztbescheid gemacht und war bei meiner Hautärztin die sagt auch wenn ich das hätte was der Arzt sagt so könne ich meinen Beruf weiter erlernen! |
|
#5
| ||||
| ||||
| Zitat:
Erst wenn aufgrund der Meinung des Amtsarztes dir eine Leistung gestrichen wird etc., dann ist was passiert. Dann kannst du aber nur dagegen vorgehen. Im Rahmen dieser Vorgehensweise kannst du sagen, dass ...... Zitat:
|
|
#6
| |||
| |||
| Aber klar es ist ja was passiert hab wegen dem arsch meine Lehre verloren! Aber meine Hautärtin sagte ich könne meinen Beruf trotzdem machen! |
|
#7
| ||||
| ||||
| Du kannst letztendlich nur deine Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag widerrufen, weil Du von einem falschem Sachverhalt ausgegangen bist (Amtsarzt-Gutachten). Nach Rücksprache mit Deiner Ärztin hast Du nun jedoch erhebliche Zweifel, ob die vom Amtsarzt getroffenen Aussagen richtig sind. Soweit dies unrichtig sind, und die Meinung Deiner Hausärztin richtig ist, wäre also die Unterschrift nie erfolgt. Insoweit widerrufe ich die Unterschrift, was aber zur Folge hätte, dass die Ausbildung nicht aufgrund gesundheitlicher Gründe abzubrechen war. Das ganze geht jetzt in die Richtung BGB, soweit via Sozialrecht keine Lösung gefunden werden kann. Wenn Du glück hast, deutet jemand deinen Widerspruch um, und behandelt den Vorgang wie oben beschrieben. Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Sperrzeit Aufhebungsvertrag wg. neuer Arbeitsstelle | kali | Arbeitslosengeld I - ALG 1 | 3 | 01.08.2010 22:57 |
| Ausbildung - Aufhebungsvertrag ohne Sperrzeit? | dako1312 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 2 | 17.06.2010 11:31 |
| Aufhebungsvertrag | karin | Kündigung | 2 | 22.11.2009 21:05 |
| Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag | Aussiegirl | Arbeitslosengeld I - ALG 1 | 6 | 10.11.2009 18:40 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Aufhebungsvertrag | Bully | Kündigung | 2 | 19.08.2009 07:12 |