Tausch-Buecher.de

Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Arbeitsrecht > Kündigung

Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 30.04.2010, 20:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.02.2009
Beiträge: 11
Frage Auf Wunsch Kündigung

Hallo...

Möchte bzw. muss mich kündigen lassen.
Das sinkende Schiff muss ich verlassen.

Mein Chef geht mit.
Er ist Zahlungsunfähig und ich muss schnell raus.

Haben uns heute drauf geeinigt.

Background:

14 Tage Kündigungsfrist während der Probezeit
Zahlungsunfähig

Meine Idee:

Kündigung schreiben am 16.04. zum 30.04 das würde ich Frist beinhalten.

War heute beim Amt und habe mich vorgestellt und da muss ich am 06.05 alle meine Anträge abgeben.

Kann es Probleme geben wenn die Kündigung schon 2 wochen alt ist und ich erst heute da gewesen bin?

Kein Anspruch auf ALG1 sondern gehe zurück zu Alg2

Weil wenn ich ab heute kündigen lasse, läuft es ja immer noch bis zum 14.Mai 2010 er mehr schulden ... ich weniger ansprüche und immer noch kein geld.

Weiß jemand Rat???
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 01.05.2010, 10:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.558
Standard

Ich würde nicht kündigen, ich denke, wenn Du das machst, verlierst Du den Anspruch auf Insolvenzgeld vom Arbeitsamt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 30.09.2010, 17:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.09.2010
Beiträge: 1
Standard

Hey mel

ich würde auf jeden Fall kündigen lassen! Wenn du selber kündigst läufst du Gefahr, eine 3-monatige Sperrfrist zu bekommen, so ergings mir auch schon mal. Und wichtig ist, das der Grund der Kündigung im Kündigungsschreiben schriftlich festgehalten wird. Dass da ja nicht so etwas wie "Frau mel verlässt die Firma auf eigenen Wunsch" drinsteht. Des weiteren musst du SOFORT in dem Moment wo du die Kündigung unterschreibst dass dem Amt melden.

Zum einlesen:
Kündigungsschreiben - Kündigungserklärung: Form, Inhalt


Erzähl doch mal ob alles geklappt hat.

lg
Liss
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 01.10.2010, 09:29
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.310
Standard

Ob ihr das nach 5 Monaten noch hilft.....?!
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Krankengeld nach Kündigung Baddy Arbeitslosengeld I - ALG 1 2 19.01.2010 16:57
Sperrzeit fristlose Kündigung des AG verdammte Arbeitslosengeld I - ALG 1 5 09.12.2009 13:24
Kündigung "per Bote" rechtskräftig? watzmann42 Kündigung 8 24.10.2009 16:15
Kündigung Ausbildung kleene02 Kündigung 5 30.05.2009 16:25
persönl. Meldung beim Amt nach Kündigung wobei ich noch arbeiten bin Trac81 Arbeitslosengeld I - ALG 1 11 20.02.2009 13:21


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:13 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0