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Kündigung Hier geht es um das Thema Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Alles, was mit der Kündigung zu tun hat, kann hier gepostet werden.

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  #1  
Alt 30.01.2009, 23:15
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Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 3
Standard arbeitnehmerseitige Kündigung wg. Verfügbarkeit für den neuen Arbeitgeber

Hallo, ich hoffe jemand weiß Rat.
Zur Zeit arbeite ich ungekündigt in einem Teilzeitjob, zu dem ich ergänzende ALGII-Zahlungen erhalte. Mir liegt ein Stellenangebot vor, das ich gerne schnellstmöglich annehmen würde, da es mich aus dem ALGII-Bezug bringen würde.
In meinem Arbeitsvertrag steht nur ein Verweis auf die gesetzlichen Kündigungsfristen, was in meinem Fall zumindest von Arbeitgeberseite aus eine vierwöchige Frist zum 1. oder 15. eines Monats bedeutet.
Kann diese Frist verkürzt werden?
Ich weiß, daß es den Arbeitnehmer eigentlich nichts angeht, aber mein Arbeitgeber erhält eine Förderung für mich, darf er dann überhaupt in eine verkürzte Kündigungsfrist einwilligen?
Muß ich zur Not eine fristlose Kündigung provozieren?

Ich hoffe, hier kennt sich jemand aus. Schonmal Danke!
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  #2  
Alt 31.01.2009, 08:13
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
Standard

Ich versteh jetzt das Problem nicht so ganz. Wir haben heute den 31. Januar - hättest du bis heute gekündigt, könntest du am 01.03. den neuen Job antreten. Da du aber hier noch nach anderen Möglichkeiten suchst ohne anzugeben ob dich der neue AG überhaupt will und wenn ja, für wann, hast du offenbar noch nicht gekündigt, was nach sich zieht, dass du das ab morgen erst zum 15.03. tun kannst. 14 Tage verschenkte Zeit.

Wenn du dir 100% sicher bist wegen des neuen Jobs, warum sprichst du nicht mit deinem Arbeitgeber über die mögliche Verkürzung der Kündigungsfrist NACHDEM du gekündigt hast? Vorrangig gilt es doch, die gesetzlichen Fristen einzuhalten.
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  #3  
Alt 31.01.2009, 14:31
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.989
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Ansonsten besteht auch die Möglichkeit zu einem Aufhebungsvertrag, wenn der Arbeitgeber da mitspielt. Und wenn die Kündigung oder die Aufhebung nicht auf seinem Mist gewachsen ist, bekommt er wegen der Förderung auch keinen Ärger. Die endet dann einfach.

Turtle
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  #4  
Alt 31.01.2009, 17:13
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Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 3
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Zunächst einmal danke für die Antworten.
Ich habe am 30. erfahren, daß mein nächster Arbeitgeber mich auf jeden Fall einstellen wird. Es hat mich völlig von den Socken gebracht, daß mein Marktwert dermaßen hochgeschnellt ist. Außerdem habe ich als vormals Dauerarbeitslose und Alleinerziehende nie im Leben damit gerechnet, daß ich nochmal versuchen darf, eine Karriere zu starten. Bei meinem neuen Arbeitgeber müssen noch ein paar Formalitäten geschehen, keine Ahnung wie lange das dauert.
Ich habe gehört, dass es die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung wegen Arbeitsaufnahme gibt, stimmt das?
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  #5  
Alt 31.01.2009, 17:18
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.218
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Zitat:
Zitat von conan Beitrag anzeigen
Ich habe gehört, dass es die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung wegen Arbeitsaufnahme gibt, stimmt das?

Nein, wüsste ich jetzt nicht. An vertragsgemäße Kündigungsfristen hat man sich zu halten solange der Vertragspartner nicht gegen die Vereinbarungen verstößt. Du kommst also um ein Gespräch mit deinem derzeitigen Arbeitgeber nicht herum.
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  #6  
Alt 03.02.2009, 19:52
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Registriert seit: 30.01.2009
Beiträge: 3
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Danke, ihr habt mich schlauer gemacht.
Schön, daß es dieses Forum gibt. Ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber muß auf jeden Fall sein, das ist mir auch klar. Nur jetzt weiß ich, wovon ich rede.
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